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Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Thema gesperrt
78 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6

Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon T5060 » Sa Mai 16, 2020 12:29

Ferengi hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Ganz einfach: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollen dann auch nicht Kosten und Nachteile im Falle der Erkrankung erstattet werden.


Und wer sich impft, der soll kein Anrecht auf Schadensersatzzahlungen für Impfschäden haben.



Gerade der Impfgeschädigte sollte großzügig von der Solidargemeinschaft unterstützt werden, denn er hat sich ja in diese eingebracht um diese zu Schützen.
Hier werden gerade die völkerrechtlich verbrieften Grundrechte der Menschen furchtbar verballhornt.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon marius » Sa Mai 16, 2020 12:51

Das sind nur kleine Spielereien.
Für euch wird noch ein ganz anderes Grundrecht sehr bald zum Problem werden.
Grundrecht auf Nahrungsmittel.
Und das bei deutlich anziehender Inflation und ohne Lohnsteigerungen und zugleich hoher Arbeitslosigkeit + Hartz4.
Stagflation.
Dann werden gesetzlich Grundrechte gestärkt. Recht auf Wohnung, auf Nahrungsmittel, usw.
Sowas wird innerhalb weniger Tage per Gesetz beschlossen und umgesetzt.
Das ist dann die Zeit wo Nahrungsmitteldeckel ( ähnlich dem Mietendeckel ) eingeführt werden und der Erzeuger also Landwirte oder eben der Vermieter bei Mietendeckel, die deutlich steigende Inlflations-Kostenschraube nicht mehr an den Konsumenten weitergeben kann.
Auch Mieter, die weder Miete noch NK bezahlen bleiben per Notstandsgesetz wohnen, auf Kosten des Vermieters natürlich.

Da drohen in Zeiten deutlich anziehender Inflation dann richtige Pleitewelllen mit diesen Notstandsgesetzen und den Mietendeckel und Nahrungsmitteldeckel.

So eine 15 % Inflation wie derzeit Türkei hält man als Landwirt vielleicht noch ein paar Jahre aus, bei der 50 % Inflation derzeit in Argentina wirds schon sehr kritisch, und bei der Inflation wie derzeit Venezuela mit 150 000 % p.a. seit ihr mit Preisdeckel in wenigen Tagen/Wochen Pleite.
Ihr habt zwar deutlich steigende Kosten in der Produktion, aber könnt diese wegen dem Preisdeckel nicht mehr weitergeben.
Zuletzt geändert von marius am Sa Mai 16, 2020 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon T5060 » Sa Mai 16, 2020 12:55

marius hat geschrieben:Grundrecht auf Nahrungsmittel.


Wo steht das es ein Grundrecht auf Nahrungsmittel gibt ?
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon marius » Sa Mai 16, 2020 13:12

T5060 hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Grundrecht auf Nahrungsmittel.


Wo steht das es ein Grundrecht auf Nahrungsmittel gibt ?



Abwarten. Das erzählen euch dann die Politiker.

Aber dazu kann man wieder das GG Art 14 den Landwirten und Vermieter zitieren :

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

Noch Fragen ?

Die Politiker wollen keine Aufstände im Land und sind Wohnungen und Futter für die Unter.- und Mittelschicht nicht mehr finanzierbar, ists vorbei mit der Ruhe.

Mietendeckel gibt es doch praktisch schon, Nahrungsmitteldeckel sind, wenn es soweit ist sogar noch wichtiger als ein Mietendeckel.

Nahrungsmittelpreise wurde schon öfter in Ländern mit hoher Inflation eingefroren, was zu Pleitewellen bei Landwirten geführt hat.

Solange die Inflation wie derzeit bei 2 oder 3 % liegt, ist noch alles in Ordnung.

Aber wenn die mal anfängt davonzulaufen bei leeren Staatskassen gibt es ein dickes Problem und dann werden Preissdeckel politisch interessant.

