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Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinschaft

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinschaft

Beitragvon traktorist2222 » Fr Jun 07, 2019 18:15

Hallo,

wir schaffen zu dritt einen Rückewagen als Gemeinschaftsmaschine an. Der Rückewagen hat eine Betriebserlaubnis für 25 km/h, und wird zulassungsfrei mit Folgekennzeichen und 25 km/h-Schild betrieben. Alle Traktoren, die als Zugmaschinen eingesetzt werden, haben ein grünes Kennzeichen.

Nun die Frage: Reicht es aus, das Folgekennzeichen von einem der Traktoren am Rückewagen anzubringen oder muss gewechselt werden, immer passend zur Zugmaschine desjenigen, der den Wagen gerade verwendet?

Danke!
Gruß
Martin


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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Zement » Fr Jun 07, 2019 18:44

Moin
Das Folgekennzeichen braucht nicht gewechselt werden , es reicht aus wenn es von einem der Traktoren stammt .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon countryman » Fr Jun 07, 2019 19:08

das gilt m.W. nur, wenn es sich um Traktoren eines Betriebes handelt (gleicher Halter).
Ich denke schon, dass das Kennzeichen gewechselt werden sollte. Beim Verleih von Anhängern ist das jedenfalls so.
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Favorit 10S » Fr Jun 07, 2019 19:11

Hi,

nach meinem Verständnis muss es eigentlich gewechselt werden. Da immer ein Kennzeichen eines Fahrzeuges des Betriebes angebracht werden muss, für den der Anhänger genutzt wird.

Hintergrund ist der: Passiert z.b. ein Unfall und der Fahrer fährt weiter, die Zeugen geben das Kennzeichen des Rückewagens an, wird die Polizei bei dem vorstellig auf den das Fahrzeug wo das Folgekennzeichen von ist zugelassen ist.
Dann bist du plötzlich wegen Unfallflucht dran, obwohl der Kollgege nen Leitpfosten o.ä. umgenietet hat. Ich würde da schon aus eigenem Interesse immer bei Gebrauch mein Kennzeichen dran machen.

Gruß Markus
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Zement » Fr Jun 07, 2019 19:57

traktorist2222 hat geschrieben:Rückewagen als Gemeinschaftsmaschine

Das Folgekennzeichen muss den Besitzer ausweisen können , nicht mehr , aber auch nicht weniger .
Der Rückewgen kann auch verliehen werden , mit eine der selbe Fkz. , solange es dem Besitzer dadurch ausweist.

Es darf aber nicht Vermietet werden mit eine grüne Nummer .
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon countryman » Fr Jun 07, 2019 20:21

Nachgeschlagen: Die AID Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..." empfiehlt beim Ausleihen die Schilder zu wechseln. Eine eindeutige Rechtsprechung besteht offenbar nicht.
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jun 07, 2019 21:48

es steht eigentlich klar definiert in der Fahrzeug-Zulassungverordung drin.

dabei handelt es sich ja um einen Anhänger nach:
FZV hat geschrieben:§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Also nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a
für das Kennzeichen Kennzeichen ist der §10 zuständig
FZV hat geschrieben:§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...

Ausschlaggebend ist der Halter des jeweiligen Zugfahrzeuges.
gleicher Halter = kein Kennzeichentausch
unterschiedliche Halter = Kennzeichentausch erforderlich

Wird aber in der Praxis selten so gemacht.
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon countryman » Fr Jun 07, 2019 22:43

landwirt 100 hat geschrieben:So ein Kennzeichen kostet 10 Euro und dann zwei Magnete ans Kennzeichen geschraubt. Fertig, dann hättet ihr es vernünftig.

FZV §10 (5): Kennzeichen sind fest anzubringen.

Wir geraten in eine Zwickmühle...
In der Praxis wird meist mit fremden Kennz. gefahren, mit Rödeldraht irgendeins drangehängt oder mit Kreide an die Bordwand gemalt
:regen:
alles schlimmer als Magnete :prost:

PS ich würde die Magnete ans Fahrzeug machen, dann brauchen die Nutzer keine kaufen sondern nur ein Eisenblech hinter ihr Nummernschild tackern (falls Bindegarn, Viehzeichenstift und Rödeldraht aus sind).
PPS eine App auf dem Ipad wäre doch eine zeitgemäße Lösung. Dann kann jeder per Isobus oder Wlan vom Schlepper sein Kennzeichen einspielen.
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Unimog 411 » Sa Jun 08, 2019 6:30

die FZV macht keinen Unterschied zwischen amtl. Kennzeichen und "Folge- bzw. Wiederholungskennzeichen", die beiden letzten gibt es nämlich garnicht, so als Begriff.
Schau oben im zitierten §10, dort steht:
... haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, ...; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Und wie ein Kennzeichen auszusehen hat (und anzubringen ist) beschreibt auch dieser Paragraf
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon traktorist2222 » Sa Jun 08, 2019 7:30

Danke für die Antworten!

Dann werde ich mich nach einer möglichst praktikablen Lösung umschauen, mit der das Kennzeichen einfach gewechselt werden kann. Ein Magnet überzeugt mich nicht so. Wenn ein Ast unter's Kennzeichen fährt, liegt es im Wald...
Gruß
Martin


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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon countryman » Sa Jun 08, 2019 7:37

Das ist einer der wenigen Punkte in denen mit der Ablösung der entsprechenden Paragrafen der STVZO durch die FZV sich faktisch etwas geändert hat.

Früher waren selbstgemalte Nummernschilder mal OK, heute nicht mehr.
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Favorit 10S » Sa Jun 08, 2019 8:52

Hi,

suche mal bei Ebay nach Kennzeichenhalter, da gibt es alles mögliche von Magnet über Klettverschluss bis was weiß ich. Oder einfach 2 Flügelmuttern, dann kann man es Werkzeuglos wechseln.

Gruß Markus
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Re: Grünes Folgekennzeichen an Anhänger v. Maschinengemeinsc

Beitragvon Unimog 411 » Sa Jun 08, 2019 17:35

countryman hat geschrieben:Das ist einer der wenigen Punkte in denen mit der Ablösung der entsprechenden Paragrafen der STVZO durch die FZV sich faktisch etwas geändert hat. ...

Nö :D , zumindest war bereits in der STVZO vom 01.03.2007 (siehe hier) auch bei zul. freien Anhänger in der Landwirtschaft ein entsprechendes Kennzeichnen vorgeschrieben.
Ich gehe aber auch davon aus, dass irgendwann davor (2007) auch handgeschriebene zulässig waren - leider finde ich keine ältere STVZO mehr im Netz. :(

alte STVZO vom 01.03.2007 §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(5) Beim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern mit Ausnahme der in § 18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger oder der Anhänger des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden; bei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des hinteren Kennzeichens gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4.
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