f.mannecke hat geschrieben:Hallo.
Wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, braucht man keine weiteren Dokumente (außer den üblichen wie Perso, Vers und Fahrzeugunterl.).
Das Fahrzeug bekommt dann gleich grün.
Oder man meldet ganz normal an und beantragt im Nachhinein die Steuerfreiheit über den Zoll ab Zul. auf Antragsteller.
Auch das geht. Meist ist es am Ende so, das KEIN grünes Kennzeichen kommt und man sich dann wieder zwei pressen lassen muss.
Gruß
Das grüne Kennzeichen gibt es hier direkt bei der Anmeldung bei Miteinreichung eines entsprechenden Antragsformulares von wegen LoF.
Dann gibt es die Post vom Zoll (so Ca drei/vier Wochen später) mit Einkommenssteuer und wenn das abgelehnt werden sollte, muss man grün gegen schwarz tauschen