Man sieht ja bei Corona wie da im Eilverfahren neue Gesetze verabschiedet werden.
Zuletzt geändert von marius am Sa Mai 16, 2020 13:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Pegasus_o » Sa Mai 16, 2020 13:15

Auch der §4 des Gesetzes ist sehr vernünftig und es ist für mich offensichtlich, daß in einer Krisensituation das Verhältnis von Sicherheit zu Chance anders tarriert werden muß. So durften Apotheken ohne diese Ausnahme keine Desinfektionsmittel selber mischen, weil diese nicht nach der Biozidregelung zertifiziert waren.

Eher wäre für mich die Frage, ob wir es nicht im Alltag schon etwas übertreiben mit der (vermeintlichen ) Sicherheit.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon langholzbauer » Sa Mai 16, 2020 13:40

Ach Marius!
Und wer sollte dann auf dem enteigneten Grund und Boden Nahrungsmittel produzieren, wenn Deine Prognose eintreten sollte? :lol:
Das Experiment ist vor 70Jahren schon mal gescheitert.
Aber damals waren die Menschen hungrig und fleißig!
Beides trifft auf die jetzt übernehmende Generation nicht mehr zu.
Die tüchtigen jungen Menschen, welche noch heran wachsen, werden von der Übermacht der Internet-Zombis hoffnungslos ausgenutzt.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon T5060 » Sa Mai 16, 2020 14:22

Enteignung
Der Begünstigte muss zunächst nachweisen, dass das Vorhaben der Allgemeinheit dient, dann braucht es ein Gesetz dazu das die Enteignung zulässt, dann muss man den Nachweis führen, dass man das Grundstück auch braucht, dann muss man nachweisen dass man alle anderen Mittel probiert hat um der Fläche habhaft zu werden. Dann gehst du in die Anhörung zur vorläufigen Besitzeinweisung, dort liegt ein zweites Gutachten das die Enteignungsbehörde beauftragt hat vor, jede Partei hat einen externen Anwalt ggf. auch noch beratend einen Sachverständigen. Zwischen Antrag auf Besitzeinweisung und Anhörung sind zwei Monate rum. Nach der Anhörung trifft die Behörde eine Entscheidung, nochmal 4 Wochen. Bis dahin hat die Entzugsbegünstigte vielleicht schon 3 Monate Baustillstand gezahlt. Hat in dieser Kette einer einen Fehler gemacht und das Verfahren kippt, steht man ganz doof da. Damit das nicht passiert, ist der Aufwand bei der Begünstigten extrem hoch das Verfahren vorzubereiten. Man rechnet hier intern 120 Std. pro Fall mit 85 € / Std. . Kommen mehrere Fälle zusammen, verringert sich dieser Aufwand, ist aber immer noch bei 40 Std.. Man kann etwa sagen das die Enteignungsbehörden hierfür bundesweit 50 Mann vorhalten und es auch nicht mehr 50 Kanzleien und keine 100 Sachverständige gibt, die sowas rechtssicher beherrschen. Jetzt stellt euch das mal vor bei einer Trasse mit mehr als 1.000 Eigentümern. Das Verfahren ist personell überhaupt nicht zu führen. Das ist Gangbang, einer kann immer und es wird nie fertig.

Bis hierhin war das die "vorläufige Besitzeinweisung", dem schließt sich erst jetzt die Enteignung an, parallel läuft der Bau.

Das Verhalten der Baufirma wurde in der "vorläufigen Besitzeinweisung" millmetergenau festgezurrt, wird von Landwirt, Sachverständigen und Anwälten überwacht. Die Baufirmen beherrschen das noch, aber nicht die Subs und schon gar nicht irgendwelche Erdabfahrer und Pseudorekultivierer. Üblicherweise ist eine Fläche dann nicht rückgabefähig. Also wieder Gutachter, Anwälte, Behörden und Nacharbeiten.
Zwischendurch wechselt einer der Verfahrensbeteiligten die Arbeitstelle, stirbt, geht Pleite oder geht in Rente und die Baustelle muss aus haushaltsrechtlichen Gründen abgerechnet werden, weil sonst ggf. Fördergelder zurückgezahlt werden müssen. Peinlich wird es, wenn du im Zuge der "städtebaulichen Entwicklung" zwar die Bau - und internen Verkehrsflächen enteignet bekommen hast, du aber hinterher erklärt bekommst das die Zuwegung zu dem Gebiet nicht enteignungsfähig ist, auch schon passiert. Deshalb ist eine Enteignung ein sehr stumpfes Schwert und der Eigentümer sich hinterher finanziell meist besser steht
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Qtreiber » Sa Mai 16, 2020 15:18

Westi hat geschrieben:Eine Impfpflicht gibt es nicht und ist in dieser Verordnung gar nicht enthalten.

