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§ 12 Anbau
(1) Der Eigentümer des Nachbargrundstücks ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen. Anbau ist die Mitbenutzung der Nachbarwand als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung der neuen baulichen Anlage.
Irmgard hat geschrieben:Nein, Grenzsteine sind nicht mehr vorhanden. Laut Kataster ist unsere Wand neben der Grenze auf unserem Eigentum. Aber sagen wir mal 40cm sind die erfassbar, weil der Dachüberstand ist 40cm incl. Dachrinne.
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