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Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsgeb.

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon The Judge » Di Jun 02, 2015 8:12

Rein rechtlich wirst du den Anbau nicht verhindern können, dir steht jedoch eine Vergütung dafür zu, dass der Nachbar deine Wand mitbenutzt (NachbG NRW §12, Abs. 2). Es kann allerdings sein, dass das Bauamt die Baugenehmigung verweigert, weil der Carport nicht ins Landschafts- bzw. Dorfbild passt. Allzu große Hoffnungen würde ich mir da allerdings nicht machen.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Irmgard » Mi Jun 03, 2015 7:35

Da es meine Wand ist und keine Gemeinschaftswand, möchte ich nicht das er meine Wand benutzt.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon The Judge » Mi Jun 03, 2015 8:20

Für mich hört sich das nicht so an, als hättest du eine Wahl.
Aus Nachbarrechtsgesetz NRW:
§ 12 Anbau
(1) Der Eigentümer des Nachbargrundstücks ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen. Anbau ist die Mitbenutzung der Nachbarwand als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung der neuen baulichen Anlage.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Irmgard » Mi Jun 03, 2015 9:08

Die Wand steht aber nicht ganz auf der Grenze. Ein bißchen daneben gehört noch uns. Außerdem müßte ich doch wohl da was unterschreiben??? Was ich nicht möchte und es steht mir eine Zahlung zu, die ich ebenfalls aus vorgenannten Gründen nicht möchte. Och ne, ist das alles blöd. Und Streit möchte ich auf gar keinen Fall, aber auch nicht ausgenutzt werden.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon The Judge » Mi Jun 03, 2015 9:54

Dann darf er deine Wand auch nicht verwenden. Bauen darf er aber dennoch, unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsflächen.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Clemens » Mi Jun 03, 2015 11:14

Hallo Irmgard,

ich weiß jetzt nicht wie das ganze in Natura aussieht bzw. aussehen soll.
Deine Wand ist seit der Geländeaufschüttung des Vorbesitzers des Nachbargrundstückes nass?
Dein Vater hat dagegen nichts unternommen und die Aufschüttung liegt 15 Jahre zurück?
Dein jetziger Nachbar möchte einen Carport/Garage an die bestehende, aber nicht direkt auf der Grenze stehenden Mauer bauen (Grenzüberbauung)?

Habe ich das bisher richtig verstanden?

Wenn ja, dann sieht es doch so aus, dass er was von dir will und du willst eine trockene Mauer, sehe ich das richtig?
Das sind doch die allerbesten Voraussetzung für eine gütliche Einigung, bei der beide Seiten das bekommen was sie möchten.

Wenn der Nachbar seine Garage nicht an die Wand baut, sondern so nah als möglich, kostet ihn das mehr Geld und sieht auch nicht besser aus.
Wenn du deine Wand trocken legen willst, kostet das auch Geld. Reicht dir der dazu der Platz auf deinem eigenen Grundstück für die Trockenlegung?
Wenn die Garage an die Wand kommt, ist der Teil der Mauer dann wohl schon mal trocken wenn der Anschluss sauber gemacht wird.
An der Wand entlang eine Drainage oder die Zufahrt zur Garage mit einem Gefälle weg von der Wand und auch dieser Teil ist geregelt.
Und was ganz wichtig ist, wenn ihr euch einigt dann habt ihr in dieser Beziehung Frieden. Beiden haben am Schluss das, was sie wollen (mehr oder weniger) und können noch miteinander reden.
Wer auf die Grenze baut, hat keinen Anspruch auf Bestandsschutz, es ist Grundbuchrechtlich entsprechend geregelt (Baulast).

Gruß Clemens
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Irmgard » Sa Jul 04, 2015 19:14

Richtig nachgelesen Clemens. Ich werde die Trockenlegung durchführen und er baut seinen Carpot dran oder daneben. Hatte ja mit dem Bauamt Kontakt aufgenommen, aber immer noch keine Antwort. Ob der Nachbar schon die Baugenehmigung hat, ich habe nicht gefragt. Das Bauamt müßte mir doch vorher antworten, oder?
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon JuliaMünchen » So Jul 05, 2015 12:53

Wie groß wird den die Garage? Sind Grenzsteine vorhanden?
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Irmgard » So Sep 13, 2015 20:39

Nein, Grenzsteine sind nicht mehr vorhanden. Laut Kataster ist unsere Wand neben der Grenze auf unserem Eigentum. Aber sagen wir mal 40cm sind die erfassbar, weil der Dachüberstand ist 40cm incl. Dachrinne.
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon Altmeister » Mo Sep 14, 2015 3:05

Hallo,

was sagt denn die Landesbauordnung? Diese Literatur kann käuflich erworben werden.
Nicht alles was das Bauamt oder der Bürgermeister sagt muss richtig sein.
Wenn das so wäre, hätten wie keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Altmeister

P.S. In Bremen können amtliche Gesetzesblätter beim Schünemann-Verlag erworben
werden.
Altmeister
 
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Re: Grenzbebauung: Nachbar an unser bestehendes Wirtschaftsg

Beitragvon 2810 » Mo Sep 14, 2015 6:30

Irmgard hat geschrieben:Nein, Grenzsteine sind nicht mehr vorhanden. Laut Kataster ist unsere Wand neben der Grenze auf unserem Eigentum. Aber sagen wir mal 40cm sind die erfassbar, weil der Dachüberstand ist 40cm incl. Dachrinne.


40 cm sind schon erfassbar bei der Bestimmung der Grenzpunkte, es wird innerorts sogar mit höchstem Genauigkeitsgrad gearbeitet, da kommts auf cm an.

Wenn allerdings der letzte Vorgang das Primärkataster war, dann kommts darauf an , wie damals gearbeitet und abgelesen wurde .
Bei unserer Landesvermessung in Württemberg wurde in den ersten Jahren nur auf halbe Schuh abgelesen und dokumentiert ( ca 14 cm ). Ab 1830 wurde es genauer genommen.
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