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Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Do Apr 14, 2016 14:30

Kugelblitz hat geschrieben:T5060 hatt leider seinen letzten Beitrag gelöscht.
Weil er Mist geschrieben hat.


Ich habe kein Beitrag gelöscht.
Du schreibst nicht nur Mist, du machst diesen auch !

Welcher normal denkende Mensch bezahlt ein Grundstück, dass er solange nicht überschrieben bekommt, bis der Altkredit vom Verkäufer gelöscht ist ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 20, 2016 18:58

Wie oft denn noch? Mit der Auflassungserklärung hast du ein eingetragenes Vorkaufsrecht.
Hätte der Eigentümer nicht mehr gezahlt, hätte ich die Restschuld ausgelöst und alles wäre meins.
Die Bank hatte ja praktisch das Eigentum.
Ist wie Pokern, ich hab aber kein plus oder minus gemacht.
Hätte der Eigentümer nicht mehr gezahlt, hätte ich plus gemacht.
War aber nicht so.
Was ist daran so falsch?
Je weniger auf dem Papier steht, umso weniger zahlst im Endeffekt, an Erwebssteuer.
Sorry, war schon paar Tage nicht mehr hier :lol:
Kugelblitz
 
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Mi Apr 20, 2016 20:27

Kugelblitz hat geschrieben:Wie oft denn noch? Mit der Auflassungserklärung hast du ein eingetragenes Vorkaufsrecht.
Hätte der Eigentümer nicht mehr gezahlt, hätte ich die Restschuld ausgelöst und alles wäre meins.
Die Bank hatte ja praktisch das Eigentum.
Ist wie Pokern, ich hab aber kein plus oder minus gemacht.
Hätte der Eigentümer nicht mehr gezahlt, hätte ich plus gemacht.
War aber nicht so.
Was ist daran so falsch?
Je weniger auf dem Papier steht, umso weniger zahlst im Endeffekt, an Erwebssteuer.
Sorry, war schon paar Tage nicht mehr hier :lol:


Wenn der Noch-Eigentümer Insolvenz anmeldet, geht nix mehr verhandeln.
Dann kannst mit dem Insolvenzverwalter reden und hoffen das die Gläubigerversammlung zustimmt.
Dann bist du mit deinem bereits gezahlten Geld und der Schadensersatzforderung aus geplatztem Geschäft teil der Insolvenzmasse, die mit immer weniger als 20 % befriedigt wird.
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 20, 2016 21:06

Nochmal für dich, ich lass mich notariel ins Grundbuch schreiben. (das Vorkaufsrecht) Vorlassungserklärung.
Schuldner zahlt nicht, geht's erstmal zur Bank, die Bank hat nichts, dann geht's mir ans Leder.
Ich wäre der nächste. Könnte ich nicht zahlen, wäre die nächste Stufe, die Versteigerung.
So und nicht anders.
Kugelblitz
 
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Do Apr 21, 2016 0:12

Ich gebs auf mit dir zu diskutieren, bringt nix.
Habe schon genug Scheisse erlebt.
Geld hat erst zu fließen, wenn ich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin.
Und wenn ich den Notar nicht kenne, dann lasse ich den Vertrag von einem anderen Notar durchsehen.
Die Brüder kenne ich auch.
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Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 21, 2016 5:20

Warum?
Ich habs doch schwarz auf weiß :wink:
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