Mad: Das schaffen wir :
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndn ... nen_Hessen
So viele sind es gar nicht
Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 12:45
Nordhesse hat geschrieben:Mad: Das schaffen wir :
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndn ... nen_Hessen
So viele sind es gar nicht
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
IHC_833 hat geschrieben:Seit wann ist der Ex-Innenminister Friedrich von der CSU zu den GRÜNEN konvertiert ?
Erdkabel ..... Verbot von Maissaatgut .... kommt als nächstes die Sterilisation und Denitrifizerung von organischen Düngern ?
Da war die Künast pragmatsich konservativ gegen den Flachwi...er !!
Ist die Peitinger dem seine persönliche referentin ?
Der fütter ja demnächst Löwen mit Tofu-bratlingen !
Erdkabel sollten "dort ermöglicht werden, wo Bevölkerung und Landschaftsbild besonders beeinträchtigt werden", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse".
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
elchtestversagt hat geschrieben:Zitat aus unserer heutigen Tageszeitung: "Minister Meyer( Grüne) war sehr wütend über die Zulassung des gen-Maises. Warum sollte man solch einen Mais brauchen; der gegen ein Herbizid resítent ist; wo doch der Stoff Glufosinat sowieso schon bald von der EU verboten wird....."
Ich frage mich; wozu braucht man die Maissorte; wo doch auch der Maisanbau ab 2015 in der EU verboten wird....
Der Wirkstoff Glufosinat war 2007 in der EU in die Liste der Wirkstoffe aufgenommen worden, die in Pflanzenschutzmitteln zulässig sind. Die Aufnahme erfolgte unter der Bedingung, dass der Antragsteller unter anderem weitere bestätigende Unterlagen über das Risiko für Säugetiere und Nichtzielarthropoden einreicht. Der Antragsteller legte in der Folge zwar zusätzliche Studien vor, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam jedoch zu dem Schluss, dass sich damit die Bedenken nicht entkräften ließen und ein Risiko für Säugetiere und Nichtzielarthropoden nicht ausgeschlossen werden könne. Die EU-Kommission hat daraufhin mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 365/2013 die Bestimmungen für den Wirkstoff Glufosinat geändert: Glufosinathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch für streifenweise oder punktuelle Anwendungen zugelassen werden, und die Aufwandmenge darf maximal 750 g Wirkstoff/ha je Behandlung bei maximal zwei Behandlungen pro Jahr betragen. Mit den beschriebenen Zulassungsentscheidungen setzt das BVL diese Durchführungsverordnung um.
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