http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft ... 08_web.pdf
Seite 18. Sogar mit Bildern.
Ansonsten lautet der Text der DüV wie folgt:
Geräte zur Düngerausbringung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Folgende Geräte erfüllen diese Anforderung nicht:
· Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
· Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
· zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
· Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle,
· Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.
Diese Geräte sind ab dem 1. Januar 2010 verboten (bei Inbetriebnahme vor dem 14.Januar 2006 dürfen sie bis zum 31.12.2015 genutzt werden).
So steht es geschrieben und ist bis zu einer Änderung gültig.
MFG

