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Grasweg

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Grasweg

Beitragvon Agro » Sa Aug 04, 2018 10:49

Durch meine Felder geht ein Grasweg, würde ihn gerne umackern, weil er nicht gebraucht wird, darf ich das so ohne weiteres.
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Re: Grasweg

Beitragvon 210ponys » Sa Aug 04, 2018 10:51

wenn es deiner ist, und jeder sein Feld noch erreicht.
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Re: Grasweg

Beitragvon 1056xl » Sa Aug 04, 2018 10:53

Nein ,darfst du mit ziemlicher Sicherheit nicht.
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Re: Grasweg

Beitragvon Family Guy » Sa Aug 04, 2018 13:47

Wem gehört der Weg?
Ist es dein Weg, darfst du selbstverständlich ackern, es sei denn, es gibt ein altes Wegerecht oder ähnliches.

Gehört der Weg der Gemeinde lass es so, wie es ist.
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Re: Grasweg

Beitragvon adefrankl » Sa Aug 04, 2018 15:35

Family Guy hat geschrieben:Wem gehört der Weg?
Ist es dein Weg, darfst du selbstverständlich ackern, es sei denn, es gibt ein altes Wegerecht oder ähnliches.

Gehört der Weg der Gemeinde lass es so, wie es ist.

Das ist der eine Aspekt. Der andere ist, der Weg darf halt nicht als irgendwelches Biotop eingestuft oder einstufbar sein. Wenn da die Fahrspuren in Vordergurnd stehen und sonst praktisch nichts los ist erwarte ich da weniger Probleme als wenn es da einen breiten "Biotopstreifen" gibt (vgl. Gehölzeam Feldrand. Im zweifel zunächst regelmäß0g befahren undmehrmals im Jahr zur Pflege abmähen und vor dem Umbruch den biologisch trostlosen Zustand dann intern dokumentieren.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Grasweg

Beitragvon 1056xl » Sa Aug 04, 2018 15:51

Hallo ,
Wenn er nicht dein Eigentum ist , alles klar oder.
Wenn er zu deinem Eigentum gehört , als was war er den die ganzen Jahre im MFA gemeldet?
Wenn als weg oder Gl den Umbruch nicht erlaubt.
So denke ich.

MfG 1056xl
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Re: Grasweg

Beitragvon G.MF 7600 » Sa Aug 04, 2018 17:06

Agro hat geschrieben:Durch meine Felder geht ein Grasweg, würde ihn gerne umackern, weil er nicht gebraucht wird, darf ich das so ohne weiteres.



Der einzige der sich bei mir darmals aufregte war mein Feldnachbar, der aber bei einem anderen Acker wo er auch an mir angrenzt schon schneller war und diesen Weg schon vor mir umgerissen hat.
Und wenn der Weg sowieso nur durch dein Feld verläuft, dann hätt ich den schon lange umgepflügt, anders ist es ja viel umständlicher wenn du beim Arbeiten immer das Gerät aushebn musst.
MfG
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Re: Grasweg

Beitragvon Tobi2005 » Sa Aug 04, 2018 20:13

Ich kann dahingehend nur zur Vorsicht raten...Das wurde hier auch schon hin und wieder praktiziert, ging aber nicht immer gut. In einem Fall forderte die Gemeinde eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Inwieweit das ganze CC-konform/relvant ist weiß ich nicht, aber der Weg wird ja definitiv auf den Luftbildern zu sehen sein. Wäre es mein Weg würde ich ihn umpflügen, ansonsten so wohl nicht :wink:
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Re: Grasweg

Beitragvon Qtreiber » Sa Aug 04, 2018 20:23

G.MF 7600 hat geschrieben:Und wenn der Weg sowieso nur durch dein Feld verläuft, dann hätt ich den schon lange umgepflügt, anders ist es ja viel umständlicher wenn du beim Arbeiten immer das Gerät aushebn musst.
MfG

Das kann aber teuer werden, wenn der Weg ihm nicht gehört.
In meiner Gemarkung hat ein Landwirt beantragt, den Weg zwischen seinen beiden gepachteten Parzellen umzupflügen. Der Weg gehört der Gemeinde.
Die Gemeinde hat dazu ja gesagt unter der Bedingung, eine Sicherheitszahlung für die Wiederherstellung des Weges nach einem evtl. Auslaufen des Pachtvertrages zu hinterlegen.
Da war der Antrag ganz schnell vom Tisch. ;-)
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Re: Grasweg

