Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 01, 2025 19:32

Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Mi Nov 18, 2009 7:31

Hallo allerseits,
Ich habe folgendes TÜV-Abnahmeproblem:
Habe mir einen Gabelstaplerhubmast in die Heckdreipunkt meines Schleppers gebaut. An diesen Hubmast habe ich
a) eine Anhängekupplung zum Mitführen eines Einachsanhängers (umgebauter Mengele Heuwagen als Brennholztransportanhänger)
b) K50 Kugelkopf zum Mitführen eines PKW-Anhängers
montiert.

Ich möchte mit diesem Gespann "Schlepper-Hubmast-Anhänger" in den Wald fahren, dort den Anhänger abkoppeln, mit dem Hubmast einige Scheitholzbündel auf den Anhänger laden, danach Anhänger ankoppeln und zurück über öffentliche Straßen zu meinem Holzplatz fahren, dort Scheitholzbündel abladen.

Zeichnungen und Bilder von dem Hubmast mit angekoppeltem Anhänger nach a) und b) habe ich dem TÜV_Hessen zur Diskussion um die Abnahmefähigkeit vorgelegt.
Fazit: abgelehnt.
Begündung: Heckanbaugeräte sind Arbeitsgeräte und damit nicht Bestandteil der Zug-und Anhängevorrichtung des Schleppers, Heckanbaugeräte dürfen nicht zum Ziehen von Anhängern benutzt werden. (Das ist nicht der O-Ton des TÜV-Prüfers gewesen, sinngemäß ist es so bei mir angekommen)
Nach einigen Recherchen habe ich Infos erhalten, dass nach §§42_43_StVZO Heckanbaugeräte sehrwohl mit Anhängekupplungen ausgerüstet sein dürfen.
Frage an euch: wie komme ich weiter, wie gehe ich auf den TÜV-Prüfer erneut zu, ohne ihm auf die Füße zu treten?
Wie kann ich erfolgreich argumentieren? Dem Prüfer die o.a.§§ zu nenne und auf Abnahme zu pochen, halte ich für eher ungeschickt.
Ich würde mir gerne eine externe, dritte Meinung einholen, kann jemand aus diesem Forum die Situation beurteilen, vielleicht habe ich auch etwas ganz Wesentliches übersehen, pics und Zeichnungen sind vorhanden.
Macht es Sinn, an einen externen Gutachter zu gehen, akzeptiert der TÜV dieses Gutachten?
Bisher liegt mir vom TÜV kein schriftlicher Ablehnungsbescheid vor, es war lediglich eine mündliche Voranfrage, es ist noch nichts amtlich besiegelt.
Viele Dank für Euren support.
Pedro
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon wäldervieh » Mi Nov 18, 2009 11:22

Wenns manchen Tüvheinis zu komliziert wird oder die sich nichts so genau auskennen und zu faul sind um sich genau zu informieren blocken die einfach ab hab ich auch schon erlebt .Probiers mal mit einem anderen Prüfer wenns gut montiert ist vielleicht brauchst du auch gar keine Abnahme oder fahr halt einfach so rum (machen viele).Du wirst ja nicht gerade ein 8 Tonnen Anhänger hinter dem Hubmast fahren wollen .
wäldervieh
 
Beiträge: 1208
Registriert: So Mär 29, 2009 21:12
Wohnort: heiss ists hier
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon zupi » Mi Nov 18, 2009 11:35

Hallo,

also es ist meines Wissens nach so, dass die Verbindung von Schlepper und Anhägerkupplung als Anhängebock geprüft sein muss. Die Kupplung selber natürlich auch!
Erstens wird das bestimmt nicht ganz billig und zweitens ist es mit einer Dreipunktaufhängung wohl grundsätzlich nicht möglich, da diese Verbindung starr sein muss.

Desweiteren ist es natürlich bei einem Einachsanhänger recht ungüstig, da die Stützlast viel weiter hinter der Achse wirkt und somit den Schlepper schneller vorne aushebt oder auch rumschiebt bei Kurvenfahrt.

Sinnvoller erscheint mir der Bau einer Fronthydraulik zu sein oder eine Heckaufnahme am Anhänger, wie Pacini sie mal realisiert hat, wenn ich mich recht erinnere.

Gruß
Zupi
Benutzeravatar
zupi
 
Beiträge: 645
Registriert: So Apr 06, 2008 20:29
Wohnort: 51580 Reichshof
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Agrotron » Mi Nov 18, 2009 11:48

Wenn eine Fronthydraulik vorhanden is, dann würd ich den Hubmast vorne anbauen. Wäre auf jeden Fall das einfachste.
Falls keine Fronthydraulik da ist, könnte man den Hubmast für die Straßenfahrt am Anhänger festmachen. Gibt doch genug LKW's die hinten dran nen ganzen Stapler haben. Denke mal sowas müsste doch für den Hubmast auch realisierbar sein.


