Gazelle: ganz hast du mit den Golfbällen nicht Recht. landwirtschaftliche Flächen dürfen von den Golfern zwischen Saat und Ernte nicht betreten, daurch werden Golfbälle auf ldw Flächen als verloren gewertet. Wenn verloren, dann erlischt der Eigentumsanspruch des Golfers.
Allerdings ist diese Vorgehensweise mit dem Fundamt nicht schlecht. Muß das mal probieren, mit den ganzen Bierflaschen, Dosen und Mc Kotz Tüten
