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Glasfaserkabel auf meinem Land

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon ihc 844 xla » Do Apr 28, 2022 8:39

Moin, Problem.
Die Stadtwerke haben auf meinem Acker 401m Glasfaserkabel verlegt (80cm tief). Ohne mich zu fragen und ohne mein Wissen. Ich muss drüber weg ackern.
Leider habe ich es erst bemerkt als die Stadtwerke schon fertig waren. Ich bin nicht wöchentlich vor Ort.
Die Stadtwerke bieten nun als Entschuldigung 3 Euro pro Meter und die Notarkosten zum eintragen ins Grundbuch als Entschädigung an.

Ich komm mir hier richtig verarscht vor.
Was würdet ihr tun??
ihc 844 xla
 
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Redriver » Do Apr 28, 2022 8:59

Hallo,
ich würde es so nicht dulden, vor allem die 80 cm sind grenzwertig. Bei meinem Bruder wurde durch eine Wiese verlegt und auf drängen von meinem Vater wurde auf 1,2m tiefe gegangen.
Ich wäre hier hart und würde jeglichen Haftungsausschluß mit ins Grundbuch nehmen und der Preis wäre für mich zu wenig wenn die 3€ bieten dann zahlen die auch 10€ weil sonst kommt das Gelumpe wieder raus und fertig.
Ich verstehe solches vorgehen nicht, was denken diese Vögel in den Verwaltungen eigentlich. Ich sage da nicht nein wenn so was ansteht aber ich habe dann schon Forderungen wie z.B. an der Grenze verlegen und nicht quer durch u. so.
Aber bei so einem Vorgehen wäre ich auch verschnupft und das bekommen die auch zu spüren. Auf passen bei Grunddiensbarkeiten nicht das da jede Menge einschränkungen mit dran hängen dann.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Do Apr 28, 2022 12:22

Oh-Oh-Oh wo unterscheidet sich eine solche Vorgehensweise von Betrug und Diebstahl ?

Dienstbarkeit muss nicht begründet werden, löst nach TKG trotzdem eine Entschädigungspflicht aus zzgl. kommt dann noch der Bauschaden aus der Verlegung und die Erklärung der Verpflichtung das Kabel auf eigene Kosten weg zuverlegen, wenn es tatsächlich mal stören sollte usw.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon xaver1 » Do Apr 28, 2022 13:20

Warum soll das ins Grundbuch eingetragen werden, das ist doch eher wertmindernd für die Fläche?

Bei mir wurde vor ca. 20 Jahren so ein Datenhighway von Wien nach Salzburg verlegt, 6 schwarze Schläuche mit ca 10 cm, die wurden nach und nach eingeblasen, da gab es immer wieder Entschädigung, da bin ich auf über 30 Euro pro lfm gekommen, die stehen im Grundbuch.

Letztes Jahr Breitbandausbau, die graben kreuz und quer durch die Ortschaften, da gab es 2,80, Hausanschlussgebühr 450,- da steht nichts im Grundbuch.

mfg
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Estomil » Do Apr 28, 2022 20:57

Naja das Problem kann man ja schnell mit einem Tiefenhaken lösen bei 80cm.
Da wäre ich nicht zimperlich...
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Duldung oder Grundbucheintrag

Beitragvon adefrankl » Fr Apr 29, 2022 0:13

xaver1 hat geschrieben:Warum soll das ins Grundbuch eingetragen werden, das ist doch eher wertmindernd für die Fläche?
......
mfg

Also wenn ich Aussagen von T5060 richtig in Erinnerung habe, dann macht es einen Unterschied, ob man das Kabel nur duldet, oder aber ob das Leitungsrecht im Grundbuch steht. Insbesondere wenn es stört und verlegt werden muss.
Ein Immobilienentwickler erzählte mir 2015, dass sich bei der Entwicklung/Bebauung eines Grundstücks zeigte, dass da mitten hindurch ein Glasfaserkabel verlief (zu einen Baywa-Baumarkt). Dies musste dann anders verlegt werden. Dafür hat dann die Telekom damals 50 000 € verlangt (ganz offensichtlich muss es da ein Leitungsrecht gegeben haben). (Der Preis war mit Sicherheit weit überteuert, schätze mindestens um den Faktor 5). Das Beispiel zeigt, wie teuer es werden kann wenn man da für wenige Euro ein Leitungsrecht eintragen lässt. Eine Duldung dürfte da die bessere Lösung sein. Aber da dürfte T5060 wesentlich besser Bescheid wissen!
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Fr Apr 29, 2022 0:38

