Wir haben einen Nachbarn, der auf der Grenze seines Grundstücks einen Carport /Garage bauen will. Daß heißt, er will die Wand unseres 80 Jahre alten Landw. Gebäudes (schön renovierter Bruchstein) nutzen. Bisher stand unser Hof rundum frei. Es würde mich sehr stören, wenn er da so einen Anklatsch hinsetzt. SOWOHL optisch als auch die Mitbenutzung der Wand. Fragt er doch tätsächlich ob er sein Niederschlagswasser in unsere Dachrinne einleiten kann. Da war ich platt.
Weiß jemand ob es einen Unterschied gibt beim Antrag auf Baugenehmigung, ob jemand an ein Privathaus/Grundstück anbauen will oder an eine landw. Fläche, bzw.landw. Gebäude? Der Hof stand jetzt 80 Jahre frei, wir liegen am Ortsrand. Wie kann ich bei den Behörden (Bauamt) argumentieren? Hier sind bei weiteren Nachbarhäusern auch keine Anbauten, es sähe schrecklich aus. Unser Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Wie würdet ihr vorgehen? Wir wohnen in NRW.