MfG Agrotron
Agrotron
 
Beiträge: 1033
Registriert: So Okt 23, 2005 17:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon JueLue » Mi Nov 18, 2009 11:53

Informier dich doch mal wie das bei den Düngerstreuern gehandhabt wird/wurde.

Da war z.B. bei unserem alten Amazone-Streuer so eine Art Zugmaul dran, und man konnte damit auch offiziell auf die Straße. War allerdings sehr begrenzt von der Anhängelast und daher eigentlich nicht praktikabel, wir habens nie benutzt. Aber es ging vom Prinzip her.

JueLue
JueLue
 
Beiträge: 4442
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon KroneEinreiher » Mi Nov 18, 2009 12:08

JueLue hat geschrieben:Informier dich doch mal wie das bei den Düngerstreuern gehandhabt wird/wurde.

Da war z.B. bei unserem alten Amazone-Streuer so eine Art Zugmaul dran, und man konnte damit auch offiziell auf die Straße. War allerdings sehr begrenzt von der Anhängelast und daher eigentlich nicht praktikabel, wir habens nie benutzt. Aber es ging vom Prinzip her.

JueLue



Das kenn ich auch. Aber meinst du, dass es zugelassen war? Viele solche Spielereien sind doch nur fürs Feld, und somit wenig praxisbezogen...

Grüße

KE
Benutzeravatar
KroneEinreiher
 
Beiträge: 802
Registriert: Mo Mai 21, 2007 11:16
Wohnort: Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Miststreuer » Mi Nov 18, 2009 12:10

Hier ein bisschen was zur rechtlichen Lage:
anhanger-an-seilwinde-t36956.html
Es kann sein, dass das hier noch öfter diskutiert wurde. Habe auf die schnelle aber nur den einen Beitag gefunden.
www.nicht-klicken.de.vu
Miststreuer
 
Beiträge: 1071
Registriert: Fr Okt 24, 2008 9:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Mi Nov 18, 2009 13:13

Miststreuer hat geschrieben:Hier ein bisschen was zur rechtlichen Lage:
anhanger-an-seilwinde-t36956.html
Es kann sein, dass das hier noch öfter diskutiert wurde. Habe auf die schnelle aber nur den einen Beitag gefunden.

@Miststreuer
Natürlich kenne ich diesen link, mein Fall liegt anders. Ich habe einen Eigenbau (Hubmast) mit einer geprüften AHK, eine Seilwinde mit nicht geprüfter AHK stellt eine andere, rechtliche Situation da. Ich brauche Infos, die ich dem TÜV vorlegen kann, dass mein Eigenbau abnahmefähig ist, ich muß die Bedenken des TÜV-Prüfers argumentativ zerstreuen, dann habe ich gewonnen, die Frage ist: wie. Ich denke, dass der TÜV die §§42_43 derStVZO schon kennt und trotzdem hat er Bedenken und mir keinen positiven Bescheid ausgestellt.
Was haltet ihr davon, einen aaSachverständigen dazuzuziehen? Akzeptiert der TÜV ein solches Gutachten?
Welche Befugnisse hat denn der DEKRA, befassen die sich mit derartigen Abnahmen, dürfen die sich damit überhaupt befassen?
Ich bin dankbar für jeden Tipp.
Holzergruß vom Pedro
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Miststreuer » Mi Nov 18, 2009 13:49

@ Pedro:
Wenn die nicht geprüfte AHK bei einer Seilwinde das einzige Problem wäre, dann wäre es doch einfach zu beheben...(Schrauben raus, alte AHK raus, neue geprüfte AHK rein und Schrauben wieder rein, fertig).
Wenn der TÜV nicht will, dann will er nicht....
Bei dir kommt zusätzlich noch das Problem mit dem Hubmast dazu. Wer schweißt dir da die Aufnahme für die AHK? Bist du dir bewußt dass das nicht jeder darf? Das muss ein Schweißfachmann mit entsprechenden Prüfungen machen!
Zum Thema Sachverständigen: Ein TÜV-Prüfer ist auch ein Sachverständiger/Gutachter.....

