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Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Guido78 » Fr Jun 29, 2012 21:11

Hallo,

da kommt gleich das nächste Traktorproblem auf mich zu. Im alten Fahrzeugschein steht etwas vom grünen Nummernschild drin. Ich also ab zur Zulassungsstelle und bei der Bearbeiterin nachgefragt, ob der Status grünes Nummernschild = Steuerbefreit heißt und ob der Status auch bei Neuanmeldung erhalten bleibt.
Zulassungsstelle: Ja alles kein Problem, Sie können den Traktor direkt hier zu lassen blaaaaa blaaaa......Füllen sie bitte hier dieses Formular aus.
Ich: Wozu ne Einzugsermächtigung fürs Finanzamt, wenn eh nichts abgebucht wird?
Zul.: Ach das ist nur Standard so. Machen sie sich keine Gedanken darüber
Ich: ok hier bitte schön.
Zul.: So nun noch den Antrag fürs Finanzamt ausfüllen, hier ein Kreuz und da ein Kringel und unterschreiben bitte.
Ich: Ok , kreuz kringel laaa laaa
Zul.: sooooo hier bitte schön ihre Anmeldung und die GRÜNEN!!!! Nummernschildern. Viel Spaß mit dem Traktor

Grüne Schilder ran an den Karren und los gings. Heute im Briefkasten Post vom FA: die steuer in Höhe von 290€ wird vom Konto blakeks abgebucht usw. Ihrem Antrag wird wiedersprochen.
Es stand keinerlei Begründung drin. Was genau ist da passiert? Und noch viel schlimmer: mach ich mich jetzt strafbar mit grünen Schildern zu fahren, obwohl vorerst doch nicht Steuerbefreit?
Danke Guido
Guido78
 
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon unimogthorsten » Fr Jun 29, 2012 21:17

das läuft momentan scheinbar im großen Stil daß Inhaber grüner Kennzeichen ihren Betrieb nachweisen müssen. Sprich wer aus der Land- oder Forstwirtschaft keinen Gewinn erzielt bzw. keinen solchen Betrieb hat bekommt die Steuerbefreiung aberkannt- bis zu 5 Jahre rückwirkend! Sauerei hoch drei, aber unser Staat braucht Geld um den Rettungsschirm tragen zu können :evil: :evil: :evil:
unimogthorsten
 
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon MF-133 » Fr Jun 29, 2012 21:27

Das grüne Schild ist trotzdem gültig, da die Stuer bezahlt ist.
Die Zulassungsstelle kann über KFZ-Steuerbefreiung auch nicht befinden, sondern das Finanzamt.
Die Zulassungsstelle ging wohl fälschlicherweise davon aus, dass der Traktor auf einem lof Betrieb läuft. Kann jetzt leider nicht sagen, ob der Betrieb da extra "klassifiziert" sein muss.
Wenn Schlepperfahren etwas im Preis anzieht, gibts auch wieder billigere Gebrauchte...
Wenn der Schlepper über 30 Jahre alt ist, spart ein H Kennzeichen Steuern. MFG
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jun 29, 2012 22:01

Hallo Guido,

für die Steuerbefreiung ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) massgebend -> also das Finanzamt.
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
...
Triff das auf Dich zu?

Wie Thorsten schon geschrieben hat sind aber heutzutage die Voraussetzungen für einen lof-Betrieb tw. recht hoch, dies wird aber je nach Finanzamt unterschiedlich ausgelegt.
Viele FA geben sich mit den Nachweis über die landwirtschaftlich BG zufrieden.

Wird bei Dir auch in Zukunft die Steuerbefreiung nicht anerkannt, musst Du den Eintrag aus den Fahrzeugpapieren austragen lassen und schwarze Kennzeichen montieren (die vorh. einfach neu mit schwarz prägen lassen).
Grüne Kennzeichen sagen nur aus, dass das Fahrzeug (warum auch immer) steuerbefreit ist (-> FZV § 9).
Strafbar wird es wohl nicht sein, da die Steuern ja bezahlt werden - ich gehe hierbei von einer Ordnungwidrigkeit aus, bin mir aber nicht sicher.

Gruss Lutz
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Tobi2005 » Fr Jun 29, 2012 22:50

Kommt mir bekannt vor...
Traktor angemeldet, Bescheinigung vom Ortslandwirt, Bescheid der BG, Nachweis über landwirtschaftl. Einkünfte und Flächen bei der Zulassungsstelle abgegeben (hier ist es so dass die den Kram ans Finanzamt weiterleiten, hat man nichts dabei gibts erst gar kein grünes Kennzeichen).
Zwei Wochen später Steuerbescheid (kam natürlich samstags), Geld wurde montags schon eingezogen vom angegeb. Konto.

Anruf beim FA bzgl. der Gründe: "Uns liegen keine Unterlagen vor!"
Alles nochmal ausstellen lassen, eingereicht, diesmal direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ergebnis: einige Tage später kommt Bescheid per Post, dass ein landwirtschaftl. Sachverständiger mit der Prüfung vor Ort beauftragt wurde.
Bis dahin sei der Antrag zurückgestellt.
Dauerte ca. drei Monate bis der Gutachter sich zwecks Termin bemerkbar machte.

Nachdem dieser sein Gutachten erstellt hatte kam wiederum Wochen später der Bescheid "Alles ok!".
Geld wurde dann rückerstattet.
Alles in allem dauerte die Sache geschlagene sechs Monate und kostete unzählige Anrufe, Briefe, Lauferei und Nerven.

Was ich damit sagen will: Es wird immer schwieriger, ein grünes Kennzeichen zu bekommen.
Viel Erfolg dabei, aber stell Dich auf eine etwas langwierige Sache ein.

PS. Gegen den Steuerbescheid kannst Du meines Wissens nach in den ersten zwei? Wochen Widerspruch einlegen.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Franzis1 » Sa Jun 30, 2012 9:10

Jeder versucht nartürlich das Finanzamt zu bescheissen :oops: mit einer grünen Nummer gibt genug die keine brechtigung haben aber trotzdem das grüne beantragen := also muss nachgeschaut werden,das fängt schon bei den Pferdefreunden an die alle auch ein grünes wollen aber das Pferd aus mangel an Gründstück woanders untergestellt haben.
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Guido78 » Sa Jun 30, 2012 10:06

Sorry, mit bescheißen hat das nichts zu tun. Mir geht es in erster Linie um die Aussage der Zulassungsstelle und dass es nun doch nicht so sein soll. Eigentlich habe ich den Schlepper nur angemeldet um zwei mal im Jahr nur über die Straße zum Mähen auf eine andere Wiese zu fahren. Ansonsten verlasse ich das Gehöft garnicht.
Die ganzen Texte ab wann man steuerbefreit wird kenn ich ja auch. Destso weniger verstehe ich die ganzen Anhänger (Pferdeanhänger, reiner Motorradanhänger usw) nicht, die steuerbefreit in privater hand gefahren werden, nur um ein Hobby nach zu gehen.Sicherlich werd ich Einspruch dagegen einlegen.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Franzis1 » Sa Jun 30, 2012 10:28

Das war nicht auf dich bezogen,nur darauf warum kontrolliert wird
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Unimog 411 » Sa Jun 30, 2012 11:04

Guido78 hat geschrieben:...Destso weniger verstehe ich die ganzen Anhänger (Pferdeanhänger, reiner Motorradanhänger usw) nicht, die steuerbefreit in privater hand gefahren werden, nur um ein Hobby nach zu gehen.Sicherlich werd ich Einspruch dagegen einlegen.

Hallo Guido,

dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung
FZV hat geschrieben:§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
...
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
...

KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
...

Also die Pferdchen und Kräder müssen als Sportgeräte dienen - und ja, auch hier sollte das Finanzamt mal genauer prüfen, ob das so genutzt wird.
Damit würde erst garkein Unmut entstehen, den manche Leute verständlicherweise haben.
Beim Pferdeanhänger kann es auch noch wegen lof-Nutzung sein, dass er steuerbefreit ist.

Gruss Unimog 411
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon WollF_JDL310 » So Jul 01, 2012 12:25

Unimog 411 hat geschrieben:
Guido78 hat geschrieben:Beim Pferdeanhänger kann es auch noch wegen lof-Nutzung sein, dass er steuerbefreit ist.
Transportiert man aber Bauholz für einen Stall, oder holt einige Ballen Heu vom Bauern ums Eck, oder andere Dinge als Pferde, dann kann es bei einer (kleinlichen) Polizeikontrolle kribbelig werden.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon meyer wie mueller » So Jul 01, 2012 16:47

Hallo

es kann doch nicht sein, dass die Finanzämter die Vorschriften unterschiedlich auslegen. Das scheint es nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch zwischen benachbarten Finanzämtern massive Unterschiede zu geben.
Dem Einen reichen 1 Tagwerk Wald, die Nächsten wollen eine Beitragsveranlagung von der Berufsgenossenschaft, wieder Andere scheinen einen Wirtschaftsplan und ausgewiesenen Gewinn aus der Land- oder Forstwirtschaft zu wollen.

Gibt es eigentlich eine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Vorausetzungen für die Steuerbefreiung von landwitrschaftlichen Zugmaschinen? Was ich hier bislang gelesen habe, scheint mir das doch recht nach Behördenwillkür zu riechen.


