Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 01, 2025 20:56

Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon take_it_1999 » Do Nov 19, 2009 20:38

So jetzt geb ich auch nochmal meinen Senf dazu.

Eine AHK an einen Hubmast zu bauen ist nicht ganz einfach, aber möglich. Bitte bedenkt nachfolgende Punkte.


- Was passiert bei negativer Stüztlast (evtl. durch Bodenwelle) ist die AHK dort fest oder kann Sie mit dem Schlitten nach oben ausweichen

- Wie realisiert ihr die Einleitung der Zugkräfte bei Kurvenfahrt (schrägziehen).

- Wer seine AHK an den Schlitten montiert, was passiert bei Kettenbruch, fällt die dann auf die Straße?

- Könnt Ihr euren Dreipunkt verriegeln (mechanisch oder hydraulisch)?

- Wisst ihr aus welchen Werkstoff der Hubmast ist und könnt ihr dort auch im Werkstattverfahren dran schweißen (also ohnen nachträglich den ganzen Hubmast nochmal zu glühen)?

- Was passiert bei Fehlbedienung (bsp. Hydraulik vom Hubmast wird betätigt) was passiert mit der Anhängekupllung kann es zum Verlust des Anhänger kommen? Wie beugt Ihr da vor (Abreißseil?)?


Wie gesagt, Ihr solltet auf jede dieser Fragen (und es gibt noch mehr) eine schlüssige Antwort haben, wenn ja kann auch auch kein Richter was anhaben (wenn denn was passiert)?

Gruß Ulf
take_it_1999
 
Beiträge: 965
Registriert: Fr Dez 29, 2006 17:10
Wohnort: Sachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Mo Nov 23, 2009 10:49

@Countryman,
ich hatte einen erneuten Gesprächstermin beim TÜV und habe ansatzweise versucht, auf die Anbaugeräterichtlinie hinzuweisen.
....4.13 Anhängelast hinter Heckanbaugeräten (§ 42 StVZO)
Das Mitführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig. Das Mitführen von Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur bei Zugmaschinen zulässig und nur unter nachstehenden Voraussetzungen vertretbar, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen:....
Ich sage "ansatzweise", denn schon bei dem Wörtchen "hinter" kam sage und schreibe folgender Einwand (O-Ton TÜV_Hessen):
Wo steht denn geschrieben, dass das Mitführen von Anhängern hinter Anbaugeräten bedeutet, dass der Anhänger an dem Anbaugerät mit AHK verbunden ist? Es könnte auch bedeuten, dass das Anbaugerät via Dreipunkt angehoben wird und dann der Anhänger an das Schlepperzugmaul gekoppelt wird.
Als ich das gehört hatte, war bei mir ersteinmal Funkstille, wie, bitteschön, soll ich das realisieren? Der Oberlenker des Heckanbaugerät versperrt in aller Regel das Schlepperzugmaul, so daß kein Zugriff auf das Zugmaul möglich ist.
Bei dieser Argumentation war mir klar, dass der TÜV_Hessen nicht wollte.
Habe dann versucht, zu erfahren, warum man sich quer legt, da kam dann nach längerer Diskussion die Antwort: mein Fachvorgesetzter (also sein Chef) hat es abgelehnt und er, der mir Gegenübersitzende, war der Exekutive, der es mir beibringen mußte.
Nachdem ich weitergebohrt habe und auch auf die Fa. Scheifele verwiesen hatte, die als erste eine 8to. AHK hinter einem Forstkran abgenommen bekommen hat, kam so etwas wie ein Generalstatement der obersten Heeresführung des TÜV_Hessen, das da lautete:
Wir, der TÜV_Hessen sind konservativ und stehen Neuerungen extrem skeptisch gegenüber. Es gibt TÜV-Abnahmen von Nicht_TÜV_Hessen_Kollegen (also z.B. TÜV_Bayern), die hätten wir nie genehmigt.
So, das war´s jetzt, das muß ich schlucken.
@wäldervieh,
da hast du den richtigen Riecher gehabt und dein Hinweis, es mit einem anderen Prüfer zu probieren ergibt sich zwangsläufig aus dem Generalstatement des TÜV_Hessen.
@take it 1999
- Der Hubschlitten, an dem die AHK befestigt ist, ist mechanisch gesichert, bei Ausfall des Hubzylinders (Schlauchplatzer) oder Bruch der Ketten wird der Hubschlitten durch einen Riegel, der vor Beginn des Transportes eingelegt wird, gesichert.
- Die Schubkräfte werden von der Dreipunkt aufgenommen, dass es bei Kurvenfahrt kritisch werden kann, ist bekannt, deshalb bewege ich mich mit der Stütz-und Anhängelast im moderaten Bereich. Allgemein gilt: ist die Verkehrslage unsicher (z.B.Bergabfahrt bei verschlammter oder vereister Fahrbahn), da hilft mir auch kein TÜV, weder Hessen noch Bayern, dann darf ich dort nicht herfahren.
-Die Dreipunkt kann ich nicht verriegeln, ich kann, wie bekannt, das Spiel über die Ketten einstellen.
- Zur Qualität des verwendeten Stahls: ist unbekannt, für den Bedarf des spannungsfreien Glühens sehe ich keinen Anhaltspunkt, ist eine Stahlkonstruktion, an die die Dreipunktaufnahme punktuell geschweißt wurde
- Verlust des Anhängers: da könnte ich noch etwas tun, der Bremshandhebel des Anhängers ist steckbar und läßt sich, weil der Bowdenzug lang genug ist, mit nach vorne auf den Schlepper nehmen, so daß im Bedarfsfall der Anhänger per Hand gebremst werden kann, Abrißseil läßt sich nachrüsten.
Dann noch einen schönen Tag
derPedro
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Markus K. » Mo Nov 23, 2009 12:51

