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Glasfaserkabel auf meinem Land

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Di Mai 03, 2022 9:25

langholzbauer hat geschrieben:Das Problem mit den Kabelhöhen ist ja noch relativ einfach abzuschätzen.
Aber wie genau kommt ein Grundeigentümer an die Wahrheit, welche bzw.wessen Daten oder Medien (-Massen) durch Leitungen fließen, die seit mehreren Jahrzehnten über bzw. durch seinen Grund verlaufen?
Da verdienen einige Netzbetreiber recht gut , ohne die Betroffenen angemessen daran zu beteiligen.


Ich wusste das mal schnell. Unser Energieversorger hat ein Steuerkabel bei uns liegen und die Gascade baggerte bei mir und fetzte das "Steuerkabel". Schwups war bei uns in der Region bei vielen das Internet weg
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Neo-LW » Di Mai 03, 2022 12:12

Moin,

ihc 844 xla hat geschrieben:Moin, Problem.
Die Stadtwerke haben auf meinem Acker 401m Glasfaserkabel verlegt (80cm tief). Ohne mich zu fragen und ohne mein Wissen.

Was würdet ihr tun??


100 cm tief Pflügen.


Olli
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Mr.T. » Mi Mai 04, 2022 19:17

Muss man leider dulden.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon langholzbauer » Mi Mai 04, 2022 21:16

ihc 844 xla hat geschrieben:Moin, Problem.
Die Stadtwerke haben auf meinem Acker 401m Glasfaserkabel verlegt (80cm tief). Ohne mich zu fragen und ohne mein Wissen. Ich muss drüber weg ackern.
Leider habe ich es erst bemerkt als die Stadtwerke schon fertig waren. Ich bin nicht wöchentlich vor Ort.
Die Stadtwerke bieten nun als Entschuldigung 3 Euro pro Meter und die Notarkosten zum eintragen ins Grundbuch als Entschädigung an.

Ich komm mir hier richtig verarscht vor.
Was würdet ihr tun??

Wer sich sowas gefallen lässt, ist ein " typischer Bauerntrottel"!
Die Stadtwerke haben den Straftatbestand der Besitzstörung erfüllt!
3€/m was bieten die jetzt an?
Bei einer Eintragung im Grundbuch kommt dann ein Schutzstreifen von mindestens einer Baggerbreite , um im Havariefall jederzeit reparieren bzw. ersetzen zu dürfen.
Damit ist praktisch mindestens pro Laufmeter das 3+x fache der Leitungslänge für immer aus allen alternativen Nutzungen außer Landwirtschaft ausgeschlossen!

Und die Notarkosten der Eintragung ( angeblich als Entschuldigung) zu übernehmen ist deren Pflicht, weil sie allein diese verursachen!
Schon allein deshalb würde ich die ganze Sache, nach Beratung mit BV bzw. LWK über einen Fachanwalt klären lassen.
Da kann der Grundeigentümer nur gewinnen! :klug:
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Saundsackl » Do Aug 10, 2023 10:54

Ist schon länger her, aber wie wurde der Fall gelöst?
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Todde » Do Aug 10, 2023 10:59

Vermutlich wurde nichts gemacht.
Jeder halbwegs gescheite Anwalt in dem Bereich hätte da ordentlich Geld rausgeholt.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon langholzbauer » Do Aug 10, 2023 11:35

Wenn da Anwälte dran sind, wird es auch noch eine Weile dauern, bis das alles abgeschlossen wird....

Der Ausgang der Geschichte interessiert hier sicher viele.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon racker » Do Aug 10, 2023 17:49

Hallo,
ich bin auch betroffen!
Die haben ohne Voranmeldung die Leitung durch mein Flurstück geschossen, ca100m. Am Kopfloch kamen dann die fetten Kabel raus ca. 2x2x2 Meter einfach in die Wiese gegraben! :evil:
Will ich mir nicht gefallen lassen und Anwalt einschalten.
Welchen "Fachanwalt" sollte man nehmen? Bereich Grundstücksrecht oder gibt es ähnliche Bezeichnung ?
Ich Frag aber auch noch mal bei meiner Rechtsschutzversicherung nach.
MfG
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Terreblanche » Di Apr 23, 2024 20:57

Bei mir wollen sie auch das Kabel einpflügen. Da wird man schnell man vom Ortsvorsteher gefragt, ob es ok sei. Wenn man nicht brav den Bauerntrottel macht und abnickt, bekommt man irgendwann auf die ein oder andere Weise wieder eins von dem Giftzwerg reingewürgt. Als konventioneller Vollerwerbsbauer bin ich eh nur noch ein geduldetes Probelm für diese Endzeitgesellschaft hier.

Die wollen auf ca 700 Metern Länge am Rand entlang einpflügen, ca die Hälfte ist mein Eigentum.
Mit was für Folgeproblemen muß ich rechnen, ausser den Kulturschäden?
Werd ich haftbargemacht, wenn ich die Leitung mal beschädige?
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Di Apr 23, 2024 23:07

Eigentlich nichts, wenn da keine Drainagen oder andere Kabel sind. Bei Grünland entsteht ein 15 cm hoher Wulst. Denn sollte man runterwalzen. Kostenlos solltest du die Aktion auch nicht hinnehmen.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Terreblanche » Do Apr 25, 2024 6:58

Mich interessiert, ob ich haftbar gemacht werden, wenn ich das Kabel z. B. durch den Tiefenlockerer, beschädige.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Gazelle » Do Apr 25, 2024 7:08

.
ihc 844 xla hat geschrieben:
Moin, Problem.
Die Stadtwerke haben auf meinem Acker 401m Glasfaserkabel verlegt (80cm tief). Ohne mich zu fragen und ohne mein Wissen. Ich muss drüber weg ackern.
Leider habe ich es erst bemerkt als die Stadtwerke schon fertig waren. Ich bin nicht wöchentlich vor Ort.

Was würdet ihr tun??



Zufällig Pfähle in der Gegend rammen.

Kann man solange machen, bis der Gegner die Lust vierliert.

Da gab es jetzt in BaWü ein Urteil wo eine Baufirma Erdanker unter das Nachbargrundstück getrieben hat.
Ergebnis:
Die Baufirma muß den 2 Mio. Eur.Bau wieder abreißen.

.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon countryman » Do Apr 25, 2024 13:06

Terreblanche hat geschrieben:Mich interessiert, ob ich haftbar gemacht werden, wenn ich das Kabel z. B. durch den Tiefenlockerer, beschädige.


Wenn du weißt dass dort eine Infrastruktur verlegt ist, vermutlich schon.
Aber selbstverständlich steht dir ein Ausgleich für das Einräumen der Kabeltrasse zu. Jemand hat sich damit ja erhebliche wirtschaftliche Vorteile verschafft.
Die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung dürften gering bis unerheblich sein.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Do Apr 25, 2024 14:23

Geregelt in §§127 ff. TKG. Verlegung mit neuer Durchschneidung als Duldung ist ausgleichspflichtig bei mind. 5 € / lfdm., Haftungsfreistellung ist zu vereinbaren.
Dienstbarkeit ist nicht erforderlich, da Schutz nach TKG, somit sogar sittenwidrig

80 cm Deckung sind nach 30 Jahren Pflügen dann nur noch 40 cm, dann macht der Grubber mal ne Nickbewegung und du hast das süsse Kabel zerfetzt noch bevor du auf dem Schlepper das Trassenwarnband erkennst
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