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Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon MikeW » Do Aug 30, 2018 18:59

hallo,

da ich trotz einiger Suche im www nichts passendes gefunden habe, versuch ich es hier:

Weiß hier jemand, wie groß ein im Fronthubwerk transportiertes Arbeitsgerät sein darf. Breite 3 m so weit mir bekannt aber Länge nach vorn: .... ?
Gibt es da iwo klare Regelungen, oder ist das nur von Achslast und Breite und "nicht versperren der Sicht" begrenzt ?

Danke für ein paar Info`s

Grüße Mike
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon Holmer 91 » Do Aug 30, 2018 19:02

Hallo,

3,5m ab Lenkradmitte in Deutschland, alles darüber nur mit geeigneten Hilfsmitteln oder einweisenden Personen.

mfg, Holmer
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon wastl90 » Do Aug 30, 2018 19:15

Nach vorne darf das Ding nicht weiter als 3.5m von der Lenkradmitte entfernt sein ansonsten braucht man einen Einweiser bzw. geeignete technische Einrichtungen die auch noch zugelassen sein sollen (Kamera oder Spiegel)
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon MikeW » Do Aug 30, 2018 21:54

das ist aber jetzt eine, zumindest für mich, ungünstige Antwort

aber mal ehrlich, der Wert wird doch teils schon mit nem normalen Frontmähwerk nicht eingehalten :?

Einweiser heißt, an Feldausfahrten oder Kreuzungen muß einer vorn schaun ?
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon 038Magnum » Do Aug 30, 2018 22:37

Servus,

Rein interessehalber: was willst du denn in die FH hängen?


Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon Birlbauer » Do Aug 30, 2018 22:40

Einweiser, Spiegel etc. brauchst Du nur, wenn die Einmündung unübersichtlich ist.
"„geeignete betriebliche
Maßnahmen, die an Hofausfahrten,
Straßeneinmündungen oder
Kreuzungen auftretenden Sichteinschränkungen
auszugleichen“. "
(Quelle https://www.topagrar.com/archiv/Hoeher-laenger-breiter-als-die-Polizei-erlaubt-1376847.html?action=download)

Also im Grünland auf Feldwegen kein Thema, in der Altstadt schon.

Wobei die schlimmsten Ecken nicht im Dorf / Stadt sind, sondern wenn man auf Feldwegen abbiegen möchte und rundrum nur Mais ist. Bei einem Weg, muss ich aufpassen, dass ich mit 2,5 breite weder rechts noch links Mais mitnehme, wenn man auf den abbiegt, hat man den Feldweg schon längst gesperrt bevor man irgendwas sieht, selbst ohne Gerät im Frontanbau (außer man fährt Intrac ;-) )
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon wastl90 » Fr Aug 31, 2018 6:41

Problem dürfte sein wenn du jemanden übersiehst und die Jungs nachmessen anfangen, das kann dir evtl. schon in einer Kurve mit Gegenverkehr passieren. Solange nichts passiert wird solche Dinge keiner kontrollieren, wenn eben schon dann gute Nacht.
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon MikeW » Sa Sep 01, 2018 5:59

@038Magnum .... bei einigen Wiesen das Wickelgerät gleich mitnehmen, um extra Fahrten zu sparen.
@Wastl ... ja bei dem"wenn, dann ... " liegt wohl das Problem
@Birlbauer ... das wäre ja dann machbar, muß teilweiße aber auch durch ne Kleinstadt, also Fahrstrecke anpassen, was man ja eh versucht

mit nem Frontmäher überschreitet man (ich) die genannte magische Zahl auch um ca. nen Meter :?:

Grüße Mike
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon wastl90 » Sa Sep 01, 2018 7:04

MikeW hat geschrieben:@Wastl ... ja bei dem"wenn, dann ... " liegt wohl das Problem

Natürlich ist die Chance dass es einen erwischt relativ gering, ist es dann irgendwann mal so hat man eben das Problem. Das ist genauso wie wenn du immer überladen spazieren fährst, normal interessiert das keinen bis eben der Tag X kommt. Hier in der Gegend wurden sogar vom THW mal Kartoffeln nach einem Unfall von der Straße und Feld gekratzt um noch ordentlich wiegen zu können.....
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon agrarflächendesigner » Sa Sep 01, 2018 7:09

Kommst du mit nem Wickler in der Front überhaupt noch mit der Achslast der VA hin?
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon MikeW » Sa Sep 01, 2018 7:31

@agrarflächendesigner ... ist nur ein kleiner für den Dreipunkt, der wiegt nicht mehr als ein 3 m Frontmähwerk, und es geht nur um den Transport zu den Wiesen. Da würd ich die Presse anhängen und den Wickler gleich mitnehmen. Schwader und Ballenzange am kleineren FL Schlepper. Ich brächte nach dem Pressen nur die Presse abhängen, Wickler hinten ran - wickeln - und wieder etwas fertig. Dann zur nächsten Fläche ...

Grüße
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon Birlbauer » So Sep 02, 2018 11:17

So, jetzt mal eine Frage an die Spezialisten ....
Von wo messe ich bei einem neigungsverstellbaren Lenkrad die 3,5m? Aktuell eingestellte Position, vorderste oder hinterste Position? Oder die nach google Userdaten errechnete durchschnittliche Einstellposition ;-) ?
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon MartinGerste » So Sep 02, 2018 11:20

Ich denke mal, das ein Einstellbares Lenkrad, abgesehen von RüFa, nicht einen Einstellbereich von einem 3/4 Meter hat. Sonst wäre die Kabine zu klein.
Gruß aus dem Donau-Ries.........

Deutz D50.S ; IHC 744 ; Renault 155/54 TZ
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon Birlbauer » So Sep 02, 2018 16:22

Aber im Grenzbereich kann es schon etwas ausmachen. Und im Falle des Falles ist 3,49m eben drin und 3,51m eben draußen.

Wer weiß Bescheid?

Edit: ich habe gerade bei meinem nachgemessen. Der Abstand Lenkradmitte zu Windschutzscheibe beträgt je nach Neigung der Lenksäule zwischen 34cm und 54cm. Dabei habe ich die Höhenverstellung noch nicht einmal benutzt. Mitte Lenkrad zu Mitte Fanghaken der Fronthydraulik sind bei mir ca. 245cm in der vorderen Position den Lenkrads. Da bleibt also doch ein Meter für Frontanbaugeräte.

Die Frage ist für mich also nicht trivial, welche Lenkradposition da genommen wird.
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Re: Größe Arbeitsgerät an der Fronthydraulik

Beitragvon Milchtrinker » So Sep 02, 2018 22:01

... und wer glaubt jetzt, dass er bei einem umgefahrenem Radfahrer keine Schuld trifft, weil das Lenkrad 3,45 m Abstand hatte, während der Nachbar bei 3,55 m liegt und deshalb Verknackt wird .....

... und bei 3,20m wirst du in keine unübersichtliche Kreuzung einfahren können, sondern wirst dir aus eigenem Interesse Spiegel oder ne Kamera anbauen ... tadaaa Problem aus Eigeninteresse gelöst. ... meine Meinung !!!


... zählen fest montierte Verkehrsspiegel eigentlich auch zu den Hilfsmitteln - oder ???

PS: 245 cm Plus 34-54cm machen bei mir was zwischen knappen 3m und ganzen 3 Metern. Das bedeutend, es bleiben dir noch 1/2 Meter für den Wickler - sprich kannst ohne Hilfsmittel - sorry - vergessen.

... montier halt zwei Spiegel, in denen man zwar nix sieht, aber sie sind da - und alle sind Glücklich !!!

Grüßle
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