Beitragvon CarpeDiem » Sa Aug 04, 2018 20:30

Alle Ratschläge sind für die Katz, wenn der Threadersteller nicht weiss welchen rechtlichen Status der Weg hat. Es kann sich um lediglich ein Überfahrtsrecht, einen Privatweg bestimmter Grundstückseigentümer, oder aber einen öffentlichen Weg der Gemeinde handeln.

In den beiden ersten Fällen würde ich nicht lange fragen, sondern handeln und umpflügen. Im dritten Fall, Finger weg!
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Re: Grasweg

Beitragvon Family Guy » Sa Aug 04, 2018 20:47

Tobi2005 hat geschrieben:Ich kann dahingehend nur zur Vorsicht raten...Das wurde hier auch schon hin und wieder praktiziert, ging aber nicht immer gut. In einem Fall forderte die Gemeinde eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Inwieweit das ganze CC-konform/relvant ist weiß ich nicht, aber der Weg wird ja definitiv auf den Luftbildern zu sehen sein. Wäre es mein Weg würde ich ihn umpflügen, ansonsten so wohl nicht :wink:


Die Flächenherkunft ist unbedeutend für den Agrarantrag, das Stichwort heißt "Verfügungsgewalt". Wer die hat, kann die Fläche beantragen.
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Re: Grasweg

Beitragvon Falke » Sa Aug 04, 2018 21:32

Mich wundert, dass auf die Stichworte "Grasweg, umackern, wird nicht gebraucht" überhaupt so viel Antworten kommen ...

Etwas Mühe sollte man sich als TE schon machen. Wie wäre es mit Fotos, Screenshot von googlemaps o.ä., Katasterplan, etc. ?

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Re: Grasweg

Beitragvon CarpeDiem » So Aug 05, 2018 10:45

Family Guy hat geschrieben:das Stichwort heißt "Verfügungsgewalt".


Rein rechtlich gesehen eigentlich ein Unding, dass jemand Flächen auf die er juristisch gesehen keinen Zugriff hat, trotzdem zugunsten seines Geldbeutels tributpflichtig machen kann. In unserem Fall würde das bedeuten, dass der Antragsteller eine "Pflegefläche" in seinen Antrag einbauen müsste.
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Re: Grasweg

Beitragvon Grenzwächter » So Aug 05, 2018 11:55

Wenn man die Abläufe einhält würde es gehen. In Unserer Gemeinde wird es wie folgt gehandhabt. Weg muss gekauft werden, ein Wegeeinzugsverfahren wird eröffnet wenn sich kein dagegen ergibt kommt grünes Licht von der Stadt. Man braucht auch grünes Licht von der Unterennaturschutzbehörde dann kann der Weg zur Nutzfläche werden. Wer einfach pflügt riskiert richtig Ärger.
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Re: Grasweg

Beitragvon marius » So Aug 05, 2018 22:07

Agro hat geschrieben:Durch meine Felder geht ein Grasweg, würde ihn gerne umackern, weil er nicht gebraucht wird, darf ich das so ohne weiteres.

eingetragenses Fahrtrecht im Grundbuch ?
nein ? schonmal gut, wenn es da nicht das Gewohnheitsrecht ( ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer, gleichmäßiger, stetiger Übung und durch allgemeine Anerkennung in seiner Verbindlichkeit entstanden ist ) gäbe. :mrgreen:
Als Beispiell zum Gewohnheitsrecht könnte man auch das bekanntere Wegerecht heranziehen.
Wurde eine Straße, ein Weg über einen relativ langen Zeitraum z.b. von einem Anwohner genutzt, kann ihm dies, eben aufgrund des Gewohnheitsrechtes, in aller Regel nicht für die Zukunft verweigert werden.
Die ausschlaggebende Zeitspanne ist unterschiedlich.
Arbeitsrechtlich wird aber ein Gewohnheitsrecht nach drei Jahren relevant.

Nur so als kleiner Denkanstoss von mir...
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