Hallo,
ich hoffe hier gibt es auch paar Grundbuch-Erfahrene.
Ich sortiere gerade die Unterlagen des Hofes meines Onkels durch. In einem Grundbuch bin ich längs einer Straße auf sehr kleine Flurstücke gestoßen für welche es eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Gemeinde gibt.
Nach weitere Recherche stellten wir fest, dass vor 19 Jahren mein Onkel einen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das passt auch, da zu diesem Zeitpunkt die Straße neu gestaltet wurde. Ja und nach noch weiteren Recherchen wurde auch festgestellt, dass das Geld schon geflossen ist (Schade wären schöne Zinsen gewesen). Vermutlich wurde die Grundstückübertragung bisher noch nicht vorgenommen, da Grundschulden auf diesem Flurstück lagen, diese werden aber gerade ausgetragen.
Ja mein Kernproblem ist, dass über zwei dieser Flurstücke unsere Zufahrten zum Feld erfolgt. Im Moment sind die Felder noch verpachtet aber was passiert in Zukunft. Die Felder (nur unsere) haben schon eine ansehnliche Einzelgröße von 3,5 ha und 6,5 ha. Ich denke nicht, dass es in der Zukunft Probleme gibt, aber trotzdem hätte ich gern auf diesen "Vorgemerkten Grundstücken" ein Wegerecht eingetragen. Kann ich das jetzt noch machen oder steht dem die Auflassungsvormerkung entgegen?
Hat wer Ahnung davon?
Danke und Gruß

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet