Hallo
ist die obige Definition "Haushalt" eine juristische Definition, die sich z.B. am Sozialrecht orientiert oder einfach eine Erklärung aus einem Lexikon? Oder ist der Haushalt steuerlich begründet?
Ich wette, dass sich die Gebühreneintreiber schon noch spezielle Definitionen einfallen lassen, die extra auf die Rundfunkgebühren abgestimmt sind.
B) Es ist nach meinem bescheidenen Wissen immer noch nicht klar, ob es eine Haushaltsabgabe geben soll oder eine Wohnungsabgabe. In den Medien wird Beides angegeben und auch oft durcheinander geschmissen. Bislang handelt es sich nur um einen Gesetzesentwurf und dann kommt es auch noch darauf an, was in den Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen drinstehen wird.
Zudem glaube ich nicht, dass die Bürokratieorganisation GEZ sich so ganz einfach abschaffen oder verschlanken wird, wenn für jede Wohnung oder jeden Haushalt eine Abgabe gezahlt werden muss. Diese Leute werden sicher neue Aufgabenfelder erfinden und den Gesetzesrahmen zur Abgabenerhebung bis an die Grenzen hin ausschöpfen!
Gruß
Es braucht keiner glauben, dass es mit der "Gebührenreform" einfacher werden wird!

