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Getreideverkauf untervorbehalt

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon christoph.04121 » Sa Jan 09, 2010 16:25

Hallo zusammen,
überlege mein Getreide usw. zur nächsten Ernte unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen D.h ich würde bei Anlieferung beim Getreidehändler den Lieferschein mit einem Stempel versehen auf dem dann steht "Ware bleibt bis zur vollendigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten". Ich denke das macht in der jetzigen unsicheren Zeit absolut Sinn. Denn wir Landwirte sind dem Getreidehändler nach einem Konkurs oder Inflation ja völlig ausgeliefert. Und seid euch sicher wenn die Pleite machen ist das direkt nach der Ernte. Wie ist eure Meinung dazu?
christoph.04121
 
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon hans g » Sa Jan 09, 2010 16:35

christoph.04121 hat geschrieben:überlege mein Getreide usw. zur nächsten Ernte unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen D.h ich würde bei Anlieferung beim Getreidehändler den Lieferschein mit einem Stempel versehen auf dem dann steht "Ware bleibt bis zur vollendigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten".

welcher händler macht das :?:
hans g
 
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 09, 2010 17:56

Unter Kaufleuten eigentlich das normalste der Welt. Bei der Formulierung müsste eigentlich auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit abgedeckt sein.

Wenn sich ein LH dagegen wehrt, ihn einfach fragen ober er denn Pflanzenschutz bzw. Dünger ohne diese Passage geliefert bekommt.

Allerdings ist Vorsicht geboten bei dem Aufdruck auf den Lieferschein. Wahrscheinlich wäre es ratsamer hier dem Landhänder vorher soetwas wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zuzusenden. Bei dem LS ist für mich die Frage wer darf diese Bedingungen akzeptieren, denn der Landwirt ist ja kein Vollkaufmann i.S. des HGB. Diese Frage zu klären, wäre einmal eine interessante Aufgabe für die Rechtsabteilung des Bauernverbandes.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon Desperado » Sa Jan 09, 2010 18:24

christoph.04121 hat geschrieben:Hallo zusammen,
überlege mein Getreide usw. zur nächsten Ernte unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen D.h ich würde bei Anlieferung beim Getreidehändler den Lieferschein mit einem Stempel versehen auf dem dann steht "Ware bleibt bis zur vollendigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten". Ich denke das macht in der jetzigen unsicheren Zeit absolut Sinn. Denn wir Landwirte sind dem Getreidehändler nach einem Konkurs oder Inflation ja völlig ausgeliefert. Und seid euch sicher wenn die Pleite machen ist das direkt nach der Ernte. Wie ist eure Meinung dazu?


Das ist wohl ein Scherz?
Sobald Du das Getreide in die Gosse gekippt hast und es sich mit dem anderen angelieferten Getreide vermischt, erlischt das Eigentum an der gelieferten Ware gemäß §948 BGB. Dann hast Du lediglich einen kleinen Miteigentumsanteil an diesem Getreidehaufen. Unter Miteigentümern gilt übrigens Gemeinschaftsrecht gem. §§ 741ff. BGB

Ich bin mir aber sicher, dass sich kein Landhändler auf diesen Quatsch einlässt
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon Desperado » Sa Jan 09, 2010 18:35

CarpeDiem hat geschrieben:Unter Kaufleuten eigentlich das normalste der Welt. Bei der Formulierung müsste eigentlich auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit abgedeckt sein.

Wenn sich ein LH dagegen wehrt, ihn einfach fragen ober er denn Pflanzenschutz bzw. Dünger ohne diese Passage geliefert bekommt.

Allerdings ist Vorsicht geboten bei dem Aufdruck auf den Lieferschein. Wahrscheinlich wäre es ratsamer hier dem Landhänder vorher soetwas wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zuzusenden. Bei dem LS ist für mich die Frage wer darf diese Bedingungen akzeptieren, denn der Landwirt ist ja kein Vollkaufmann i.S. des HGB. Diese Frage zu klären, wäre einmal eine interessante Aufgabe für die Rechtsabteilung des Bauernverbandes.


Das wäre natürlich eine Lösung, dass sich der Landwirt das, was der Landhändler durch den Verkauf seiner Ware erlöst, vorab abtreten lässt. (verl. Eigentumsvorbehalt). Das ist wahrscheinlich auch die einzige Möglichkeit, weil der einfache Eigentumsvorbehalt ihm gar nichts nutzt (siehe oben). Natürlich kann er sich auch eine dingliche Sicherheit bestellen lassen (ein Faustpfand, eine Grundschuld, Hypothek etc.)