Ich verstehe gar nicht, warum manche Zeitgenossen so große Probleme mit einer Impfpflicht haben. :?
Ist ja nicht so, als ob es sowas nicht schon in der BRD gegeben habe.
In der BRD bestand in den Jahren 1949 bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken, die danach bis in die 1980er Jahre eingeschränkt auf Kinder im Alter von einem und im Alter von zwölf Jahren fortbestand. Rechtsgrundlage der Impfpflicht war noch immer das Reichsimpfgesetz von 1874. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[4] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[5]

https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht
Und: Hat es uns geschadet ?
Aber wahrscheinlich habe ich nicht die geistige Kapazität, den geheimen Plan zu erkennen, der da hinter steht. Glücklich ist der Narr (Depp). :D
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon auswanderer » Sa Mai 16, 2020 16:37

Qtreiber hat geschrieben:
Westi hat geschrieben:Eine Impfpflicht gibt es nicht und ist in dieser Verordnung gar nicht enthalten.

Ich verstehe gar nicht, warum manche Zeitgenossen so große Probleme mit einer Impfpflicht haben. :?
Ist ja nicht so, als ob es sowas nicht schon in der BRD gegeben habe.
In der BRD bestand in den Jahren 1949 bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken, die danach bis in die 1980er Jahre eingeschränkt auf Kinder im Alter von einem und im Alter von zwölf Jahren fortbestand. Rechtsgrundlage der Impfpflicht war noch immer das Reichsimpfgesetz von 1874. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[4] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht
Und: Hat es uns geschadet ?
Aber wahrscheinlich habe ich nicht die geistige Kapazität, den geheimen Plan zu erkennen, der da hinter steht. Glücklich ist der Narr (Depp). :D


Pocken sind wohl auch ein wenig was ernsthafteres als diese "Grippe".
Die Kunst der Besteuerung liegt darin die Gans so zu rupfen,daß man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon marius » Sa Mai 16, 2020 17:02

T5060 hat geschrieben:Enteignung
Der Begünstigte muss zunächst nachweisen, dass das Vorhaben der Allgemeinheit dient, dann braucht es ein Gesetz dazu das die Enteignung zulässt, dann muss man den Nachweis führen, dass man das Grundstück auch braucht, dann muss man nachweisen dass man alle anderen Mittel probiert hat um der Fläche habhaft zu werden.


Ich glaub ich muss euch mal etwas ausführlicher erklären wie der Hase läuft.
Lest nochmal Artikel 14 im GG durch.
Wenn dir der Staat z.b. per Corona Notstandsgesetz deinen PKW enteignet, verkauft und verteilt dieses Geld an seine Bürger ist das laut GG Art 14 völlig legal.
Ebenso wenn er per Notstandsgesetz dein Gold, Grundstücke, Immobilie enteignet und den Erlös auf seine Hartz4 Bürger aufteilt, ist es legal.

Dazu muss halt aufgrund eines Ereignisses wie z.b. einem Coronavirus, oder einer anderen Krise, wie Eurokrise, Bankenkrise, Depression, usw, nur kurz ein Gesetz neu eingeführt werden. Sowas können Politiker in einer Sitzung in wenigen Stunden durchdrücken.
Ud schon steht man im Fadenkreuz mit seinem gesamten Vermögen. GG Art. 14.

Genau das ist kürzlich passiert :
Das Mieter ihre Miete nicht bezahlen müssen und man kann ihnen nicht kündigen, war vor Corona für viele Bürger ( für mich nicht ) unvorstellbar, da dies per rechtsgültigen Mietvertrag klar geregelt wurde.
Aber da Eigentum verpflichtet wurde das von Politikern in wenigen Stunden schlicht geändert.

