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Grundstücksgrenze neu bestimmt

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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31 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon Forstjunior » So Dez 30, 2012 22:07

Was würdet ihr machen, wenn festgestellt wird, dass die Grundstückgrenze (keine Abmarkung) ursprünglich mal scheinbar aus Unwissenheit falsch festgelegt wurde. Nun wird festgestellt, dass diese um mehrere Meter weiter außerhalb der eigentlichen Grenze verläuft und sich nun teilweise eine jüngere Anpflanzung des Nachbarn über die neu hinzukommende Grundstücksfläche zieht?
Zuletzt geändert von Forstjunior am So Dez 30, 2012 22:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon Hanno600w » So Dez 30, 2012 22:12

Moin
Dem Nachbarn für die Anpflanzung danken :D

Mfg Andreas
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon Kormoran2 » Mo Dez 31, 2012 0:40

Natürlich mußt du was machen, nämlich vom Nachbarn Schadensersatz fordern für den Altbestand, den er geschlagen hat. Davon abzuziehen sind aber die Neuanpflanzung und der Zuwachs der letzten Jahre seit Pflanzung.
Das muß ja nicht in bösen Streit ausarten, denn der Nachbar hat den Abtrieb ja auch im guten Glauben auf die Grenzziehung gemacht. Aber schadensersatzpflichtig ist er auf jeden Fall.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon rima0900 » Mo Dez 31, 2012 3:56

Ahoi, würde ich auch so sagen, neu vermessen lassen und sich dann mit dem Nachbarn möglichst im Guten einigen... Sprich, nicht um den letzten Cent streiten, aber auf jeden Fall was abgreifen ;) Wie lange ist denn die Abholzung her?
Grüßle
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Dez 31, 2012 14:09

bestimmt kann man da ein paar Hunderter rausleiern.

Weis er dass die Grenze falsch verlaufen ist ? Und weis er jetzt wie die Grenze richtig geht ?

Aber auf biegen und brechen mich mit dem Nachbarn rumstreiten würd ich jetzt nicht.
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon abu_Moritz » Mo Dez 31, 2012 15:28

also wenn die Grenze im Einvernehmen beider (damaliger) Eigentümer so (falsch) gelegt war,
und deswege der Nachbar so abgeholzt hat, würde ich garnix machen!
Gruß Jo


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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon Falke » Mo Dez 31, 2012 18:28

ich denke auch, dass es da keine Handhabe mehr gibt, wenn der Nachbar im guten Glauben an einen damals außer Streit stehenden
Grenzverlauf "seinen" vermeintlichen Grund in irgendeiner Weise bewirtschaftet hat. An einem Streit jetzt verdienen nur die Anwälte.

Wie groß ist denn die Fläche ?
(wenn das die Schmalseite eines Grundstücks ist, machen ein paar Meter ja nicht sooo viel aus ...).

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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Dez 31, 2012 23:02

abu_Moritz hat geschrieben:also wenn die Grenze im Einvernehmen beider (damaliger) Eigentümer so (falsch) gelegt war,
und deswege der Nachbar so abgeholzt hat, würde ich garnix machen!



Sehe ich auch so.... Lasst den Käse doch vermessen und teilt euch die Kosten dafür, dann weiß jeder, wo er hingehört, sooo teuer kann das doch auch nicht sein....

Grüße
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon all.dra » Di Jan 01, 2013 11:45

Hallo,

sehe es wie abu-Moritz

mfg
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon meyer wie mueller » Di Jan 01, 2013 18:23

Hallo

in vielen Wäldern ist es so, dass seit der Urvermessung zwischen 1808 und 1856 (Bayern) keine Nachvermessung mehr erfolgte.
Die Urvermessung (die übrigens wegen der Steuererhebung durchgeführt wurde) erfolgte so, dass der Grundbesitzer (erst gegen 1848 ging der bäuerliche Besitz vom Grundherren ins Eigentum des Bauern über) seine Flächen mit Pfählen abstecken musste und dann die erste offizielle Vermessung erfolgte. Man hat sich voher an eventuell vorhandenen Grenzsteinen oder anderen natürlichen Markierungen orientiert. Im Wald waren das oft Gräben.
Es gibt immer noch viele Waldgrundstücke, in denen bei der Urvermessung nicht mal Steine gesetzt wurden, bzw. wo zwar Grundstücke geteilt und verkauft wurden, aber es nie eine offizielle Vermessung gab.
Bei neuen Vermessungen, die anhand des Kartenblatts erfolgen, ergeben sich oft mehr oder große Diskrepanzen bei den Grenzen in bezug auf alte Grenzsteine, die Mitte des 19. Jahrhunderts mal gesetzt wurden, bzw. eingemessen wurden oder in Bezug auf die überlieferten Grenzen. (Am Graben entlang bis zur dicken Buche, dann an der Fuhr entlang .......)
Wenn man es sich jetzt auf Generationen mit den Nachbarn verscherzen will :gewitter: , dann fordert man nach einer Neuvermessung Schadenersatz, weil die laut Karte eingemessene Grenze einen Meter versetzt verläuft. :gewitter: Wenn Zweifel am Grenzverlauf bestanden hätten, hätte irgendeiner dies ja vor der Neuvermessung schon angemahnt. Wenn man aber nach Jahren, nachdem die Waldarbeiten beendet waren, zufällig etwas besser bei der Vermessung weggekommen ist, dann auch noch Geld haben will vom Nachbarn, der bei der Vermessung sowieso schon benachteiligt wurde, dann ist die Kacke am Dampfen. So werden Erbfeindschaften begründet.
(wegens eines Saustalls, der nach einer Vermessung 20 cm auf Nachbarsgrund stand, haben mache schon Haus und Hof verstritten)

Also viel Glück beim Prozess um Schadensersatz und lass mal meine Enkel wissen, ob der Nachbar wieder mit Euch spricht.

Gruß
MwM


Neuvermessung ist wie Roulette. Mal bekommt man was dazu, mal verliert man etwas.
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon abu_Moritz » Di Jan 01, 2013 19:08

meyer wie mueller hat geschrieben:(wegens eines Saustalls, der nach einer Vermessung 20 cm auf Nachbarsgrund stand, haben mache schon Haus und Hof verstritten)


bei uns wurde nun nach 1891 das nächste Mal vermessen, nun hat dies ergeben das mein Haus nicht mehr 40cm neben der Grenze steht, sondern 10cm über der Grenze, da wage ich langsam zu bezweifeln das die neue Vermessung stimmt, aber Nachbars Haus steht auch 10cm auf dessen Grenze usw usw, also wird es einfach bleiben wie es ist ;-)
Und alles nur, weil ein A...... den Weg vermessen haben wollte wo nun ein anderer Nachbar nicht mehr drüberfahren darf, weil bei dem vergessen wurde das Wegerecht einzutragen, mein Wegerecht ist aber eingetragen, daher kann er den halben Weg nicht einzäunen - und das A... dem der halbe Weg gehört, wohnt nichmal hier .... hat aber nun nen Pfosten gesetzt.

Wenn man sonst keine Probleme hat, dann macht man sich halt welche ....

damit das aber nicht enlos weitergeht, musste ich Klage gegen den Pfosten einreichen,
sonst streiten sich meine Enkel noch mit dem seinen Enkeln ....
Gruß Jo


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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon 00000 » Di Jan 01, 2013 19:15

Hallo,

egal wie die Grenze (falsch) läuft aber Nachbarn werdet Ihr bleiben.
Die empfohlenen mehr oder weniger kriegerischen und nicht pos lösungsorientierten Ideen lass mal vorest...... ein Gespräch mit dem Nachbarn in entspannter Atmosphäre wäre der Erste Weg und auch für danach die beste Basis.
wem der Nick nicht passt gib mir seinen, der passt mir auch nicht ............... wir suchen keine Förster und erwarten keine brauchbaren Antworten im Forum !!!

GESCHLOSSEN !!!!!
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Re: Grundstücksgrenze neu bestimmt

Beitragvon Forstjunior » Di Jan 01, 2013 19:17

Also mal kurz nochmal zu meinem Fall. Das Grundstück ist wie bereits geschrieben bislang nicht vermessen. Meine Vorfahren haben scheinbar an einer Stelle mit dem Nachbarn nicht richtig die Grenze bestimmt. Jetzt bin ich eben über die Luftaufnahmen des Vermesssungsamts 2012 drauf gekommen, dass eben an einer Stelle ein ganz schönes Dreieck fehlt. Also sprich in einer Richtung 31 Meter und am anderen Schenkel kann ich jetzt nicht genau sagen. In diesem Bereich wurde eben einmal vom Nachbarn untergefplantzt. Gefällt wurde in diesem Bereich die letzten 30 Jahre nichts.

Jetzt war eben meine Überlegung ob man dem Nachbarn für seine Pflanzung ect..wenigstens die Pflanzkosten geben sollte ect...an nicht vorhandenen Schadenersatz hat niemals einer gedacht.

Werde jetzt erstmal mit dem Nachbarn darüber sprechen. Wird aber eher dann auf eine Vermessung rauslaufen wovon jeder nachtürlich gem. BGB die Hälfte tragen muss.
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