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Golfplatz in der Nachbarschaft

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon 240236 » Do Mär 05, 2026 15:35

Gazelle: ganz hast du mit den Golfbällen nicht Recht. landwirtschaftliche Flächen dürfen von den Golfern zwischen Saat und Ernte nicht betreten, daurch werden Golfbälle auf ldw Flächen als verloren gewertet. Wenn verloren, dann erlischt der Eigentumsanspruch des Golfers.

Allerdings ist diese Vorgehensweise mit dem Fundamt nicht schlecht. Muß das mal probieren, mit den ganzen Bierflaschen, Dosen und Mc Kotz Tüten
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Gazelle » Do Mär 05, 2026 15:42

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240236 hat geschrieben:Gazelle: ganz hast du mit den Golfbällen nicht Recht. landwirtschaftliche Flächen dürfen von den Golfern zwischen Saat und Ernte nicht betreten, daurch werden Golfbälle auf ldw Flächen als verloren gewertet. Wenn verloren, dann erlischt der Besitzsnapruch des Golfers.


Fast richtig.

Nur wenn der Golfer die Verfolgung aufgegeben hat, gilt das Eigentum als aufgegeben.
Ein Stoppen am Rand vom Acker ist nicht die Aufgabe der Verfolgung.
Der Eigentümer ist nur gehemmt an der Verfolgung.
Die Hemmung ergibt sich wiederum aus dem Wald- und Feld Betretungsgesetz.
Wie der "Verlierer" seine Hemmung darlegt, muss er selbst entscheiden.
Das ginge z.B. durch das Aufstellen eines Schildes, oder dem Hinstellen einer Wache.
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Höffti » Do Mär 05, 2026 15:42

240236 hat geschrieben:Gazelle: ganz hast du mit den Golfbällen nicht Recht. landwirtschaftliche Flächen dürfen von den Golfern zwischen Saat und Ernte nicht betreten, daurch werden Golfbälle auf ldw Flächen als verloren gewertet. Wenn verloren, dann erlischt der Eigentumsanspruch des Golfers.



Bei welchem Hobbyjuristen hast Du denn das aufgeschnappt?

Wenn ich meine Geldbörse verliere, dann erlischt mein Eigentumsanspruch. :lol:
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Gazelle » Do Mär 05, 2026 15:46

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240236 hat geschrieben:
Allerdings ist diese Vorgehensweise mit dem Fundamt nicht schlecht. Muß das mal probieren, mit den ganzen Bierflaschen, Dosen und Mc Kotz Tüten



Man könnte es probieren, aber wieder nicht ganz richtig.

Wenn der Verlierer seinen Müll nicht bewacht, geht die Müllbeseitigungspflicht an den Grundeigentümer über.

Es muss sich bei dem "Verliergegenstand" also schon um einen Wertgegenstand handeln.
Und auch das haben die Juristen klassifiziert.
Der Wert muss mindestens 5,- EUR betragen.
Was notfalls durch Gutachten zu beweisen ist.

Und bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, eine verlorene Egge kleinzuflexen, so daß keines der Teile mehr als 4,99 EUR
Schrottwert hat, muss ich enttäuschen.
Es gilt dann die Gesamtheit der Teile.
Das wiederum ergibt sich aus dem Finanzrecht.
Es gibt ja immer wieder "Spezialisten" die basteln sich Abschreibungen von Einzelteilen einer Maschine.
Das klappt auch nicht.
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Gazelle » Do Mär 05, 2026 15:59

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Und weil das mit der Müllbeseitigungspflicht der Grundeigentümer mitunter eine teure Geschichte wird,
(z.B. Asbestmüll, Altölkanister, Spritzmittelreste), "verschenke" ich Müll, den ich auf meinen Wirtschaftsflächen finde,
immer gerne an den örtlichen Wasser- und Bodenverband.
Schlecht ist die Idee, es einem Nachbarn zuzuteilen.
Es könnten Kettengeschenke daraus werden.