Ein Landwirt kann natürlich auch die Kaufmannseigenschaft erwerben, indem er sich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lässt. Allerdings muss er sich rechtlich dann auch wie ein solcher behandeln lassen (Eintragung wirkt hier konstitutiv) §3 Abs.2 HGB
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 09, 2010 18:48

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich der Abschluss einer Warenkreditversicherung. Für in der Ernte Geschäfte halte ich das aber für problematisch. Nachdem ich aber nur in der Strecke verkaufe, wäre das ja die Möglichkeit das Delkredere betragsmässig zu begrenzen und nicht mehr als z.B. zwei LKW Züge auf offene Faktura zu liefern. Kosten??? Keine Ahnung. Die Getreidepreise geben ja nicht viel her. Aber auch für 6.000 € muss man sich gehörig plagen.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon Meini » So Jan 10, 2010 10:14

Also mein Hauptabnehmer ist auch gleichzeitig mein Lieferant für Betriebsmittel. Da der ewig braucht bis er Abrechnet,lasse ich die Rechnungen auch so lange liegen bis Geld kommt somit ist ja eine gewisse Sicherung vorhanden. Denke Ich.
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon hans g » So Jan 10, 2010 11:02

Meini hat geschrieben:Also mein Hauptabnehmer ist auch gleichzeitig mein Lieferant für Betriebsmittel. Da der ewig braucht bis er Abrechnet,lasse ich die Rechnungen auch so lange liegen bis Geld kommt somit ist ja eine gewisse Sicherung vorhanden. Denke Ich.

im falles "des falles" kommts drauf an,dass das vorher geregelt war---am besten schriftlich.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon christoph.04121 » So Jan 10, 2010 12:45

Danke für eure Beiträge.
Als Quatsch sehe ich meine Überlegung sich vor sowas zu schützen nicht an. Wie oft hat man schon von Schweine-Aufkäufern gehört die zum Wochenende für`s KG 5ct mehr ausgegeben haben und den Landwirten die letzte Sau abgequatscht haben und als dann Tage später der ungedeckte Scheck kam, somit war Geld und Ware weg. Das ganze hört sich ja etwas absurd an aber ich denke verschenken hat keiner was. Werde den Vorschlag annehmen und mich mal an die Rechtsabteilung des Bauernverbandes wenden.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon kimba1809 » So Jan 10, 2010 15:18

Das ganze ist aber problematischer wenn man das Getreide über einen Händler in eine Mühle oder Hafen liefert. Den der Geldfluß geht hier dann von der Mühle über den Händler.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon CarpeDiem » So Jan 10, 2010 17:01

Es ist einfach die Frage kimba 1809 wer hat bei diesen Dreiecksgeschäften das Delkredererisiko. Was passiert wenn die Mühle nicht zahlt? Was passiert wenn der Händler nicht zahlt? Für mich eigentlich der schlimmere Fall, denn dann hat die Mühle doch zweifelsfrei ihre Verpflichtungen erfüllt!
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon hans g » So Jan 10, 2010 18:05

hatte vor jahren den fall,dass der viehhändler die schweine nicht bezahlt hatte und UNAUFFINDBAR war.
der abnehmer der schweine,ein versandschlachter, berichtete mir,dass er dem händler kredit gewährt hätte und dieser wäre jetzt mit dem gegenwert meiner schweine verrechnet worden---DAS ansich trifft einen erstmal völlig unvorbereitet und man überlegt,welchen jurist man auf die schnelle kontaktieren kann,um die sache theoretisch zu klären.
in der zeitung hatte ich gelesen,dass der versandschlachter in der folgenden woche ein FIRMENJUBILEUM feierte und hatte sonntags abends ALL MEINEN MUT zusammen genommen und den CHEF angerufen und ihm folgendes gesagt: WENN ICH NICHT BIS ZUM NÄCHSTEN TAG UM 13.00 MEIN GELD HÄTTE,DANN WÜRDE ICH DIE ZEITUNG ANRUFEN.
um 12.00 am nächsten tag brachte mir der verschollene viehhändler mein geld. 8)
hans g
 
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon christoph.04121 » So Jan 10, 2010 18:59

Dann ist die Sache ja nochmal gut ausgegangen für dich. Aber manch anderen hat so etwas schon ruiniert.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon CarpeDiem » So Jan 10, 2010 19:36

Denke man muss die Sache angehen. Sicherung einer Forderung bis zur Bezahlung ist nicht säuiges, sondern in den heutigen Zeiten lebensnotwendig. Dafür sind die Margen in der LW zu gering, wenn das auch viele unserer "Kunden" keinesfalls so sehen wollen.
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Re: Getreideverkauf untervorbehalt

Beitragvon Caramba » Fr Feb 26, 2010 22:26

Die Frage ist berechtigt.
Bei einer kürzlich erfolgten Pleite im Landhandel hat sich herausgestellt, daß die
betroffenen Landwirte ihr Getreidegeld nicht mehr sehen werden.
Zudem hat sich der Landhändler den Dünger von den Bauern auch noch im Voraus bezahlen lassen. Dieses Geld ist nun auch weg.

Da ist bei einigen Landwirten Heulen und Zähneklappern angesagt.

Heuer sollte man übrigens ganz besonaders vorsichtig sein.

Vermutlich erleben wir nämlich die erste Währungsreform unseres Lebens.

Und da sind Rohstoffe besonders wertvoll.
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