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Grünes Kennzeichen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon crazypainting » Do Jul 23, 2015 19:36

Bei Schwarzen Kennzeichen darfst du aber keinen Hänger mit grünen Kennzeichen anhängen sondern nur Hänger mit schwarzen Kennzeichen die dann auch eine Zulasung haben müssen oder wie war das :?:
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crazypainting
 
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon kawabiker1971 » Do Jul 23, 2015 20:17

Soweit mir bekannt darf ich schon einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehen, wenn ich von einem Landwirt einen schriftlichen Auftrag für seinen Betrieb habe. Ansonsten darf man das natürlich nicht.
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Schwarzwälder Fuchs » Do Jul 23, 2015 20:47

kawabiker1971 hat geschrieben:Hallo,

ich habe auch einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen im Einsatz.
War damals auch am Überlegen, ob ein grünes Kennzeichen wegen der Steuerersparnis von Vorteil wäre.
Aber: Wer grünes Kennzeichen nutzen will, darf nicht alles und muss vor allem bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sein und auch
dort seine nicht zu vernachlässigenden Beiträge zahlen!

Ich sehe aber Sparpotential bei der Haftpflichtversicherung, denn da gibt es nach meiner Erfahrung extreme Unterschiede, leider vor allem bei einigen namenhaften Versicherungen. Da gibt es identische Leistungen für fast die Hälfte einer renomierten.



....ich hab nen Trecker mit grünem Kennzeichen und bin in keiner BG!
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Solo611Twin » Do Jul 23, 2015 23:45

Und schon fängt es wieder mit den Vermutungen ala "ich hab da mal gehört" und "ich dachte aber..." an.
Am besten einfach bei den entsprechenden Behörden anrufen und fertig, hab ich, wie schon geschrieben, auch so gemacht.
Die helfen einem dann auch weiter, und man weiß direkt woran man ist.
Die Wahrsagerei hier hilft da keinem weiter. n8

Gruß
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon kawabiker1971 » Fr Jul 24, 2015 7:03

Hallo Schwarzwälder Fuchs,

das ist "schön für Dich, wenn das so funktioniert (hat).

Aktuell sieht es so aus - den entsprechenden Passus habe ich in Fett markiert:

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

Allgemeines

Aus agrarpolitischen Gründen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, eine Steuerbefreiung vor, § 3 Nr. 7 KraftStG.

Steuerbefreit ist das Halten von ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genutzten
•Zugmaschinen, sofern es sich nicht um Sattelzugmaschinen handelt,
•Sonderfahrzeugen,
•Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen sowie
•einachsigen Kraftfahrzeuganhängern, sofern es sich nicht um Sattelanhänger handelt.

Werden Anhänger, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, hinter anderen Fahrzeugen als Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen (also z.B. Pkw oder Lkw) mitgeführt, so kann für diese keine Steuerbefreiung gewährt werden.

Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
•Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
•Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen

Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige unverzüglich dem für sie bzw. ihn zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzuzeigen, § 7 Abs. 1 S. 2 KraftStDV.


Hinweis

Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden.

Antrag und Verfahrenshinweise

Der Antrag auf Steuerbefreiung ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dem Fahrzeug oder Anhänger wird mit Antragstellung vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt.


Auch für Fahrzeuge oder Anhänger, die bereits verkehrsrechtlich zugelassen wurden, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. In diesem Fall ist der Antrag direkt beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Der Antrag kann aber auch bei jedem anderen Hauptzollamt bzw. bei einer Kontaktstelle eingereicht werden. Von dort wird er an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Das grüne Kennzeichen wird dann im Nachgang an die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen ausgegeben.

Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller angefordert.

Folgende Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt:
•Formular 3813: "Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft"
•Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
•Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten

Der Nachweis kann erbracht werden durch:
•Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
•Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
•Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid

Stellt das Hauptzollamt fest, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen oder werden angeforderte Unterlagen von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festgesetzt. Das vorab zugeteilte grüne Kennzeichen wird in diesem Fall wieder eingezogen.


Quellen-Nachweis:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... _node.html
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Badener » Fr Jul 24, 2015 8:50

Alles etwas wirrwarr hier.
Also grüne Nummer heißt erstmal Steuerbefreiung. Wodurch diese Gerechtfertigt wurde kann man dem Kennzeichen nicht ansehen.

Wege zur Steuerfreiheit der Zugmaschiene

1.) Landwirtschaftliche Zugmaschiene zur Lohnarbeit mit LOF Zweck
2.) Selbstfahrends Arbeitsgerät (Hebebühnen, Kranwagen)
3.) Landwirtschaftliche Zugmaschiene mit LOF Zweck* (muss Bauartbedingt als Landmaschine gelten, also keine Straßenunimog ohne Hydraulik und Zapfwellen)
4.) Rettungsfahrzeuge
*nachgewiesen z.B. über bestehen eines landw. Betriebs. Dieser Nachweis kann z.B. über den BG Bescheid erfolgen, das muss aber die zuständige Zollbehörde entscheiden.

Keine Steuerbefreiung gibt es wenn
- gewerblicher Zweck (Erdarbeiten, Gala Bau)
- privater Zweck (Oldtimertreffen)
- Liebhaberei unterstellt wird (das wird wohl das Problem bei den meisten sein) Stichwort hier: Gewinnerzielungsabsicht.

> Übrigens finde ich es total in Ordnung wenn jemand, der alles verpachtet hat, keine Steuerbefreiung bekommt, er hat es ja offensichtlich abgegeben.