Pedro hat geschrieben:@Countryman,
...
Nachdem ich weitergebohrt habe und auch auf die Fa. Scheifele verwiesen hatte, die als erste eine 8to. AHK hinter einem Forstkran abgenommen bekommen hat, kam so etwas wie ein Generalstatement der obersten Heeresführung des TÜV_Hessen, das da lautete:
Wir, der TÜV_Hessen sind konservativ und stehen Neuerungen extrem skeptisch gegenüber. Es gibt TÜV-Abnahmen von Nicht_TÜV_Hessen_Kollegen (also z.B. TÜV_Bayern), die hätten wir nie genehmigt.
So, das war´s jetzt, das muß ich schlucken.
...
derPedro


Damit du den Kloß im Hals leichter runterschlucken kannst, der TÜV-Bayern war bei mir auch etwas konservativ. So durfte ich am Rückewagen die Lampen nicht klappbar machen, laut StVZO-§ dürfen Rücklichter sich nicht an beweglichen Teilen befinden. Eine EU-Richtlinie sagt aber auch was von einer normalen Benutzungsstellung:
1.23.

"Bewegliche Bauteile"

eines Fahrzeugs sind diejenigen Teile des Fahrzeugaufbaus oder sonstige Teile des Fahrzeugs, deren Lage durch Kippen, Drehen oder Verschieben ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verändert werden kann. Nicht dazu gehören kippbare Führerhäuser.

1.24.

"Normale Benutzungsstellung eines beweglichen Bauteils"

ist die Stellung (sind die Stellungen) eines beweglichen Bauteils, wie sie vom Fahrzeughersteller für eine normale Gebrauchsbedingung und für das Parken des Fahrzeugs angegeben sind.

1.25.

"Normale Gebrauchsbedingungen eines Fahrzeugs"

bedeutet:

1.25.1.

bei einem Kraftfahrzeug, daß dieses bei laufendem Motor und seinen in Normalstellung(en) gemäß 1.24 befindlichen beweglichen Bauteilen fahrbereit ist,

1.25.2.

und bei einem Anhänger, daß dieser an ein Zugfahrzeug in dem in 1.25.1 beschriebenen Zustand angehängt ist und dessen beweglichen Bauteile sich in Normalstellung(en) gemäß 1.24 befinden.


