warum ???
wenn er dir einfach reben in deine fahrgasse pflanzt kannst du doch nix dazu ^^
Aktuelle Zeit: Sa Okt 25, 2025 5:02
Juwel hat geschrieben:Ich hätte noch mal eine Frage: Wie ist das bei der Umstrukturierungbeihilfe, wenn der Weinberg oben eine
Breite von 10 m hat und unten nur 9,9 m und man 5 Reihen anlegen möchte, also man nicht überall eine Gassenbreite von 2 m hat, ist das dann zulässig?
Irgendenner hat geschrieben:ich glaube eine gasse darf irgendwie etwas schmäler sein wenns ned aufgeht.
das steht jedenfalls in den richtlinien für rheinland pfalz drin.schmäler als 2 meter geht nur in steillagen.
aber mittem grenzabstand hatt das ja absolut nix zu tun.
was in baden sin se bei 1,80? das kommt doch bestimmt von den schwaben her![]()
wobei ich grad in steileren lagen lieber breiter setzen würde um mit nem breiteren standsicheren schlepper fahren zu können.
Irgendenner hat geschrieben:hier isses 1 meter grenzabstand.
wer näher dran will hatt eh einen an der klatsche.2 meter oder 1,5 meter is wesentlich sinvoller
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