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Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb Anme

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb Anme

Beitragvon IHC644er » Fr Sep 08, 2017 10:23

Guten Morgen,

ich habe da mal zwei fragen:

1. Ich möchte mir einen zweiten Schlepper zum Heu machen zulegen. Mein jetziger hat ja ein grünes Kennzeichen, nun ist die Frage bekomme ich für gennächsten auch noch eines oder braucht man in Baden-Württemberg dafür jetzt einen Landwirtschaftlichen Betrieb?

2. Muss/Kann ich für die Produktion und den Verkauf von Heuballen einen Landwirtschaftlichen Betrieb anmelden oder reicht diese Tätigkeit hierfür nicht aus?

Vielen Dank im Voraus.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon fendt59 » Fr Sep 08, 2017 15:30

Frage mal bei der Landwirtschaftskammer nach.Denke,daß eine gewisse Mindestfläche erwünscht ist,so wie die Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge.Vorhandene Heugewinnungsmaschinen sind von Vorteil,so der Nachweis,daß Du mit deinen Produkten (Dienstleistungen) Einnahmen erwirtschaftest.Letzteres interessiert das Hauptzollamt,die entscheiden mittlerweile über die grüne Nummer.Es ist nicht entscheidend Gewinn zu erwirtschaften,sonst müsste mancher mit schwarzer Nummer fahren.Ohne angemeldeten Betrieb mit Betriebsnummer dürfte es allerdings schwierig werden,oder zumindest ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon countryman » Fr Sep 08, 2017 15:43

es wäre von Vorteil wenn Einnahmen aus LuF (Land- und Forst, du weißt schon) in der Steuererklärung auftauchen würden.
Dann noch BG Beiträge und das Zollamt sollte sowas von zufrieden sein.
Nach neueren Urteilen reicht schon eine Teilnahme am Markt für LuF Erzeugnisse in geringem Umfang.
Natürlich darf der Schlepper nicht außerlandwirtschaftlich verwendet werden oder er muss dafür nachversteuert werden.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon f.mannecke » Fr Sep 08, 2017 16:10

Hallo.

Nur mal nen Hinweis.

Guckt mal auf die Seite vom Zoll.
Da das Formblatt raus suchen zum Umfeldes von schwarz auf grün.

Da wird dann das Kennzeichen von dem ersten auf grün angemeldeten Schlepper angegeben.
Schilder sollen dann zugestellt werden.
Angabe "ab Tag der Zulassung auf Halter" nicht vergessen.

Gruß
f.mannecke
 
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon IHC644er » Fr Sep 08, 2017 20:40

Mit BG meint ihr da die Beträge an die SVLFG? Oder gibt es nochmal eine separate Berufgenissenschaft für Landwirtschaft?
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon countryman » Fr Sep 08, 2017 22:35

nee nee SVLFG passt schon.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon IHC644er » Sa Sep 09, 2017 5:42

Ja gut weil SVLFG bezahlen wir ja schon. Mähwerk, Wender, Schwader und Presse sind auch schon vorhanden. Muss ich dann nur noch beim Zoll die grüne beantragen Oder muss ich vorher noch den Betrieb beim Finanzamt anmelden?
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon meyenburg1975 » Sa Sep 09, 2017 18:11

Nach der Anmeldung bekommt man in Niedersachsen (dürfte D-weit wohl,gleich sein?) ein Anschreiben vom Zoll. An die Adresse muss die letzte Einkommenssteuererklärung gesendet werden, in der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auftauchen müssen. Wie hoch/prozentual weiß ich so nicht.
Sollte der Antrag auf grüne Nummer abgelehnt werden und die auf den Erstschlepper aufmerksam werden, können für den auch Nachzahlungen fällig werden :!:
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon f.mannecke » Sa Sep 09, 2017 21:43

Hallo meyenburg.

Falsch.

Es gibt 2 Wege?

1. Man besorgt sich vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Anmelden grün. Fertig.

Oder 2 wie ich oben schrieb.

Gruß
f.mannecke
 
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon meyenburg1975 » Sa Sep 09, 2017 22:34

Letztes Jahr im Dezember war meine Version noch nicht falsch :wink:

Zumindest in Niedersachsen.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon countryman » So Sep 10, 2017 9:18

meyenburg1975 hat geschrieben:Nach der Anmeldung bekommt man in Niedersachsen (dürfte D-weit wohl,gleich sein?) ein Anschreiben vom Zoll. An die Adresse muss die letzte Einkommenssteuererklärung gesendet werden, in der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auftauchen müssen. Wie hoch/prozentual weiß ich so nicht.
Sollte der Antrag auf grüne Nummer abgelehnt werden und die auf den Erstschlepper aufmerksam werden, können für den auch Nachzahlungen fällig werden :!:


So ist es richtig, die Finanzämter haben mit der KFZ Steuer nichts mehr zu tun.
Die Höhe der lof Einnahmen ist unerheblich, es muss aber "am Markt teilgenommen" werden.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon stamo » So Sep 10, 2017 9:41

countryman hat geschrieben:Die Höhe der lof Einnahmen ist unerheblich, es muss aber "am Markt teilgenommen" werden.

Bei mir waren sie negativ und vom FA nicht anerkannt. Hat aber problemlos mit allen anderen verlangten Dokumenten gereicht, um den Schlepper grün zu haben.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon IHC644er » So Sep 10, 2017 19:54

@mannecke:
Braucht man außer dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung noch andere Dokumente?

@stamo:
Welche sonstigen benötigten Unterlagen waren das?
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon countryman » So Sep 10, 2017 21:36

es gibt keine Bescheinigung vom Finanzamt (mehr).
Googel "Zoll 3813"
Es werden verlangt:
-Einheitswertbescheid
-Steuernummer und Steuerbescheid
-Beitragsbescheid Berufsgenossenschaft (SVLFG)
Ob stets alle diese Nachweise komplettvorliegen müssen weiß ich nicht.
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Re: Grünes Kennzeichen für Schlepper Landwirtschaftsbetrieb

Beitragvon f.mannecke » Mo Sep 11, 2017 6:19

Hallo.

Wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, braucht man keine weiteren Dokumente (außer den üblichen wie Perso, Vers und Fahrzeugunterl.).
Das Fahrzeug bekommt dann gleich grün.

Oder man meldet ganz normal an und beantragt im Nachhinein die Steuerfreiheit über den Zoll ab Zul. auf Antragsteller.
Auch das geht. Meist ist es am Ende so, das KEIN grünes Kennzeichen kommt und man sich dann wieder zwei pressen lassen muss.



Gruß
f.mannecke
 
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