Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: So Apr 05, 2026 4:59

Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon HL1937 » Mi Jan 30, 2008 17:05

Hallo, mein Gülleverteiler neigt sich rostmäßig bald dem Ende zu.
Ist ein Prallteller mit Obenbeaufschlagung, also nicht dieses runde Teller wo dann die Gülle meilenweit nach hinten in die Luft schießt, sondern der Strahl kommt von unten auf das Prallblech und spritzt gleich wieder nach unten ab.
Dieses Prallblech hab ich mir so optimiert, daß bei einer Abgabehöhe von 1 Meter die Gülle fast 17 Meter breit verteilt wird.
Was soll ich kaufen? Diese Möscha-Verteiler verteilen zwar gut, aber die spritzen mir zu hoch.
HL1937
 
Beiträge: 4681
Registriert: Mi Feb 14, 2007 20:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Honk81 » Mi Jan 30, 2008 18:22

...und jetzt bitte noch die Verknüpfung des Titels mit dem Thema des Textes... :shock: :?:
Honk81
 
Beiträge: 3045
Registriert: Mo Jan 09, 2006 17:49
Wohnort: Emsland
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jan 30, 2008 18:36

Irgendwann ist nur noch die Schlauchtechnik erlaubt. Insofern ist schon die Überschrift vollkommen berechtigt. Denn dies bedeutet doch im Klartext, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt 2010??? alle Güllefässer entweder umgerüstet werden müssen, oder aber man wirft sie auf den Schrott.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon ostfriese » Mi Jan 30, 2008 18:47

wir bauern habe schon sowenig geld, dann müssen die erhoben leutchen uns den rest geld auch noch aus der tasche jagen hab solagsam die nase voll von unnützigen gesetzen bald darf man nix mehr wo ist die gute alt zeit geblieben :roll:
www.ostfriesland.de
mit deutz und claas macht die arbeit spaß
Quad fahren 4ever

www.quad-freunde-krummhoern-emden.de
ostfriese
 
Beiträge: 2120
Registriert: Do Jul 05, 2007 6:57
Wohnort: ihlow kr.aurich ostfriesland
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon kikifendt » Mi Jan 30, 2008 18:53

Meiner Meinung nach ist die Ausbringtechnik das kleinere Problem. Das größere Problem ist, dass es Viele nicht für nötig halten, die Gülle unverzüglich einzuarbeiten, so wie es auch in der Gülleverordnung steht. Es wird im Sommer bei 30 °C im Schatten Gülle aufs unbearbeitete Stoppel gefahren und liegen gelassen. Was da noch an Stickstoff drin ist, möchte ich nicht wissen. Das kann nur noch der organisch gebundene sein.
kikifendt
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon cbrler » Mi Jan 30, 2008 20:08

soweit mir bekannt ist, ist nur der Prallteller,der nach oben abstrahlt demnächst verboten. Alles andere darfste weiternutzen.
Nur bei KAS-Preisen von demnächst 26€ würde ich mir schon Gedanken machen, möglichst viel Stickstoff aus eigener Gülle pflanzenverfügbar zu machen, als ihn in die Luft zu pusten.

Bei macht das ein Möscha - Verteiler auf 15m Fahrgassenbreite, passt wunderbar und - sofern kein Wind - super Verteilung.

Gruss
Johannes
cbrler
 
Beiträge: 288
Registriert: Mo Dez 25, 2006 16:01
Wohnort: Rheinland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon HL1937 » Mi Jan 30, 2008 20:44

@Honk: lies das Thema und dann meine Frage unten. Dankeschön
HL1937
 
Beiträge: 4681
Registriert: Mi Feb 14, 2007 20:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re:

Beitragvon Jungspund » Sa Nov 21, 2009 13:00

cbrler hat geschrieben:soweit mir bekannt ist, ist nur der Prallteller,der nach oben abstrahlt demnächst verboten. Alles andere darfste weiternutzen.

Ist der nicht schon länger verboten?
Soweit ich gelesen hab kommts eher auf die alten Vakuumfässer an, da bei denendie exakte verteilung nicht gegeben sei, da der Druck im Fass nicht sauber gehalten wird und somit die verteilung nicht überall gleich ist.
Die Schwanenhälse seien nun auch verboten, so aus unserem Wochenblatt
Aber was gibts dann noch außer Schlauch??
Jungspund
 
Beiträge: 795
Registriert: Di Jan 06, 2009 13:30
Wohnort: Baden Württemberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Re:

Beitragvon Dairyfarmer » Sa Nov 21, 2009 14:28

Seit 2006 dürfen neue Fässer auch nicht mehr mit Prallteller der neueren Bauart ausgerüstet werden - Lösung: seitdem haben die Fässer nicht mehr das Baujahr eingestanzt...
Auf der Agritechnica hat mir ein vertreter erzählt, das das ab 2012 mur noch Bodennah ausgebracht werden kann und die Firmen sich schon auf den Ansturm auf der nächsten Agritechnica vorbereiten - weil dann angeblich alle schnell ws machen müssen.
Andersrum gibts für alles Ausnahmegenehmigung...
Dairyfarmer
 