Weiter unten im selben Schrieb heißt es:

3.2.

Die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen sind so anzubauen, daß unter normalen Gebrauchsbedingungen gemäß 1.25, 1.25.1 und 1.25.2 und trotz der gegebenenfalls auftretenden Schwingungsbeanspruchungen die in diesem Anhang vorgeschriebenen Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden und daß das Fahrzeug den Vorschriften dieses Anhangs entsprechen kann. Insbesondere muß eine unbeabsichtigte Verstellung der Leuchten ausgeschlossen sein.

Trotz Verweise auf andere Hersteller (Pfanzelt, EiFo) keine Diskussion, nur Kopfschütteln --> also Lampen festgeschraubt.

Weiter ging es mit den Rungen, die mußten gesichert werden, damit sie bei "holprigen Weg/ Gasse/ etc." nicht aus den 24cm hohen Haltetaschen springen... :!: ich weiß nicht, wie andere Hersteller das umgehen konnten.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
Benutzeravatar
Markus K.
 
Beiträge: 4203
Registriert: Do Dez 09, 2004 17:26
Wohnort: Grafenwöhr / Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon abu_Moritz » Mo Nov 23, 2009 15:09

wichtig und unumgänglich ist dabei eine doppeltwirkende heckhydraulik,
auch die 10mm Spiel die die Kupplung machen darf sind echt wenig, da muss alles ganz straff verzurrt werden ...
meine macht mal locker 100mm weg rechts & links .... also NICHT zuläsig
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Justice » Mo Nov 23, 2009 15:46

Hat der Schlepper ein höhenverstellbare Anhängerkupplung? Wen ja. Wie hoch kommst du mit dem Hubmast? Wäre die Kupplung in der untersten Stellung dan zugänglich wenn der voll ausgehoben ist? Dan mußt du quasi nur noch die Deichsel am Hänger auf "Untenanhängung" umbauen.
Justice
 
Beiträge: 3517
Registriert: Mi Feb 27, 2008 16:37
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Di Nov 24, 2009 9:19

Hallo Justice
diese pics zeigen die Anhängesituation, wenn die Deichsel durch den Hubmast auf die AHK des Schleppers geführt wird, habe ich Probleme bei Kurvenfahrten, der Knickwinkel von 70° kann nicht eingehalten werden, die Dreieckdeichsel kollidiert mit den seitlichen Holmen des Hubmastes. Ich habe auch schon über eine längere, gekröpfte Zugöse des Anhängers nachgedacht, gibt es aber nicht, l=300mm ist das Maximum.
Schöne Grüße
Pedro



091031_Hubmast_03_600_450.jpg
091031_Hubmast_03_600_450.jpg (64.44 KiB) 1612-mal betrachtet
091031_Hubmast_02_450_600.jpg
091031_Hubmast_02_450_600.jpg (65.79 KiB) 1612-mal betrachtet
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Justice » Do Nov 26, 2009 15:29

Das ist ein Deutz der 06er Serie. Der hat doch zwei Schienen, durch die die Bolzen fürs Anhängmaul gesteckt werden? Das kan man doch in der Höhe verstellen? Wen du jetzt das Anhängmaul in die tiefste Stellung stekst, heben dan die Unterlenker den Stablermast über das Anhängmaul?
Man kan das Anhängmaul auch um 180° drehen. Auch durch drehen der Unterlenker müste eine größere Hubhöhe möglich sein.
Justice
 
Beiträge: 3517
Registriert: Mi Feb 27, 2008 16:37
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon countryman » Do Nov 26, 2009 18:23

die Deichsel ist zu kurz sagt er doch und man sieht es auch auf den Bildern. Verlängern geht nicht da sonst die "Statik" des Anhängers aus den Fugen gerät.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15016
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], fedorow, Frankenbauer83, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hickory, kawacross

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki