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Gülle einarbeiten 4 Stunden

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon julius » Mo Aug 14, 2017 21:02

Die Gülle muss im Acker nach 4 Stunden eingearbeitet sein.
Wie sieht das mit Schleppschuh aus ? Die Gülle ist ja oberflächlich immer noch sichtbar ? Muss die zusätzlich eingearbeitet werden ?
julius
 
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon ohneHirn » Mo Aug 14, 2017 21:10

Nein
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Hans Söllner » Mo Aug 14, 2017 21:27

Doch, muss sie! Ausbringung mit Schleppschuh ist zwar bodennah und verlustarm, aber nicht die geforderte Einarbeitung. Einzig ein Schlitzgerät wäre davon ausgenommen.
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon agco123 » Mo Aug 14, 2017 21:43

Und wie schauts auf vorgegrubberten Flächen aus? Da schlitzt der Schuh ja auch tief rein? Bedeckt danach fast die ganze Gülle, vor allem flüssige Schweinegülle. Ist denk ich ne Streitfrage oder Auslegungssache
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon IHC 844 A » Mo Aug 14, 2017 21:45

Guten Abend,

Wie ist das ab 2020? Ist ab diesen Zeitpunkt nur noch Bodennah erlaubt, oder gilt
der Schwanenhals nach wie vor, nur mit der 4 Std. Einarbeitungsregel?
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Hans Söllner » Mo Aug 14, 2017 21:49

agco123 hat geschrieben:Und wie schauts auf vorgegrubberten Flächen aus? Da schlitzt der Schuh ja auch tief rein? Bedeckt danach fast die ganze Gülle, vor allem flüssige Schweinegülle. Ist denk ich ne Streitfrage oder Auslegungssache


Zählt auch nicht als Einarbeitung, auch wenn der Schleppschuh das auf leichten Böden ziemlich zukratzt :wink:

Ab 2020 auf Ackerland nur noch bodennah, also Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzgerät. Breitverteiler nur noch auf Grünland zulässig bis 31.12.2024. Ob die Einarbeitungsfrist auch verkürzt wurde hab ich jetzt grad nicht im Gedächtnis. Egal, ihr dürft auch selber mal googeln :wink:
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon julius » Mo Aug 14, 2017 21:55

Dann ist bodennah und angekratzt also nicht eingearbeitet.
Aber wenn wie in dem Beispiel vorgegrubbert wurde und dann mit Schleppschuh die Gülle im weichen Boden ausgebracht und praktisch nicht mehr sichtbar ist ? Kann man da trotzdem belangt werden ?

Wobei es dann wohl sinnvoller ist erst nach der Ausbringung zu grubbern und nicht vorher. :D

war nicht mal eine Einarbeitungsfrist von 2 Stunden im Gespräch ? Wurde aber bisher nicht eingeführt.
julius
 
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Hans Söllner » Mo Aug 14, 2017 22:00

Ob du da noch belangt werden kannst, kommt hald drauf an ob gerade einer unterwegs ist der es kontrolliert und wie dessen Laune ist :wink: Freiwillige vor!
Es genügt auch ein lieber Nachbar der genau beobachtet was du tust und entsprechend anruft....
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Einhorn64 » Mo Aug 14, 2017 22:36

Selbst wenn das Vorgrubbern ausreicht um die Gülle unter die Erde zu bekommen, in den Fahrspuren wird es auf keinen Fall reichen, was dazu führt das 10-20% der Fläche nicht eingearbeitet sind, was neben dem möglichen CC verstoß auch zu einer Art technischer Streifenkrankheit führen kann, da in den Spuren die offen liegende Gülle, je nach Witterung, bedeutend höhere N- verluste hat.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Sönke Carstens » Mo Aug 14, 2017 22:46

Wird eh alles noch verschärft, die meisten halten sich nicht an die neue Düngeverordnung.
Grad heute Erlebt 60m/3 Schweinegülle je ha und nach 12 Stunden nicht eingearbeitet, wegen sowas wird es alles noch schwerer werden.
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon marius » Mo Aug 14, 2017 23:02

Sönke Carstens hat geschrieben:Wird eh alles noch verschärft, die meisten halten sich nicht an die neue Düngeverordnung.
Grad heute Erlebt 60m/3 Schweinegülle je ha und nach 12 Stunden nicht eingearbeitet, wegen sowas wird es alles noch schwerer werden.

