Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 14:20

Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon take_it_1999 » Di Apr 12, 2016 20:09

Hallo,

ich hoffe hier gibt es auch paar Grundbuch-Erfahrene.

Ich sortiere gerade die Unterlagen des Hofes meines Onkels durch. In einem Grundbuch bin ich längs einer Straße auf sehr kleine Flurstücke gestoßen für welche es eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Gemeinde gibt.

Nach weitere Recherche stellten wir fest, dass vor 19 Jahren mein Onkel einen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das passt auch, da zu diesem Zeitpunkt die Straße neu gestaltet wurde. Ja und nach noch weiteren Recherchen wurde auch festgestellt, dass das Geld schon geflossen ist (Schade wären schöne Zinsen gewesen). Vermutlich wurde die Grundstückübertragung bisher noch nicht vorgenommen, da Grundschulden auf diesem Flurstück lagen, diese werden aber gerade ausgetragen.

Ja mein Kernproblem ist, dass über zwei dieser Flurstücke unsere Zufahrten zum Feld erfolgt. Im Moment sind die Felder noch verpachtet aber was passiert in Zukunft. Die Felder (nur unsere) haben schon eine ansehnliche Einzelgröße von 3,5 ha und 6,5 ha. Ich denke nicht, dass es in der Zukunft Probleme gibt, aber trotzdem hätte ich gern auf diesen "Vorgemerkten Grundstücken" ein Wegerecht eingetragen. Kann ich das jetzt noch machen oder steht dem die Auflassungsvormerkung entgegen?

Hat wer Ahnung davon?

Danke und Gruß
take_it_1999
 
Beiträge: 967
Registriert: Fr Dez 29, 2006 17:10
Wohnort: Sachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon bauer hans » Di Apr 12, 2016 21:49

im grundstückskaufvertrag wird eigentlich alles vorher verhandelt,was wichtig ist.
da dein onkel seine flächen zum verkaufszeitpunkt wohl nicht selbst bewirtschaftet hatte,wird er gar nicht an das wegerecht gedacht haben,zumal die flächen sicherlich zusammen bewirtschaftet wurden und werden.
ob da was mit notwegerecht geht,kann ich von hier nicht beurteilen.
lass dich beim landwirtschaftsamt oder einem eurer bauernverbände beraten.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
Beiträge: 8059
Registriert: Mo Apr 27, 2015 7:57
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Di Apr 12, 2016 23:24

Wenn ne Auflassungsvormerkung drinsteht, kommste ohne Zustimmung vom Käufer nimmer ins Grundbuch.
Zu deinen Gunsten kannste du eine eigene Fläche auch nicht belasten.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 13, 2016 22:37

Eine Auflassungserklärung bzw einen abgesegneten Notariellen Kaufvertrag habe ich vor 9 Jahren mal gemacht.
Ich habe ein Haus gekauft, wo eine Grundschuld eingetragen war. Der Besitzer hatte Schulden.
Mit diesen Vertrag hast ein Bein in der Tür. Abgezahlt habe ich es innerhalb von 7 Jahren (Zinnsloser Kredit).
Ich habe monatlich das Geld an den Besitzer gezahlt und der glücklicherweise auch weiter zur Bank.
Hätte er seine Restschuld nicht mehr an der Bank weiter gezahlt, wäre die Bank erst zu mir gekommen.
Dann kommt erst ein Dritter bzw würde es verpfändet werden.
Irgendwann bekommt jede Seite ein Schreiben, das die Grundschuld beglichen ist. Die wird dann vom Notar ausgetragen.
Dann kommt als Besitzer, nur noch die Grunderwerbssteuer und ein Schreiben vom Grundbuchamt, wo du als Eigentümer drin stehst. Ist bei mir jetzt zwei Jahre her.
Detaillierte Auszüge, wer der jetzige Eigentümer ist, kannst beim Grundbuchamt für eine gewisse Gebühr beantragen. Vorraussetzung ist aber die Flurnummer.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Mi Apr 13, 2016 22:43

Hoppla .... so nicht wie bei Kugelblitz.
Die Verkäuferbank muss raus und über den Kauf in Kenntnis gesetzt werden, sonst zahlst zweimal.
Der Verkäufer sparte sich dadurch die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank.

Wäre die Bude abgebrannt, hätte die Bank die Versicherungssumme kassiert.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 13, 2016 22:53

Die Versicherung hab ich von Anfang an übernommen.
Für die Eintragung ist ja der Notar da, anders geht es ja nicht.
Du bekommst da eine beglaubigte Urkunde, wo alles drin fest gehalten ist.
Offiziell und rechtens.
Wir hatten vorher einen privaten Vertrag gemacht (geschrieben) damit kannst dir aber den Ar... abwischen;-)
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Mi Apr 13, 2016 23:31

@T5060
Nochmal für dich.
Die Bank wird für den Verkauf in Kenntnis gesetzt, über den Notar (zahlt Schuldner eins nicht, geht sie zu mir)
Bis die Restschuld von Betrag x beglichen ist.
Dann sagt die Bank, alles ist gut und der Notar trägt es aus (kann mann auch nur über den machen)
Den restlichen Betrag, der offen und auch im Vertrag verankert ist, bekommt der Verkäufer.

