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Grenzabstand im Weinberg

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Di Apr 12, 2011 20:48

warum ???
wenn er dir einfach reben in deine fahrgasse pflanzt kannst du doch nix dazu ^^
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Juwel » Mi Apr 13, 2011 6:50

[quote="Irgendenner"]warum ???
wenn er dir einfach reben in deine fahrgasse pflanzt kannst du doch nix dazu ^^[/quote]

Du darfst sein Eigentum nicht beschädigen, sonst könnte ich auch seine Pflanzstäbe umstecken um ihm zu zeigen wo s lang geht.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Mi Apr 13, 2011 17:20

hast du halt eben nicht gesehen...
die gehören seitlich rausgepflügt... dann würds passen.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Juwel » Mo Apr 25, 2011 12:28

[quote="Irgendenner"]hast du halt eben nicht gesehen...
die gehören seitlich rausgepflügt... dann würds passen.[/quote]

Mein Nachbar hat bis jetzt noch nicht auf meinen Brief reagiert, er hat auch noch ein paar Tage Zeit.

Ich hätte noch mal eine Frage: Wie ist das bei der Umstrukturierungbeihilfe, wenn der Weinberg oben eine
Breite von 10 m hat und unten nur 9,9 m und man 5 Reihen anlegen möchte, also man nicht überall eine Gassenbreite von 2 m hat, ist das dann zulässig?
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Rebenhopser » Mo Apr 25, 2011 12:32

Juwel hat geschrieben:Ich hätte noch mal eine Frage: Wie ist das bei der Umstrukturierungbeihilfe, wenn der Weinberg oben eine
Breite von 10 m hat und unten nur 9,9 m und man 5 Reihen anlegen möchte, also man nicht überall eine Gassenbreite von 2 m hat, ist das dann zulässig?

Hier in Baden ist die Mindestgassenbreite dafür 1,80m...
und da gibt es anscheinend noch Leute, denen das zu breit ist :cry:
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Mo Apr 25, 2011 13:08

ich glaube eine gasse darf irgendwie etwas schmäler sein wenns ned aufgeht.
das steht jedenfalls in den richtlinien für rheinland pfalz drin.schmäler als 2 meter geht nur in steillagen.
aber mittem grenzabstand hatt das ja absolut nix zu tun.

was in baden sin se bei 1,80? das kommt doch bestimmt von den schwaben her :mrgreen:
wobei ich grad in steileren lagen lieber breiter setzen würde um mit nem breiteren standsicheren schlepper fahren zu können.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon winz!!! » Mo Apr 25, 2011 16:19

meine gelesen zu haben das es eine sondergenehmigung für schmale grundstücke gibt.
das heißt allerdings vorher einen antrag stellen.
Gruß aus Rheinhessen

http://www.youtube.com/watch?v=pudOFG5X ... re=related
winz!!!
 
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Kyoho » Di Apr 26, 2011 9:24

Irgendenner hat geschrieben:ich glaube eine gasse darf irgendwie etwas schmäler sein wenns ned aufgeht.
das steht jedenfalls in den richtlinien für rheinland pfalz drin.schmäler als 2 meter geht nur in steillagen.
aber mittem grenzabstand hatt das ja absolut nix zu tun.

was in baden sin se bei 1,80? das kommt doch bestimmt von den schwaben her :mrgreen:
wobei ich grad in steileren lagen lieber breiter setzen würde um mit nem breiteren standsicheren schlepper fahren zu können.


Scheu hat mal gesagt: Stell mich frei ich trag für drei, das gilt für den Trollinger ganz besonders. Wenn Tröpfchenberegnung eh gefördert wird, kann man den möglichen Ertragsrückgang auf Trockenstandorten durch weniger Stöcke locker wieder ausgleichen oder einfach etwas länger anschneiden.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Di Apr 26, 2011 11:44

es gibt da ja auch solche lustigen augen pro quadratmeter rechnungen... demnäch müsste man je breiter die zeilen sind mehr augen pro stock anschneiden.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon dude » Di Mai 05, 2015 11:57

was anderes, aber zum Thema passendes:
ist bei der Umstrukurierung auch geregelt wie viel Abstand zum Weg bzw. zur wegseitigen Grundstücksgrenze eingehalten werden soll?
Auf was wird da geschaut, Abstand Grenze zum Anker oder ersten Stock?
ich finde dazu leider nichts in den Richtlinien...
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Davin » Di Mai 05, 2015 21:32

So weit ich weiß ist immer der Stock, nicht der Draht entscheidend.
Besondere Grenzabstände gibt es nicht. Nachbarschaftsrecht.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon freddy55 » Di Mai 05, 2015 21:35

0,8 m im Weinberg, 0,6 m im Ackerland ist als Bord zum Weg liegen zulassen.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Di Mai 05, 2015 22:10

hier isses 1 meter grenzabstand.
wer näher dran will hatt eh einen an der klatsche.2 meter oder 1,5 meter is wesentlich sinvoller
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon µelektron » Mi Mai 06, 2015 19:39

Irgendenner hat geschrieben:hier isses 1 meter grenzabstand.
wer näher dran will hatt eh einen an der klatsche.2 meter oder 1,5 meter is wesentlich sinvoller


absolut richtig, bis man beim Laubschneiden was sieht beim aus der Gasse raus fahren ist man sonst schon auf dem Weg
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Grenzabstand im Weinberg

Beitragvon Irgendenner » Mi Mai 06, 2015 20:21

so isses und beim wenden hast mehr platz und stehst mim laubschneider besser vor der zeile...
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