Gruß


Wenn ich bedenke, dass die Cayenne-Tussies mit ihrem Hottehüh eine Steuerbefreiung des Pferdeanhängers bekommen und die Sportbootsegeler ein grünes Nummerschild, aber Nebenerwerbsbauern damit Probleme haben, frage ich mich, im welcher Bananenrepublik wir leben!
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon ackerschiene » So Jul 01, 2012 17:34

Das ist wirklich ein komplexes Thema, bei dem es aber Grundsätze gibt.
Straßenverkehrsämter gehen gerne schon mal blauäugig einfach so von grüner Nummer aus, wenn es ein Schlepper ist, der zugelassen wird. Entscheidend ist aber die Einschätzung des Finaznzamtes. Ist ja auch klar: Steuer=Finanzamt. Es entsteht dir aber kein Problem, wenn Du die grüne Nummer dranläßt, sie zeigt halt nur Steuerbefreiung an, ist diese nicht vorhanden, ist das egal.

Oft haben Eigentümer von großen Pickup-Autos ein dummes Gesicht gmeacht, weil sie das Fahrzeug als Lkw gekauft hatten und das sogar im Fahrzeubrief stand, aber das eigene Finanzamt diese Eigenschaft nicht anerkannte und man die teure, teure Pkw-Steuer für den Wagen zahlen musste

2. Die Steuerbefreiung bekommt nur, wer den Schlepper ALS Landwirt nutzt, nicht, wer ihn WIE EIN Landwirt nutzt.

Das gilt bundesweit. einschlägig dafür ist das Bewertungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz nebst Kommentaren (also amtlichen Erläuterungen) heranzuziehen.

Aber dieses bundesweite Recht gilt immer nur bis zu dem selbständig entscheidenden Sachbearbeiter. Ist der ne Niete, ist die Entscheidung so, ist er auf Zack, ist sie anders.

Gruß, Uwe
Geht nicht gibt's nicht.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon heico » So Jul 01, 2012 17:42

Klar macht jedes Finanzamt wie es das für richtig hält.
Die Berechtigung dazu haben sie. aber es wird nicht überall umgesetzt.
Hab mich jedenfalss sehr geärgert als ich den Status für die grüne Nummer 4 Jahre rückwirkend aberkannt bekommen habe.
Zumal alle anderan Landkreise rundum das nicht so gehandhabt haben.
Nun ist mein Fahrzeug weiterhin bei der KFZ Zulassung eine Zugmaschine und beim Finanzamt ein LKW. :mrgreen:
Die grüne Nummer musste durch eine schwarze Nummer ersetzt werden.
Mich ärgert auch nicht so sehr, dass der Status, der geändert wurde, sondern dass die Behörde 4 Jahre rückwirkend festgelegt hat,
obwohl die Nutzung so vom Finanzamt genehmig war und sich nicht geändert hat.
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon Manfred » So Jul 01, 2012 18:13

Im oben zitierten Gesetz steht aber nichts davon, dass der LoF Betrieb eine Gewinnerzielungsabsicht haben muss.
ME gilt die Regel für jeden, der Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft entrichten muss und die Maschnine nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken nutzt.
Habe letztes Jahr mehrere Traktoren umgemeldet. Für die grüne Nummer wurde eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft verlangt, sonst nichts.
Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht war meines Wissens bisher nur beim Einkommensteuerrecht und bei Priviligierungsfragen für Baumaßnahmen gefragt.
Kennt jemand einen Gesetzestext oder ein Urteil, dass die Forderung nach einer Gewinnerzielungsabsicht in Sachen grünes Nummernschild untermauert?
Ich würde mir diese Forderung vom Finanzamt schriftlich erläutern lassen.
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
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Re: Grünes Nummernschild und nun doch Steuerbescheid

Beitragvon meyer wie mueller » So Jul 01, 2012 19:09

Hallo

wenn´s ganz blöd kommen sollte, werden halt die Schlepper der Nebenerwerbslandwirte über den Nachbarn, der noch Vollerwerbslandwirt ist, angemeldet. Wobei das auch Probleme geben kann.

Der Landwirt, der momentan die meiste Fläche in Dorf bewirtschaftet, muss nebenbei in die Fabrik zum Arbeiten gehen, damit er von der Landwirtschaft leben kann. Ich bezweifle, dass er aufgrund der hohen Abschreibungen durch seine Investitionen in den letzten Jahren betriebswirtschaftlich und steuerlich einen Gewinn ausweisen konnte. Vielleicht muss auch der in Zukunft seine Schlepper versteuern?

Gruß
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