Steuerbefreiung des Anhängers:
- Zugfahrzeug hat eine höhere Besteuerung (Gibt es oft bei Speditionen mit 5 Zugmaschinen und 10 Trailern)
- Folgekennzeichen im LOF- Zweck
- Sonderfahrzeuge (Sprotpferde, Bootsanhänger, Jagdliche Anhänger)

Im Allgemeinen haben die einzelnen Behörden immer noch viel Entscheidungsspielraum. Beim Einen genügt der BG- Bescheid die Nächsten wollen den Einheitswertbescheid (ob das so konform ist, weiß ich aber auch nicht) und der Dritte möchte einen Steuerbescheid (kann ggf. schwierig werden wenn man nicht optiert).

Hier ist ein Merkblatt, dass glaube ich das meiste klärt:
Merkblatt für die Halter von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen.pdf
(24.22 KiB) 456-mal heruntergeladen

Quelle: http://www.zollernalbkreis.de/,Lde/Star ... enger.html

Viele Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon 3607 » Sa Jul 25, 2015 22:57

Falke hat geschrieben:Machen könnte man viel ...

Ich warte schon lange auf eine wasserdichte Abhandlung zum Thema "schwarz oder grün", auf die ich dann verweisen könnte.
Die wäre aber sicher genau so viele Seiten lang, wie die Aufzählung aller bisherigen Threads ... :roll: :|

Falke


...ein typisches "Forenproblem" ist, wenn einer etwas schreibt (und wenn er noch so recht hat), schreibt ein anderer das Gegenteil und ist auch von der Richtigkeit überzeugt.

Speziell zu dem Thema: Früher hat nicht jeder Landkreis gleich beurteilt und auch heute wird es von Bundesland zu Bundesland bzw. sogar von Bearbeiter zu Bearbeiter Abweichungen geben.

Damit bleibt die "wasserdichte Abhandlung" (die mir auch lieber wäre) - ein Traum.

Grüße aus Sachsen, Jürgen
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Florian1980 » So Jul 26, 2015 0:15

Badener hat geschrieben:3.) Landwirtschaftliche Zugmaschiene mit LOF Zweck* (muss Bauartbedingt als Landmaschine gelten, also keine Straßenunimog ohne Hydraulik und Zapfwellen)



Hier Fahren (neben unserem) noch ca. 10 weitere Unimog, oft ex Bundeswehr u.s.w. mit grünem Kennzeichen, ohne Hydraulik und Zapfwelle. Deren einzige Aufgabe ist der Transport von Trauben aus dem Weinberg zur Kelter. Daneben laufen noch mehrere kleinLKW, mit verkürzter Ladefläche (Zugmaschine) mit grüner Nummer. Es gibt Bereiche in der Landwirtschaft, die keine Hydraulik oder Zapfwelle brauchen, aber 100% Landwirtschaft sind.
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Badener » So Jul 26, 2015 8:49

Florian1980 hat geschrieben:
Badener hat geschrieben:3.) Landwirtschaftliche Zugmaschiene mit LOF Zweck* (muss Bauartbedingt als Landmaschine gelten, also keine Straßenunimog ohne Hydraulik und Zapfwellen)



Hier Fahren (neben unserem) noch ca. 10 weitere Unimog, oft ex Bundeswehr u.s.w. mit grünem Kennzeichen, ohne Hydraulik und Zapfwelle. Deren einzige Aufgabe ist der Transport von Trauben aus dem Weinberg zur Kelter. Daneben laufen noch mehrere kleinLKW, mit verkürzter Ladefläche (Zugmaschine) mit grüner Nummer. Es gibt Bereiche in der Landwirtschaft, die keine Hydraulik oder Zapfwelle brauchen, aber 100% Landwirtschaft sind.


Ich weiß es, aber die haben die Nummer noch von Früher. Heute würde die keine mehr bekommen.
Hier gibt es Gerichtsurteil darüber:
http://openjur.de/u/660272.html

Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Vollerwerbsbetrieb, also nix Hobbybauer....

Grüße
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon countryman » So Jul 26, 2015 10:46

das berühmte Unimogurteil wurde meines Wissens in der nächsten Instanz kassiert, und zwar völlig zu Recht.
Darüber gibts auch schon einen Landtreff-Thread (natürlich), habe aber keine Lust zu suchen :prost:

Da dieses nun klar ist und die Frage nun bundeseinheitlich geregelt ist, darf man hoffen dass die allgemeine Verwirrung in Zukunft abnimmt. Generell haben auch Klein- und Kleinstbetriebe Anspruch auf lof Vergünstigungen, reine Hobbyanwender dagegen nicht. Etwas schwierig abzugrenzen manchmal, aber ich denke die angewandten Kriterien wie Sozialversicherung/BG und Erklärung lof Einkommens sind schon nicht verkehrt. In der Vergangenheit gab es schon sonderbare Auslegungen durch einzelne Beamte vor Ort.
Nicht sicher wähnen sollten sich Inhaber von "alt-grünen" Fahrzeugen deren Berechtigung entfallen ist. Wenn der Zoll mal sein Chaos abgearbeitet hat, rechne ich mit Überprüfungen.
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Re: Grünes Kennzeichen

Beitragvon Bulldog94 » Mi Aug 12, 2015 12:13

Ein kleines Update: Ich habe das grüne Kennzeichen mitlerweile von der Zulassungstelle zugeteilt bekommen. Aber die bestätigung vom Zoll steht noch aus.
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