Ich habe mal auf dem Gelände unseres Wohnheims einen ganzen Zirkuswagen (2-Achs-Drehschemel-Anhänger) gefunden.
Den habe ich dann der Stadt Hannover übereignet.
.
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Nick » Do Mär 05, 2026 18:01

Und ein gebrauchter Golfball der im Acker liegt hat deiner Meinung nach einen Wert von über 5 €?
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Höffti » Do Mär 05, 2026 18:07

Gazelle hat geschrieben:.
Und weil das mit der Müllbeseitigungspflicht der Grundeigentümer mitunter eine teure Geschichte wird,
(z.B. Asbestmüll, Altölkanister, Spritzmittelreste), "verschenke" ich Müll, den ich auf meinen Wirtschaftsflächen finde,
immer gerne an den örtlichen Wasser- und Bodenverband.
Schlecht ist die Idee, es einem Nachbarn zuzuteilen.
Es könnten Kettengeschenke daraus werden.

Ich habe mal auf dem Gelände unseres Wohnheims einen ganzen Zirkuswagen (2-Achs-Drehschemel-Anhänger) gefunden.
Den habe ich dann der Stadt Hannover übereignet.
.



Asbestmüll verschenken ist meines Wissens eine Straftat.
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 05, 2026 19:42

Gazelle hat geschrieben:.
Also hier in der Gegend gibt es Bauern, die lassen über Nacht Feldarbeitsgeräte auf dem Acker stehen.

Die wundern sich dann am nächsten Morgen, wenn die wech sind.

Oft hilft eine Nachfrage beim Fundamt.
Gegen Bezahlung vom Finderlohn können sie die dann wieder auslösen.
Wer keinen Finderlohn bezahlt, muß sich damit abfinden, daß nach Ablauf der Aufbewahrungszeit
ein Eigentümerwechsel statt gefunden hat.
...

Man beachte in Deutschland den juristischen Unterschied der Vokabeln: Besitzer und Eigentümer.
.


Nimm du mal dringend deine Medikamente richtig ein!
Wenn ohne " Gefahr im Verzug" jemand außer dem Besitzer des Grundstücks eine abgestellte Maschine oder nur Egge von einem Privatgrundstück " findet" , dann ist das Diebstahl!
Da gibt es kein "Finden".
Basta!

Und die Frage nach dem Fundbüro dafür brauchst erst garnich beantworten....

Das mit dem Eigentum und Besitz solltest du auch nochmal genauer überdenken!
Findest du z.B. eine gestohlene Sache , kannst du zwar nach korrekter Abgabe beim Fundbüro und Ablauf der Meldefrist Besitzer werden.
Aber der Bestohlene behält sein Eigentumsrecht daran!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon Gazelle » Do Mär 05, 2026 20:37

.
langholzbauer hat geschrieben:
Gazelle hat geschrieben:.
Also hier in der Gegend gibt es Bauern, die lassen über Nacht Feldarbeitsgeräte auf dem Acker stehen.

Die wundern sich dann am nächsten Morgen, wenn die wech sind.

Oft hilft eine Nachfrage beim Fundamt.
Gegen Bezahlung vom Finderlohn können sie die dann wieder auslösen.
Wer keinen Finderlohn bezahlt, muß sich damit abfinden, daß nach Ablauf der Aufbewahrungszeit
ein Eigentümerwechsel statt gefunden hat.
...

Man beachte in Deutschland den juristischen Unterschied der Vokabeln: Besitzer und Eigentümer.
.


Nimm du mal dringend deine Medikamente richtig ein!
Wenn ohne " Gefahr im Verzug" jemand außer dem Besitzer des Grundstücks eine abgestellte Maschine oder nur Egge von einem Privatgrundstück " findet" , dann ist das Diebstahl!
Da gibt es kein "Finden".
Basta!



Wo habe ich geschrieben, daß "die Maschine" auf seinem "Privatgrundstück" stand ?

Also, bevor man sich hier verausgabt, bitte erstmal alles lesen.

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Re: Golfplatz in der Nachbarschaft

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 05, 2026 20:53

Ist jetzt ein Acker kein Privatgrundstück mehr? :oops:
"Also hier in der Gegend gibt es Bauern, die lassen über Nacht Feldarbeitsgeräte auf dem Acker stehen."
Entschuldigung!
Ich ging davon aus, dass diese Bauern die Geräte auf ihren nutzungsberechtigten Flächen stehen lassen. :roll:

Was immer du rauchst oder einwirfst, es tut dir nicht gut!
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