Achso, der Verkäufer muss die Zahlung vom Gesammtbetrag beim Notar unterzeichnen!
Es reichen aber auch Kontoauszüge, über der gesamten Zeit.
Bei uns ist jedenfalls alles glatt gelaufen!

Das ist meine Erfahrungen, zur Auflassungserklärung!

@take it 1999
Lass dir einen Grundbuchauszug machen, da steht der Eigentümer drin.
Zuletzt geändert von Kugelblitz am Mi Apr 13, 2016 23:53, insgesamt 1-mal geändert.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Mi Apr 13, 2016 23:52

Die Versicherung will in der Schadensregulierung den Grundbuchauszug und schaut wer ist Realrechtsgläubiger ( Bank ) und wer ist Eigentümer ( hier fraglich ).
Da ist es der Versicherung scheissegal, wer der Versicherte ist und wer den Beitrag bezahlt.

Es müssten dann sowohl Alteigentümer, wie auch Bank einer Auszahlung an Dich zustimmen.
Was in deinem Fall aber die Bank nicht tun würde.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 14, 2016 0:05

So stehts drin, alle Rechte und Pflichten werden dem Käufer übertragen.
Bin/war ich :lol:
Realrechtsgläubiger und Verkäuferbank, wo haste den Dünnschiss denn her? Sowas gibt es in keiner Deutschen Rechtssprechung.
Hab ein und nicht ausgezahlt.
Sorry T5060.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Do Apr 14, 2016 0:18

*lach* 18 Jahre lang aktiv in der Brandschadenregulierung und genug erlebt dabei und man kauft und zahlt erst dann ein Grundstück, wenn es lastenfrei ist.
Im Insolvenzfall wäre man das Grundstück los und du hättest bestenfalls einen Anspruch im Insolvenzverfahren.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon T5060 » Do Apr 14, 2016 0:44

Noch mal zum Thema Realrechtsgläubiger - aktueller Fall bei mir :

Haus abgebrannt. Verwandter hat ein eingetragenes Wohnrecht. Schaden anerkannt Neuwert 480.000 €.
Die Versicherung zahlt, wenn der Wohnrechtsinhaber der Auszahlung zustimmt. Der [zensiert] stimmt aber nicht zu,
weil der so doof ist und glaubt sein Wohnrecht würde gelöscht. Gibt so ******.

Als jetzt verklagt der Eigentümer den Wohnrechtsinhaber auf Zustimmung der Auszahlung.
Chancen sind gut. Kosten sauhoch. Gericht ist flott. Eigentümer bekommt nur nix mehr zu Essen gekocht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 14, 2016 0:52

Nochmal für dich.
Im Grunde sind es mit Mir, (2 Schuldner. (gewesen)
Den Kaufpreis hatte ich praktisch doppelt bzw auf der hohen Kannte!
Hätte, ich die Restschuld ausgelöst, wären diverse Zinsen angefallen...hab ja nichts zu verschenken :lol:
Darum immer ein bißchen :mrgreen:
Ps. Die Versicherung zahlt, an den Versicherungsnehmer.
Beitrag für X kam von mir.

Wäre jetzt eine abgespeckte Version, für den Sandkasten.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 14, 2016 1:04

Bei mir hat keiner ein eingetragenes Wohnrecht!
Beim Fragesteller auch nicht.
Worauf willst du denn jetzt hinaus?
Wie schon geschrieben, hast irgendwas vom Notar?
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon Kugelblitz » Do Apr 14, 2016 1:10

T5060 hatt leider seinen letzten Beitrag gelöscht.
Weil er Mist geschrieben hat.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Grundstück - Auflassungsvormerkung - Wegerecht eintragen

Beitragvon take_it_1999 » Do Apr 14, 2016 12:01

Hallo,

so ich denke wir haben einen brauchbaren Weg gefunden.

Wie gesagt die Grundstücke gehören uns. Die Randbereiche für die Straße werden demnächst an die Gemeinde übertragen, da ja seit 19 Jahren ein Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung vorliegt. Die Gemeinde plant zeitnah unsere Flurstücke mit dem Straßenflurstück zu verschmelzen (bei den anderen Eigentümern ist dies schon vor Jahren geschehen). Danach liegen unsere Felder also wieder direkt an der Straße.

Bis dato machen wir mit der Gemeinde einen Nutzungsvertrag über die verkauften Flurstücke (sind einmal 300 m² und einmal ca. 450 m²), so dass wir auf unsere Grundstücke auch rein rechtlich kommen würden.

Ich denke das ist erstmal ein brauchbarer Weg.

Trotzdem danke für die Tipps

Gruß
take_it_1999
 
Beiträge: 967
Registriert: Fr Dez 29, 2006 17:10
Wohnort: Sachsen
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: AP_70, Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki