Hallo,
wir schaffen zu dritt einen Rückewagen als Gemeinschaftsmaschine an. Der Rückewagen hat eine Betriebserlaubnis für 25 km/h, und wird zulassungsfrei mit Folgekennzeichen und 25 km/h-Schild betrieben. Alle Traktoren, die als Zugmaschinen eingesetzt werden, haben ein grünes Kennzeichen.
Nun die Frage: Reicht es aus, das Folgekennzeichen von einem der Traktoren am Rückewagen anzubringen oder muss gewechselt werden, immer passend zur Zugmaschine desjenigen, der den Wagen gerade verwendet?
Danke!