Oder Mietendeckel was es schon gibt, da ist völlig egal was im Mietvertrag drinsteht und unterschrieben wurde.
Und Mietobjekte großer Unternehmen stehen heute schon kurz vor der staatlichen Enteignung.

Daher hab ich hier im Forum seit Jahren in kluger Voraussicht von Mietwohnungen abgeraten.

Wie gesagt, bisher waren Enteignungen in Deutschland kaum ein Thema bei hohen Steuereinnahmen.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde mal ein teurer Lastenausgleich auf die Immobilien gelegt, die somit nochmal abbezahlt werden musste in die Staatskasse, und unter F. Ebert wurde auch mal Gold, Silber, Platin für den Privatbesitz in D. enteignet und eingesammelt.

Das mit den Enteignungen wird aber aus meinen gen. Gründen unter linksgrüber Sozialisten und völlig maroden Staatskassen sehr bald ein Thema. Auch alle Arten von Vermögensabgaben, was nichts anderes wie eine Enteignung ist.

Ich muss mich immer wieder wundern was einige für eine rosarote Brille tragen.

Zudem befürwirten 80 % der Bevölkerung jedgliche Art der Enteignung und Umverteilung, weil sie davon profitieren. Da gibts also keine großen Aufstände.

Aber es stimmt, wer zum Wohl der Allgemeinheit einteignet wird, kann auf eigene Kosten zumindest über die Höhe der Entschädigung klagen, steht auch im GG :

GG Art 14/3 :
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Da wünsche ich dem Kläger viel Spaß. Die eine Krähe ( Richter und Staatsanwalt ) hackt der anderen Krähe ( Regierung ) sicher kein Auge aus.
Klar also was ihr da vor Gericht bei einer Klage über die Entschädigungshöhe ausrichtet.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Blockbuster » Sa Mai 16, 2020 19:13

Könnte es sein, daß sich hier jemand gewaltig an der Börse verzockt hat ? :mrgreen:
Vor einiger Zeit dümmlicherweise sein Mietobjekt veräussern musste?

Sich lange schon selbst"enteignet" hat? :mrgreen:
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Qtreiber » Sa Mai 16, 2020 19:28

Ist der wieder auf freiem Fuß ? :?
Oder war der Satz-Modul-Baukasten defekt ? :shock:
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Ferengi » Sa Mai 16, 2020 19:56

Qtreiber hat geschrieben:
Westi hat geschrieben:Eine Impfpflicht gibt es nicht und ist in dieser Verordnung gar nicht enthalten.

Ich verstehe gar nicht, warum manche Zeitgenossen so große Probleme mit einer Impfpflicht haben. :?


Ach, du willst dir also einen im Eilverfahren durchgedrückten Impfstoff spritzen lassen?
Dann melde dich doch bei Gilead, als Versuchskarnickel! :roll: :roll:
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Isarland » Sa Mai 16, 2020 20:09

Ferengi hat geschrieben:
Qtreiber hat geschrieben:
Westi hat geschrieben:Eine Impfpflicht gibt es nicht und ist in dieser Verordnung gar nicht enthalten.

Ich verstehe gar nicht, warum manche Zeitgenossen so große Probleme mit einer Impfpflicht haben. :?


Ach, du willst dir also einen im Eilverfahren durchgedrückten Impfstoff spritzen lassen?
Dann melde dich doch bei Gilead, als Versuchskarnickel! :roll: :roll:


Einem Risikopatienten ist es wahrscheinlich egal, an was er draufgeht.....Covid 19 oder Impfstoff.
Prof. Vogt, Gastprofessor in Wuhan schrieb, dass seit 8 Jahren an einem Impfstoff gegen den Corona Stamm geforscht wird, und noch keine Aussicht auf Erfolg besteht....also....beruhige dich.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschr

Beitragvon Barbicane » Sa Mai 16, 2020 20:49

"Impfpflicht", "Bill Gates", "Enteignung"...

Wie's aussieht wird Alufolie bald so ein Verkaufsschlager wie Klopapier. :-)
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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