amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
garantiert längst nicht jeder fisch gelangt beim ersten mal vom diesseits ins jenseits.
grüße vom alpenrand
amwald 51
Der Sachkundenachweis setzt dies aber voraus!
Genau genommen hätte Renate K. doch sagen müssen "Mir fehlt der entsprechende Sachkundenachweis, deshalb darf ich das Tier nicht betäuben."
Wenn du und ich diesen Vorgang in Renate K.-Manier durchführen, sind wir morgen bei youtube und werden als Tierquäler geoutet. Plus diverse Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren!
Ist das ok?