§ 134 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden - TelekommunikationsG
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten, als
1.
auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,
2.
das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird,
3.
das Grundstück im öffentlichen Eigentum steht, wie ein Verkehrsweg genutzt wird, ohne als solcher gewidmet zu sein (Wirtschaftsweg), und der Benutzung keine wichtigen Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen oder
4.
das Grundstück im Eigentum eines Schienenwegebetreibers steht und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Werden Gebäude, die sich nicht auf dem Grundstück des Eigentümers befinden, gleichwohl von dessen Grundstück oder Gebäude aus mitversorgt, so gilt Satz 1 entsprechend.
(2) Der Eigentümer eines Grundstücks nach Absatz 1 kann dessen Überfahren nicht verbieten, wenn die Überfahrt zur Errichtung, zum Betrieb und zur Erneuerung von Telekommunikationslinien auf einem anderen Grundstück notwendig ist.
(3) Hat der Grundstückseigentümer eine Einwirkung nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu dulden, so kann er von dem Betreiber der Telekommunikationslinie oder dem Eigentümer des Leitungsnetzes einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn durch die Errichtung, die Erneuerung oder durch Wartungs-, Reparatur- oder vergleichbare, mit dem Betrieb der Telekommunikationslinie unmittelbar zusammenhängende Maßnahmen eine Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Für eine erweiterte Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation kann darüber hinaus ein einmaliger Ausgleich in Geld verlangt werden, sofern bisher keine Leitungswege vorhanden waren, die zu Zwecken der Telekommunikation genutzt werden konnten. Der Anspruch nach Satz 2 besteht nicht, wenn die erweiterte Nutzung ausschließlich zum Anschluss von Gebäuden auf dem genutzten Grundstück erfolgt oder wenn das Grundstück im öffentlichen Eigentum steht. Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dieser Vorschrift folgenden Rechte beschädigt, hat der Betreiber oder der Eigentümer des Leitungsnetzes auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. § 840 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anzuwenden. Der Betreiber der Telekommunikationslinie oder der Eigentümer des Leitungsnetzes hat den Eigentümer des Grundstücks auf die Pflicht zur Duldung vor Einwirkung nach Absatz 1 oder Absatz 2 hinzuweisen.
(4) Soweit die Durchführung von nach Absatz 1 zu duldenden Maßnahmen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist, können bestehende passive Netzinfrastrukturen Dritter unter den Voraussetzungen der §§ 138, 139 und 141 mitgenutzt werden.
(5) Beeinträchtigt die Ausübung der Nutzungsberechtigung nach § 125 für die Verlegung weiterer Telekommunikationslinien Belange des Umweltschutzes, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Städteplanung und Raumordnung, kann die Bundesnetzagentur nach Anhörung der beteiligten Kreise insoweit die Mitnutzung von Grundstücken anordnen, als dies für die berührten Belange für notwendig erachtet wird. § 128 Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.


Für das Verhältnis des Grundstückseigentümers bzw. dinglichen Nutzungsberechtigten zum jeweiligen Versorger enthalten die einschlägigen Spezialgesetze und Satzungen der Versorger Regelungen. Entsprechende Duldungspflichten ergeben sich z. B. aus § 93 WHG, § 8 AVBWasserV, § 12 NAV, § 12 NDAV, § 8 AVBFernwärmeV und § 134 TKG. In diesem Fall ist es weder notwendig noch hat der entsprechende Versorger einen Anspruch auf Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit gegen den betroffenen Grundstückseigentümer.
Quelle: eigene Daten
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon Groaßraider » So Mai 01, 2022 21:05

Glasfaser will er nicht... Internet will er schon.... Ja was will er....
Die Leute werden immer dümmer :regen:
Gruß R. M.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » So Mai 01, 2022 22:35

Groaßraider hat geschrieben:Glasfaser will er nicht... Internet will er schon.... Ja was will er....
Die Leute werden immer dümmer :regen:


Ich will auch einen Dachstuhl aus Holz.
Trotzdem gehe ich nicht in deinen Wald und säge mir die Bäume dafür um.
Noch ist in Deutschland Eigentum ein bedingt geschütztes Menschenrecht
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon langholzbauer » So Mai 01, 2022 22:54

Groaßraider hat geschrieben:Glasfaser will er nicht... Internet will er schon.... Ja was will er....
Die Leute werden immer dümmer :regen:

Ist doch das Gleiche wie beim Strom.
Keiner will auf eine KW/h verzichten , aber alle kämpfen gegen Kraftwerke, Flächen- PV, Windräder und Leitungstrassen.
Trotz allem braucht sich ( noch) niemand gefallen lassen, dass ein Unternehmen mit oft staatlicher Gewinngarantie, einfach ohne zu fragen über sein Eigentum buddelt! :klug:
Mir kommt das trotzdem komisch vor, weil idR. schon Monate vor dem Kabellegen vermessen und markiert wird.
Nix desto Trotz kann und darf man sich das nicht gefallen lassen.
Das schafft unnötige teure Präzedenzfälle!
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » So Mai 01, 2022 23:14

Ich weis wie das geht:

Fall1: Irgendein Nachbar hat gesagt, die Fläche gehört auch mir. Keiner hat es aber gegen gecheckt.
Fall2: Der merkt es nicht und wenns drin ist, ist es drin
Fall3: Eigentümer wollte es nicht, also in aller Hergottsfrühe mit dem Pflug reingezogen, dann ist Zeit genug zum Verhandeln
Fall4: Bauleiter bekam ein ok und der hat sein Job gemacht
Fall5: Egal, der wird es schon akzeptieren

Sowas passiert ganz normal in weniger als 2% der Fälle. Das ist für den Landwirt nicht angenehm,
weil der soll dann ja immer der "Böse" sein. Manche Leitungsbetreiber sind dann in so Situationen dann auch recht peinlich.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon langholzbauer » So Mai 01, 2022 23:43

Aber bitte die Ironie deutlich kennzeichnen!

