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Grenzstein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Grenzstein

Beitragvon Buche » So Sep 12, 2010 19:19

@Forstjunior,

Hallo,
das sind interessante Infos, die ich bisher nicht kannte.
Mir war ein Fall aus der Nachbarschaft bekannt, da wollte man den Nachbarn zur "Mitzahlung" verdonnnern der hat dann aber dankend abgelehnt, und das auch mit Erfolg.
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Re: Grenzstein

Beitragvon Kormoran2 » So Sep 12, 2010 22:58

Habe jetzt auch den Paragraphen und den Absatz 3 gelesen. Leuchtet mir aber nicht ganz ein, und ich glaube auch, daß man die umgebenden Paragraphen ebenfalls lesen muß, um mehr Klarheit zu bekommen.

Z.B. mal folgenden Fall angenommen:
Grundstücks-Eigentümer A reißt beim Holzrücken einen Grenzstein raus. Er läßt ein paar Monate die Witterung einwirken und läuft dann zum Nachbarn B und sagt: Unser gemeinsamer Grenzstein ist verlegt worden, wir müssen den gemeinsam neu einmessen.

Das wäre ja eine prima Methode, um sich vor der gerechten Begleichung des Schadens zu drücken. Das kann ich mir also nicht so ganz vorstellen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Grenzstein

Beitragvon Forstjunior » Mo Sep 13, 2010 6:36

Das könnt ihr schon so glauben oder Euch mal beim Rechtsanwalt erkundigen. Es gibt da nichts anders auszulegen.
@kormoran
wer letztlich was unrechtmäßiges machen will kann dies immer machen....was soll in den umgebenden Paragraphen stehen, was diesen beeinflussen würde?

und dass der Grundstückseigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen ausgekommen glaube ich nicht. Ich würde mal nochmal genau hinterfragen, da gibts bestimmt nen anderen Grund.
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Re: Grenzstein

Beitragvon lucky1010 » Mo Sep 13, 2010 11:22

Forstjunior hat geschrieben:Kurz mal zur Aufklärung zwecks Kosten bei der Grenzermittlung. Dazu ist der § 919 BGB einschlägig. Grundsätzlich. Zur Grenzermittlung besteht Mitwirkungspflicht des Grenznachbarn. Lest Euch den mal durch. Der Absatz 3 sagt, dass die Kosten von beiden Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen zu tragen sind.
Das einzige was wie immer offen bleibt ist, ob der andere zahlt. Müsste halt notfals zivilrechtlich durchgesetzt werden und dass muss man dem Nachbarn halt klar machen, dass das Geld zu zahlen sein wird, wenn auch dann später und mit Kosten.



Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der o.g. § bei der Grenzermittlung zum Tragen kommt.
In früheren Zeiten war es tatsächlich so, dass der Beauftragende die Gesamtkosten tragen musste, bzw. sich mit dem/den Nachbaren hisichtlich der Kostenteilung auseinadersetzten musste.
Heute erstellt die durchführende Behörde (Vermessungsamt) die anteiligen Rechnungen an die beteiligten Nachbarn. Die sind dann in der Beweispflicht, wer den/die Grenzsteine(e) umgepflügt/ausgerissen hat und können sich so ggf. vor der Kosten 'drücken'. M.E. jedoch nur über eine Privatklage.
lg

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Re: Grenzstein

Beitragvon jeepb1 » Mo Sep 13, 2010 16:50

Hey Leute
Also ich hab vor 2 Jahren ein Waldgrundstück mit 14 ha gekauft
da keine Grenzsteine mehr da waren hatt der Verkäufer sie neu einmessen lassen
es wurden 12 Steine gesetzt
Die Vermessung kostet glaube ich 2T Euronen und jeder Grenzsttein kostet 100 Euronen extra
die Nachbar musste alle anteilig die Kosten mitbezahlen weil keine Steine mehr da waren
Aber es haben alle mitgemacht weil so eben mal wieder die genau Grenze rauskam
und bei einem sogar die Fläche grösser wurde :)
Einer hatt damals nicht wollen hatt geklagt viel durch :( und musste dann noch
den Rechstanwalt bezahlen war nicht billig für ihn :)

Grüsse aus dem Schwabenland

Achim
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Re: Grenzstein

Beitragvon Forstjunior » Di Sep 14, 2010 6:15

also hat es sich doch wieder bestätigt, dass ich recht hatte...auch wenn es keine glauben wollte.
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Re: Grenzstein

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 14, 2010 19:58

Jaaaa, Junior, Du hattest Recht!!!! :D
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Re: Grenzstein

Beitragvon Water » Mo Sep 20, 2010 11:08

Hallo zusammen,

nach längerer Sommerpause wollte ich auch noch meinen Senf dazu geben.
Ich denke, dass die Vorredner recht hatten, privatrechtlich muss der Nachbar die Hälfte zahlen.
Das ist das aber ein Problem zwischen den beiden Nachbarn.
Wenn man einen Vermesser bestellt, egal ob Privat oder Staatl., wird der das Geld von dem haben wollen der den Antrag stellt. Den die werden sich schön aus den privatrechtlichen Streitigkeiten raushalten.
Dazu kommt noch, dass beim Amt der Kostenentscheid ein VA ist und man den dann nur gegen den Antragsteller richten kann. Ist ne Antragsvermessung also VwKostG §13. Ich hoffe in allen Bundesländern steht in den Landesvermessungsgesetzen in etwa das gleiche, sodass sich alle auf das VwVfG des Bundes in letzter Konsequenz beziehen.
Auf jeden Fall kann sich aber der Antragsteller privatrechtlich den Anteil des Nachbarn nach BGB einklagen.
Normalerweise sollte das Gericht dem auch zu stimmen, aber vor Gericht und auf hoher See... und natürlich der Ärger inkl. Kosten und Aufwand.

Grüße aus dem Westerwald
Water
 
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Re: Grenzstein

Beitragvon Forstjunior » Mo Sep 20, 2010 18:52

Schon klar. Aber man kann vor der Maßnahme mit dem Nachbarn reden und ihm erklären, dass er nicht auskommt und letztlich die gesamten angefallenen Kosten mit Anwaltskosten + Verzugszinsen ect. zahlen wird müssen. Da lenkt er wenn er nicht absolut sturr ist vorher ein, zumal es ihm ja zu gute kommt. Und im Antrag kann gleich unterschriftlich festgelegt werden, dass das Vermessungsamt die Kostenbescheide zur Hälfte an beide schickt. Hab ich auch schon durchgezogen und dank einsichtigem Nachbarn hat alles zur besten Zufriedenheit geklappt.
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Re: Grenzstein

Beitragvon lucky1010 » Mo Sep 20, 2010 21:59

Es ist schon sonderbar, wie regional unterschiedlich die Abwicklung bei einer Nach-/Neuvermessung gehandhabt wird.
In meinem konkreten Fall hat der Grundstücksnachbar ohne mein Wissen die Neuvermessung benatragt weil ein Grenzstein fehlte.
Ich habe direkt vom Vermessungsamt eine Rechnung über die anteiligen Vermessungskosten bekommen. Lt. o.g. § hatte ich keine Möglichkeit, mich gegen die Rechnungsstellung zu wehren. Wie schon erwähnt wurde ich von der Maßnahme im Vorfeld nicht einmal informiert.
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Re: Grenzstein

Beitragvon Water » Di Sep 21, 2010 6:55

Guten Morgen,

wenn man mit dem Nachbarn vorher redet und sich einig ist, ist das immer das Beste. Zumal sonst das nachbarschaftliche Verhältnis extrem leiden würde.

@lucky1010:
es gibt zwar regionale Unterschiede, da Vermessung Ländersache ist, aber dass das Amt dir ne Rechnung schickt mit Verweis auf den § aus dem BGB hört sich für mich sehr komisch an! Das ist Privatrecht geht das Amt erstmal garnichts an, auch wenns so ist. Wahrscheinlich wären die Kosten der Neuvermessung die Mühe nicht wert, aber ohne Antrag und Information ne Rechnung bzw. Kostenentscheid schicken halte ich für äußerst fragwürdig. Das mag evtl. auf so manchem Amt Gang und Gebe sein, ist aber rechtlich mit Sicherheit nicht einwandfrei...
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Re: Grenzstein

Beitragvon fasan » Di Sep 21, 2010 7:10

Bei den Randsteinen haben die Kommunen einen Anteil, da sie mit der Straße angrenzen. Somit ist meistens keine Privatrechtliche Einigung der direkt Betroffenen möglich. Ausnahme sind die Mittelsteine
Helft den Armen vögeln
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Re: Grenzstein

Beitragvon hans g » Di Sep 21, 2010 7:23

lucky1010 hat geschrieben:Ich habe direkt vom Vermessungsamt eine Rechnung über die anteiligen Vermessungskosten bekommen. Lt. o.g. § hatte ich keine Möglichkeit, mich gegen die Rechnungsstellung zu wehren. Wie schon erwähnt wurde ich von der Maßnahme im Vorfeld nicht einmal informiert.

ich hatte von der gemeinde die rechnung bz.vermessung und setzen eines grenzsteines zugeschickt bekommen---und NICHT bezahlt---beim gerichtstermin war die gemeinde mit GUTACHTER nicht in der lage,der RICHTERIN glaubhaft zu machen,dass ICH für die NEUVERMESSUNG aufkommen müsste---die sache hat sich in luft aufgelöst.
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