Zumindest gut fürs Trinkwasser da einiges an N in die Luft entweicht ist. :lol:

Aber wohl war was die kommenden Verschärfungen betrifft.

Auch deswegen wird noch einiges Ungemach auf die Landwirte zukommen :

http://www.tagesschau.de/inland/trinkwasser-103.html

Hauptverursacher der Belastung ist aus Sicht des Wasserverbandes die Landwirtschaft. Das neue Düngerecht müsse überarbeitet und verschärft werden, forderte Weyand. Die Vorschriften seien lückenhaft und erlaubten zu viele Ausnahmen.
Offiziell geht die Bundesregierung dem Bericht zufolge davon aus, dass ein Drittel der Messstellen im Bundesgebiet zu hohe Nitratwerte ausweist. Aus Sicht der knapp 6000 deutschen Versorgungsunternehmen ist die Lage jedoch erheblich kritischer, weil sie sich an der europäischen Wasser-Richtlinie orientieren und an einen niedrigeren Grenzwert halten müssen. Gemessen daran weisen fast alle Messstellen im Bundesgebiet zum Teil deutlich überhöhte Nitratwerte auf. "Es besteht dringender Handlungsbedarf", so Weyand. Auch eigene Messungen der Wasserwirtschaft hätten zu hohe Werte erbracht.


Die einen werden nun sagen das ist deutlich übertrieben, allerdings hat die Gegenseite eine deutlich größere und stärkere Lobby und deutlich mehr Anhänger... :shock: sieht also nicht gut aus für die Landwirtschaft, objektiv betrachtet
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon elchtestversagt » Mi Aug 16, 2017 8:57

Also bei uns in NDS steht es sogar "Praxisfreundlich" geschrieben: "Auf unbewachsenen Flächen ist eine Einarbeitung innerhalb vier Stunden Pflicht"...
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon nr.1 » Mi Aug 16, 2017 11:39

Hans Söllner hat geschrieben:
Ab 2020 auf Ackerland nur noch bodennah, also Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzgerät. Breitverteiler nur noch auf Grünland zulässig bis 31.12.2024.


Auf unbewachsenem Ackerland ist aber weiterhin auch nach dem 01.02.2020, so lese ich es aus der aktuellen DüV, weiterhin die Breitverteilung mit
den bisher auch noch zulässigen Geräten (nach unten abstrahlend) erlaubt, oder liege ich da irgendwie falsch?

DüV $ 6
[...]
(3) Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger
Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im
Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht
oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem
Feldfutterbau gelten die Vorgaben nach Satz 1 ab dem 1. Februar 2025. [...]


Andere Frage:
Was ist mit Schlägen unter 1 ha, bei denen brauch ich ja keine Bodenuntersuchungsergebnisse,
also brauch ich auch keine Bedarfsermittlung für Phosphat durchführen ?? (allerdings doch für Stickstoff)
($4 Absatz 4 Nr.2)
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon tröntken » Mi Aug 16, 2017 16:15

Endlich mal einer der "bewusst" lesen kann!

Ja, das lese ich auch so raus, bezüglich der Breitverteilung.

Thema Bodenproben
Also ich weiß nicht wie es bei euch ist,aber ich habe von jedem Schlag eine Bodenproben, egal wie klein.
Evtl kann man diese aber auch in Schlaggruppen zusammenfassen, bei gleicher Fruchtfolge.
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Re: Gülle einarbeiten 4 Stunden

Beitragvon Kreuzschiene » Mi Aug 16, 2017 20:12

tröntken hat geschrieben:Endlich mal einer der "bewusst" lesen kann!

Ja, das lese ich auch so raus, bezüglich der Breitverteilung.

Thema Bodenproben
Also ich weiß nicht wie es bei euch ist,aber ich habe von jedem Schlag eine Bodenproben, egal wie klein.
Evtl kann man diese aber auch in Schlaggruppen zusammenfassen, bei gleicher Fruchtfolge.

Denke, die Bodenwerte sind ja trotzdem unterschiedlich, trotz gleicher Fruchtfolge...
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