S 450 hat geschrieben:Hey Robert bist du nicht Förster?
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Das schon, aber ich hab bei dem Thema nur mit nem halben Ohr hingehört, weil ich damals nicht dachte, das mich das mal betreffen wird
Das bayr. Ausführungsgesetz hab ich auch gefunden, aber nix äquivalentes für andere BL. Aber es gibt auch hier Ausnahmen (§48, Abs2 und §50 Abs3). Und wenn man sich mal bei den aktuellen Treuhand-Verkäufen umsieht und sich die Flurstückskarten anschaut, da gehen die Grenzen manchmal entlang Schneisen, aber manchmal auch mitten durch, ohne Rücksicht auf "natürliche" Grenzen wie Gräben, Schneisen oder so.
Hmmh, naja, bisher hatte ich keinen Streit mit meiner NAchbarin, ich hoffe, das bleibt so.
Grüße, Robi