Beiträge: 605
Registriert: Mi Okt 03, 2007 20:51
Wohnort: Nordwest-NDS
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon gerds » Sa Nov 21, 2009 19:19

Passt zwar nicht ganz hierher ABER: ein Holländer sagte mir neulich, bei denen sind sogar Schleppschläuche verboten. Da muss alles gleich eingeschlitzt bzw. -gegrubbtert werden.
gerds
 
Beiträge: 710
Registriert: Mo Aug 04, 2008 12:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon Sebbo » So Nov 22, 2009 13:16

Ich weiß zwar nicht welche Technik ab welchem Datum nicht mehr genutzt werden darf.
Aber das Problem mit den Verboten kommt nicht von ungefähr.
Es gibt (zugegeben eher wenige, die dann aber umso mehr auffallen) Landwirte, die kann man mit keinem passenderen Ausdruck als
"Dreckbären" bezeichnen.
Da wird tatsächlich im Sommer bei brütender Hitze Gülle gefahren. Ohne diese einzuarbeiten. Ja seid ihr denn bescheuert?
Der nächste fährt am liebsten auf das Feld/Wiese die am besten noch im Ort gelegen ist oder direkt angrenzt.
Junbelt das dann auch noch möglichst hoch und weit durch die Luft, damit auch jeder "was davon hat".
Erst gestern hier geschehen. Sicher haben jetzt alle Zeit das zeug aus der Grube zu holen wegen der Frist, aber doch bitte mit ein wenig Verstand. Oder dann eben mit der richtigen Technik.
Und wenn man manche (in diesem Fall) "Bauern-Trottel" wie man solche Dreckbären getrost bezeichnen kann (weil sie auch noch dermaßen uneinsichtig sind), nur so dazu bewegen effizientere, bessere und saubere technik zu benutzen, dann muss man es Ihnen halt vorschreiben.
Das geschieht dann wiederrum zum Leid aller, bedanken kann man sich bei den wenigen ******, die permanent auffallen.
Ich finde jede Technik, bei der das Ganze meterweit durch die Luft fliegen muss, gehört verboten.

Jetzt denkt jeder, da schreibt ein genervter Dorfbewohner. Falsch.
Ich fahre das zeug wie jeder andere, aber mit Technik und Verstand.
Sebbo
 
Beiträge: 301
Registriert: Mi Aug 06, 2008 14:25
Wohnort: NU
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon Fendt312V » So Nov 22, 2009 21:09

Weiß jemand wies in Österreich kommen soll mit den Vorschriften. Alles gut und recht aber wie soll ich meine Hänge güllen die gar nicht befahrbar sind. Werden jetzt mit Schlauch und Strahlrohr händisch begüllt.
:lol: Benutze Klopapier beidseitig dann hast den ökologischen Erfolg auf der Hand !! :prost:
Benutzeravatar
Fendt312V
 
Beiträge: 612
Registriert: Di Sep 08, 2009 20:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon HL1937 » So Nov 22, 2009 21:33

Solche Hänge die nicht befahrbar sind werden wahrscheinlich in Zukunft auch nicht mehr begüllt werden dürfen schätze ich mal schwer.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
HL1937
 
Beiträge: 4681
Registriert: Mi Feb 14, 2007 20:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon Hürli -Power » So Nov 22, 2009 21:42

Soweit ich weiß , ist in Nordrhein - Westfalen der Verkauf von neuen Güllefässern ab 2012 nur noch mit Schleppschläuchen erlaubt und im Jahre 2016 müssen ALLE Güllefässer auf Schleppschlauch umgerüstet werden , wenn man sie noch weiter verwenden möchte .... inwiefern es da jetzt gesetzlich noch zugelassene Alternativen zum Schleppschlauch gibt , ist mir nun nicht bekannt ..... aber der Prallteller gehört defintiv nicht dazu ......
Allen ist Denken gegeben ..... aber leider nicht allen möglich .....
Benutzeravatar
Hürli -Power
 
Beiträge: 1657
Registriert: So Feb 15, 2009 12:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gülleverteiler: ab WANN ist WAS verboten??

Beitragvon JohnDeere3040 » So Nov 22, 2009 21:45

Ab wann gilt denn Gülle als Gülle, bzw. gelten die Auflagen auch für Jauche mit hohem Fremdwasseranteil, d.h. aus Festmiststall?
Mfg
JohnDeere3040
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
JohnDeere3040
 
Beiträge: 4145
Registriert: So Jun 15, 2008 11:26
Wohnort: Bayern
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: BE68, Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki