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Moderator: Falke
abu_Moritz hat geschrieben:also wenn die Grenze im Einvernehmen beider (damaliger) Eigentümer so (falsch) gelegt war,
und deswege der Nachbar so abgeholzt hat, würde ich garnix machen!
, dann fordert man nach einer Neuvermessung Schadenersatz, weil die laut Karte eingemessene Grenze einen Meter versetzt verläuft.
Wenn Zweifel am Grenzverlauf bestanden hätten, hätte irgendeiner dies ja vor der Neuvermessung schon angemahnt. Wenn man aber nach Jahren, nachdem die Waldarbeiten beendet waren, zufällig etwas besser bei der Vermessung weggekommen ist, dann auch noch Geld haben will vom Nachbarn, der bei der Vermessung sowieso schon benachteiligt wurde, dann ist die Kacke am Dampfen. So werden Erbfeindschaften begründet. meyer wie mueller hat geschrieben:(wegens eines Saustalls, der nach einer Vermessung 20 cm auf Nachbarsgrund stand, haben mache schon Haus und Hof verstritten)
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