Ist das so richtig ? Vor Jahren ging das bei uns in Bayern noch, warum jetzt nicht mehr ?
Laut EU Regelung ist eine Dauerwiese definiert :
Dauergrünland": Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs waren
Wenn ich nun die Altgrasnarbe mit Round Up abspritze und Kleegras anbaue ist es doch wieder 5 Jahre eine eigene Fruchtfolge ( Code 422 ) und somit klar ein Fruchtfolgewechsel. Imho sind Grünland ( Grünlandeinsaat Code 441 ) und Kleegras ( Code 422 ) laut Mehrfachantrag 2 völlig verschiedene Fruchtfolgen da Kleegras laut EU Recht als Feldfutter und domit dem Ackerbau zugeschrieben wird.
Ist somit das Vorhaben eine Dauerwiese in Kleegras mit Ackerstatus umzuwandeln rechtlich und laut EU-Recht nicht zulässig ? Laut EU Richtlinie ist das nach meiner Auffassung möglich.
Werden hier von deutschen Amtswegen EU-Vorschriften in Deutschland unnötig verschärft ?
Noch hätte ich die Möglichkeit in Ackerland umzuwandeln was imho ein Vorteil wäre.
Allerdings könnte ich derzeit nur zusätzlich Klee, Kleegras oder Ackergras gebrauchen und nicht mehr Mais noch mehr Getreide. Deshalb scheiden Mais und Getreide aus.
Könnte man versuchen dieses Jahr im Mehrfachantrag ein Dauergrünland umzubrechen und mit einer Neuansaat aus Kleegras ansäen und mit Code 422 codieren und darauf bestehen das Kleegras eine eigene Fruchtfolge ist ?
Was meint ihr dazu.