Also alles in allem wirds nicht einfach werden...
www.nicht-klicken.de.vu
Miststreuer
 
Beiträge: 1071
Registriert: Fr Okt 24, 2008 9:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon countryman » Mi Nov 18, 2009 14:32

Kein Sachverständiger wird dein Anbaugerät freigeben einfach weil er nicht dafür zuständig ist. Anbaugeräte unterliegen nicht der STVZO sondern der Anbaugeräte-Richtline (Merkblatt für Anbaugeräte).
Zitat daraus:
4.13 Anhängelast hinter Heckanbaugeräten (§ 42 StVZO)
Das Mitführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig.
Das Mitführen von
Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur bei Zugmaschinen zulässig und nur unter nachstehenden Voraussetzungen vertretbar, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen:
"Zur Beachtung:
a) Die Fahrgeschwindigkeit mit Anhänger darf 25 km/h nicht überschreiten.
b) Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Führer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.1
c) Das Mitführen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.
d) Ein Gelenkdeichselanhänger darf am Anbaugerät mitgeführt werden, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1,25fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, jedoch höchstens 5 t beträgt."
4.14 Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 StVZO)
4.14.1 Bei der Anhängekupplung eines Heckanbaugeräts ist zu beachten:
4.14.1.1 Das Leergewicht eines Heckanbaugeräts mit Anhängekupplung darf höchstens 400 kg betragen. Der Schwerpunkt des Anbaugerätes darf nicht weiter als 600 mm von den Enden der unteren Lenker des Dreipunktanbaus (DIN ISO 730-1, Mai 1997) oder von der Ackerschiene entfernt sein.
4.14.1.2 In der Transpportstellung muss die Anhängekupplung in der Mittellinie der Fahrzeugspur so hoch über der Fahrbahn angeordnet sein, dass die Zugöse des Anhängers etwa parallel zur Fahrbahn liegt.
4.14.1.3 Die Höhen- und Seitenbeweglichkeit der Anhängekupplung des Anbaugeräts darf in Transportstellung nicht mehr als 10 mm in jeder Richtung betragen.
4.14.2 An Behelfsladeflächen darf keine Anhängekupplung angebracht werden.

Zitat Ende.

Wenn diese Umstände eingehalten werden muss die AHK nicht einmal als solche geprüft sein. In gewissem Umfang haftet bei käuflichen Geräten mit AHK (Düngerstreuer, Seilwinde) vielleicht noch der Hersteller - bei Eigenbauten wird man sich darauf nicht berufen können. Im Fall des Unfalls solltest du eine gute Haftpflichtversicherung haben. Legal kann die Chose trotzdem sein. Prüfen und freigeben wird sie dir aber keiner. Auch ein "Schweißfachmann" kann dir nicht helfen. Wenn ein Unfall durch Verarbeitungs- oder Konstruktionsmängel verursacht wird haftest du letztlich allein und nicht der Bekannte der dir das Ding zusammengebraten hat.

Edit: §22a STVZO ist hier auch von Belang : Bauartgenehmigungspflichtig sind(...)

"6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

a) (...)
b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind"
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15016
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Mi Nov 18, 2009 15:30

@countryman
Wenn der TÜV für die Abnahme des Anbaugerätes nicht zuständig ist, dann stellt sich mir die Frage: muß ich das Anbaugerät mit AHK überhaupt abnehmen lassen? Was passiert, wenn Grün_Weiß heute Blau mich anhält? Wollen die überhaupt wissen, ob es legal ist, einen Einachser hinter dem Hubmast im öffentlichen Straßenverkehr zu ziehen? Höchst interessante Frage: mach ich mich strafbar?
Der schlimmste Fall wäre natürlich ein Unfall, die Eigenart der Kfz-Versicherungen ist es dann, nicht zahlen zu wollen. Hat jemand Infos zum Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls mit Anbaugerät und Anhänger?
Gruß
Pedro
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon countryman » Mi Nov 18, 2009 18:01

Frage: muß ich das Anbaugerät mit AHK überhaupt abnehmen lassen?

Nein, musst du nicht, es muss aber den Richtlinien entsprechen
http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF.pdf

Was der örtliche Polizist zu dem Zug sagt weiß ich nicht, Ahnung von sowas haben die nur im Ausnahmefall! Möglicherweise wird er die AHK kontrollieren und feststellen dass sie kein Prüfzeichen hat, dann haust du ihm §22a um die Ohren. Oder du verwendest eine AHK mit Prüfzeichen und ausreichend Stützlast (alte Schlepper-AHK oder Rockinger) zwecks Diskussionsvermeidung. Professionelle Optik des Gerätes schadet sicher auch nicht, ebensowenig eine Überdimensionierung der tragenden Teile. Strafbar machst du dich sicher nicht solange die Vorschriften eingehalten werden. Auch die Versicherung wird sich im Fall der Fälle nicht herausreden können, solange nicht eine mangelhafte Zugverbindung, Überladung usw. Grund des Unfalls war.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15016
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Pedro » Do Nov 19, 2009 8:11

