Kreuzschiene hat geschrieben:Wer einen Mehrfachantrag stellt, ist verpflichtet, ALLE Flächen anzugeben. Also wie oben beschrieben, einen Teil rausnehmen, oder nur für Betriebsteile einen Antrag zu stellen, ist nicht. Wär auch etwas zu einfach...
Das ist doch klar das hab ich ja geschrieben. Die Teilfläche muß 1 Jahr an jemand verpachtet werden der keinen Mehrfachantrag stellt und der kann und darf die Fläche umbrechen. Nach 1 Jahr kannst die Fläche als Acker zurückpachten.
Ansonsten gehts nur wenn der gesamte Betrieb 1 Jahr keinen Antrag stellt. Der kann auch machen was er will da er keine CC Vorgaben einhalten muß.
Das haben doch längst welche so veranlaßt. Deshalb hat sich in manchen Bundesländern trotz Umbruchverbot der Ackeranteil noch leicht erhöht. Und das obwohl Klee, Kleegras, Ackergrasflächen nach 5 Jahren zurück ins Dauergrünland fallen.
Nur in Württemberg geht das nicht. Hier darf rigoros nichts umgebrochen werden aufgrund der dortigen Landesregierung und der Gesetzeslage.