Wenn die Baufirma das Kabel zu flach eingepflügt hat, weil es ja ganz schnell gehen sollte, und der Bauer es erwischt, wissen dann die Truppen plötzlich in wenigen Stunden ganz genau, wem die Fläche gehörte und wer dort ackert...

Solche Sch.... darf man sich nicht gefallen lasen und damit Basta!
Nach dem Link vom T5060 sollte ich vielleicht mal einen Fachanwalt befragen, was mir noch alles entgangen ist und zu steht, weil die Blitzableiter und Nullleiter der Hochspannungsleitung durch Datenkabel ersetzt wurden, ohne mit den betroffenen Grundeigentümern/- Nutzern drüber zu reden , aber die Wartung /Nachspannung unterbleibt, dass die Netzbetreiber schon von Unterschreitung der Sicherheitsabstände bei Feldhäcksler und Großmähdrescher reden....
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon T5060 » Mo Mai 02, 2022 0:01

langholzbauer hat geschrieben:Aber bitte die Ironie deutlich kennzeichnen!

Wenn die Baufirma das Kabel zu flach eingepflügt hat, weil es ja ganz schnell gehen sollte, und der Bauer es erwischt, wissen dann die Truppen plötzlich in wenigen Stunden ganz genau, wem die Fläche gehörte und wer dort ackert...

Solche Sch.... darf man sich nicht gefallen lasen und damit Basta!
Nach dem Link vom T5060 sollte ich vielleicht mal einen Fachanwalt befragen, was mir noch alles entgangen ist und zu steht, weil die Blitzableiter und Nullleiter der Hochspannungsleitung durch Datenkabel ersetzt wurden, ohne mit den betroffenen Grundeigentümern/- Nutzern drüber zu reden , aber die Wartung /Nachspannung unterbleibt, dass die Netzbetreiber schon von Unterschreitung der Sicherheitsabstände bei Feldhäcksler und Großmähdrescher reden....


Die Leitungsseile sind nach den technischen Regeln mit 6 oder 7 m zu tief, wenn man weis das Vollernter und Häcksler bis 6,90 m Höhe haben. Man braucht an der tiefst möglichen Stelle mind. 9 m wegen Überschlag.
Haben wir gerade letztes Jahr bei einem Erörterungstermin diskutiert, wo dann die Energiewirtschaft eingeräumt hat, dass sie da neu regulieren müssen. Wenn alles knapp ist, sollte man dann schon am Tag dort fahren und auch die Fahrer auf den Mangel hinweisen.

Blitzableiter und Datenkabel sind zugehörige Anlagenteile, erst wenn das Datenkabel extern genutzt wird, muss gezahlt werden.

Bezüglich der Verliefetiefe und dem Bearbeitungshorizont gibt es bundesweit ein Riesenproblem. Es gibt Flächen da wandert der Boden durch die Bodenbearbeitung über die Jahrzehnte nach unten. Da haben Gasleitungen manchmal nur noch 50 - 60 cm Deckung. Das ist verdammt knapp. Das Problem wird vom BDEW und der Bundesnetzagentur ignoriert.

Ausser bei der Arbeit mit dem Tiefenlockerer kommt man mit keinem Bearbeitungsgerät in den Horizont einer ordentlich erdverlegten Leitung, damit ist dann die Haftung des Landwirts ausgeschlossen.
Bei Tiefenlockerungen hat der Leitungsbetreiber die Leitung auszupflocken, machen die meist auch.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon langholzbauer » Mo Mai 02, 2022 0:24

Das Problem mit den Kabelhöhen ist ja noch relativ einfach abzuschätzen.
Aber wie genau kommt ein Grundeigentümer an die Wahrheit, welche bzw.wessen Daten oder Medien (-Massen) durch Leitungen fließen, die seit mehreren Jahrzehnten über bzw. durch seinen Grund verlaufen?
Da verdienen einige Netzbetreiber recht gut , ohne die Betroffenen angemessen daran zu beteiligen.
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Re: Glasfaserkabel auf meinem Land

Beitragvon ihc 844 xla » Di Mai 03, 2022 8:30

Groaßraider hat geschrieben:Glasfaser will er nicht... Internet will er schon.... Ja was will er....
Die Leute werden immer dümmer :regen:


Ich bin ein echt netter Mensch, aber sowas geht gar nicht! Was fällt dir ein sowas zu schreiben?
Dieses Kabel ist nicht für mich, sondern fürs benachbarte Wochenendgebiet.
Niemand hat mich informiert! Weder Stadtwerke, noch Anbieter, noch das Bauunternehmen.
Jetzt liegen da 401m Kabel drin und ich bin dumm?
Auf meinem Acker wird niemals was gebaut werden dürfen für was ich Internet benötige. Niemals! Und ich bin dumm?
Penner!
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