Moin Countryman,
das ist doch endlich mal eine Aussage, Danke für deine Ausführungen. Ich habe mich beim Umbau des Hubmastes (Schweißarbeiten wurden von einem Schweißer durchgeführt) und dem Einbau der AHK auf die sichere Seite gelegt, die AHK ist ein Kaufteil und wird mit folgenden techn. Daten ausgewiesen:
Stützlast (Kg) bis 25 Km/h: 650
Stützlast (Kg) über 25 Km/h: 650
Zul. Gesamtgewicht (t) 6
Hersteller Rockinger
Ein Typenschild ist ebenfalls vorhanden, muß eine Prüfnummer auf dem Typenschild angegeben sein?
Bei der Auswahl der AHK bin ich davon ausgegangen, dass ich sie auch für den eigentlichen Verwendungszweck ohne Einschränkungen, nämlich dem Ziehen von Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr, einsetzen kann.
Die AHK selber ist auf ein BL 600x200x20 montiert, die Zuglast wird mittig über den Oberlenker auf den Schlepper übertragen, die Konstruktion ist schlüssig, widerspruchsfrei und genügt den allgemein anerkannten Regeln der Konstruktionslehre im Maschinenbau. Wenn es denn dann doch mal zum Kadi geht, hoffe ich, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausräumen zu können.
Parallel dazu habe ich meine KFZ-Versicherung involviert mit der Bitte um Prüfung, so dass die auch im Boot sind, Antwort steht noch aus.
Bis denne denn und einen schönen Tag noch
Pedro
Klagt nicht, kämpft!
Benutzeravatar
Pedro
 
Beiträge: 290
Registriert: Do Dez 11, 2008 8:10
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon Barbicane » Do Nov 19, 2009 17:25

Auszug aus der Anbaugeräterichtlinie:
"4.2 Bauartgenehmigung und Prüfzeichen für Fahrzeugteile (§ 22a StVZO)
Für Anbaugeräte besteht keine Bauartgenehmigungspflicht. Das gilt auch für die Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an lof Zugmaschinen angebracht werden. Anhängekupplungen an Anbaugeräten müssen DIN 11025, Ausgabe Mai 1980, oder DIN 11029, Ausgabe April 19891, entsprechen. Selbsttätige Anhängekupplungen sind nicht erforderlich. Anhängekupplungen nach Anhang IV der Richtlinie 89/173/EWG sind ebenfalls zulässig."


Die verwendete Anhängekupplung muss zwar nicht bauartgenehmigt sein, einer der beiden oben genannten Normen muss sie jedoch entsprechen.
Man könnte also auch eine eigene Zugeinrichtung bauen, solange man sich an die entsprechenden Vorlagen hält.

Ich würde mir die Richtlinie ausdrucken und die entsprechenden Abschnitte markieren und vorsichtshalber mitführen, damit die Rennleitung auch was zu Schmökern hat.
Die nächste Kontrolle könnte sich sonst unnötig lange hinziehen. Wenn`s blöd läuft stehst du anschließend den halben Tag beim TÜV auf`m Hof.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
Benutzeravatar
Barbicane
 
Beiträge: 3987
Registriert: So Sep 25, 2005 20:22
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geprüfte AHK an Heckanbaugerät

Beitragvon GT 225 » Do Nov 19, 2009 18:13

Abend,

ich hab mir jetzt nicht alle Rechtsgrundlagen hier durchgelesen, aber will zu dem Thema auch etwas beitragen.
Und zwar hab ich bei der Firma Scheifele auf der Agritechnica ein Konstruktion gesehen, bei der eine AHK an einem 3-Punkt Forstkran angebracht war. Diese war offiziel für 8to. Anhängelast zugelassen, also ist es wohl nicht unmöglich ein Zulassung dafür zu bekommen.

Auf der Internetseite heisst es.
"NEU ab 2009: Anhängekupplung mit TÜV

Seit Anfang des Jahres können wir als erstes Unternehmen in Deutschland eine Anhängekupplung für SCHEIFELE Dreipunkt-Forstkräne bis zu einer Anhängelast von 8000 kg anbieten. Sprechen Sie uns an. "
Quelle: http://scheifele.de

Da ein Hubmast ja im Prinzip nichts anderes ist müsste man das doch auch irgendwie zugelassen bekommen...

Gruß,
Oli
Güldner G 45 S
Fendt Farmer 2
Fendt GT 225
Benutzeravatar
GT 225
 
Beiträge: 297
Registriert: Mi Apr 26, 2006 20:46
Wohnort: (Mittel-)Hessen
  • ICQ
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: AebiTT270, bacchus478, Bing [Bot], FormArt4 GbR, Google [Bot], Google Adsense [Bot], holzer123

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki