ja die GEZ. also zwei dinge will ich doch mal richtigstellen. "anordnen" kann eine durchsuchung nur ein richter, in ausnahmefällen STA (regel beantragt diese eine durchsuchung), selten polizist. es kann nur ein durchsuchungsBESCHLUSS angeordnet werden. befohlen wird das nicht. ein nicht auszurottender irrtum, dank medien und TV sendungen. etwas wird nicht richtig, wenn es 1000fach (falsch) wiederholt wird.
geräte die in betrieblichen/gewerblichen einrichtungen betrieben werden müssen gesondert angemeldet werden.
