Es wäre ganz nett,wenn er sich mit einigen weitergehenden Informationen mal wieder blicken ließe.

Aktuelle Zeit: Mi Feb 11, 2026 19:30

ratzmoeller hat geschrieben:Ist der TE in der Versenkung verschwunden oder im Urlaub!?
Es wäre ganz nett,wenn er sich mit einigen weitergehenden Informationen mal wieder blicken ließe.
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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]marius hat geschrieben:.... wenn es da nicht das Gewohnheitsrecht ( ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer, gleichmäßiger, stetiger Übung und durch allgemeine Anerkennung in seiner Verbindlichkeit entstanden ist ) gäbe.
marius hat geschrieben:Agro hat geschrieben:Durch meine Felder geht ein Grasweg, würde ihn gerne umackern, weil er nicht gebraucht wird, darf ich das so ohne weiteres.
eingetragenses Fahrtrecht im Grundbuch ?
nein ? schonmal gut, wenn es da nicht das Gewohnheitsrecht ( ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer, gleichmäßiger, stetiger Übung und durch allgemeine Anerkennung in seiner Verbindlichkeit entstanden ist ) gäbe.![]()
Als Beispiell zum Gewohnheitsrecht könnte man auch das bekanntere Wegerecht heranziehen.
Wurde eine Straße, ein Weg über einen relativ langen Zeitraum z.b. von einem Anwohner genutzt, kann ihm dies, eben aufgrund des Gewohnheitsrechtes, in aller Regel nicht für die Zukunft verweigert werden.
Die ausschlaggebende Zeitspanne ist unterschiedlich.
Arbeitsrechtlich wird aber ein Gewohnheitsrecht nach drei Jahren relevant.
Nur so als kleiner Denkanstoss von mir...
marius hat geschrieben:nein ? schonmal gut, wenn es da nicht das Gewohnheitsrecht ( ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer, gleichmäßiger, stetiger Übung und durch allgemeine Anerkennung in seiner Verbindlichkeit entstanden ist ) gäbe.![]()
Durch einseitige Gewohnheit entsteht kein Recht auf Nutzung fremden Eigentums.
Family Guy hat geschrieben:marius hat geschrieben:nein ? schonmal gut, wenn es da nicht das Gewohnheitsrecht ( ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer, gleichmäßiger, stetiger Übung und durch allgemeine Anerkennung in seiner Verbindlichkeit entstanden ist ) gäbe.![]()
Andere Juriste sehen es anders.Durch einseitige Gewohnheit entsteht kein Recht auf Nutzung fremden Eigentums.
https://www.juraforum.de/forum/t/wegere ... ht.556795/
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]T5060 hat geschrieben:@marius Glaubst du jetzt wir führen hier jetzt eine rechtsphilosophische Betrachtung zwischen eigennütziger landwegnahme, Ersitzung und Gewohnheitsrecht durch ?
Nach deinem Duktus müsste es auf einmal auch legal sein, den Mittelstreifen auf der Autobahn umzupflügen....
marius hat geschrieben:Hier ausführlich
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Nun gehts nur noch darum das vor Gericht zu beweisen, wenn die Gegenpartei das Gewohnheitsrecht bestreitet.
Das kann zum einen über Zeugen, Bilder ( vom Weg ) wobei die manipuliert sein könnten, alte Luftbilder vom Grasweg, oder halt andere Beweismittel erfolgen, die eine langjährige Überfahrt ( Gewohnheit ) beweisen.
Also einfach ist so ein langjährig ausgeübtes Gewohnheitsrecht nicht gerichtsfest zu beweisen, wenn es doch gelingt dann siehe :
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Dann kann der Nutzer für den umgepflügten Grasweg natürlich Schadensersatz fordern.
Ich hätte schon Tipps für beide Parteien wie man das Problem rel. einfach lösen kann, aber das schreib ich sicher in kein öfentliches Forum und schon garnicht kostenlos, bin ja kein Samariter.
Also zum Anwalt, wobei der euch diese Tipps sicher nicht geben wird....der will ja Geld verdienen
marius hat geschrieben:Glaub mir. Ich würde so einen Rechtsstreit 2 fach gewinnen. Sowohl als Grasweg Besitzer als auch als Grasweg Nutzer.
Family Guy hat geschrieben:
Ich bin aber der Meinung, dass du durchaus den Samariter machen könntest, denn du bist ja nicht auf Geld angewiesen, das verdienst du ja schließlich mit deinen überlegenen Börsenstrategien.

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]T5060 hat geschrieben:Zum Thema Gewohnheitsrecht auf Wegeflächen gibt es eine ewige Rechtssprechung.
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