Die Passage kannte ich noch gar nicht
Aktuelle Zeit: Mi Feb 11, 2026 23:11

nr.1 hat geschrieben:Hans Söllner hat geschrieben:
Ab 2020 auf Ackerland nur noch bodennah, also Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzgerät. Breitverteiler nur noch auf Grünland zulässig bis 31.12.2024.
Auf unbewachsenem Ackerland ist aber weiterhin auch nach dem 01.02.2020, so lese ich es aus der aktuellen DüV, weiterhin die Breitverteilung mit
den bisher auch noch zulässigen Geräten (nach unten abstrahlend) erlaubt, oder liege ich da irgendwie falsch?
DüV $ 6
[...]
(3) Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger
Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im
Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht
oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem
Feldfutterbau gelten die Vorgaben nach Satz 1 ab dem 1. Februar 2025. [...]
Andere Frage:
Was ist mit Schlägen unter 1 ha, bei denen brauch ich ja keine Bodenuntersuchungsergebnisse,
also brauch ich auch keine Bedarfsermittlung für Phosphat durchführen ?? (allerdings doch für Stickstoff)
($4 Absatz 4 Nr.2)
IHC 844 A hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Hoffentlich ist das noch lange möglich.
julius hat geschrieben:IHC 844 A hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Hoffentlich ist das noch lange möglich.
Ich vermute das nach 2024 nichts mehr ohne Schleppschlauch oder Schleppschuh gehen wird. Da wird noch einiges verschärft werden wegen dem ewigen Nitratthema
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