noV_netniH hat geschrieben:Bei einem anderen Landwirtschaftsamt in BaWü hat man mir gesagt, wenn es einen Pachtvertrag gibt, und in diesem das Land als Ackerland verpachtet worden war, dann ist es bei Rückgabe automatisch wieder Ackerland.
So istes in BAWü, der Pächter darf und sollte es vor rückgabe wieder umbrechen, soweit wurden wir vom Amt informiert. Wenn man keinen gemeinsamen Antrag stellt, kann man auch umbrechen und die 170kg N grenze überschreiten, da die entsprechenden Verstöße nur über Cross-Comliance durch kürzung der Ausgleichszahlungen sanktioniert werden. Interessant wird es, wenn man nur die entsprechende Fläche aus seinen GA draußen lässt.... das Landwirtschaftsamt weiß dann ja nicht wer diese Fläche bewirtschaftet....... stellt sich die Frage wie das von Gerichten beurteilt werden würde..... Früher, als man nur beim MEKA Grünlandumbruchverbot hatte, ging es wenn man weder Betriebsprämie noch MEKA für diese Fläche beantragt hat....