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H - Kennzeichen und Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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35 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Toskana1000 » Di Jan 15, 2013 14:51

Unimog 411 hat geschrieben:Dazu habe ich mal eine Frage ins Verkehrsportal geschrieben
Meine Überlegung war: zul. Anhänger = steuerfrei = grüne Kennzeichen

Gruss
Unimog 411


Genau das mein ich :) Wenn du den Anhänger mit eigenem Kennzeichen zulassen wolltest, dann hätte er grüne oder schwarze Nummer und das Nummernschild hat daher einen Zulassungsstempel. Aber wenn der Anhänger zulassungsfrei ist, dann muss der ja eigentlich kein eigenes Kennzeichen tragen. Doch falls man den Anhänger mal falsch parkt oder jemand gegen den stehenden Anhänger fährt, muss die Polizei ja wissen wer der Halter ist. Darum ein Wiederholungskennzeichen. Der Name sagt ja schon, dass man das Kennzeichen von einem Zugfahrzeug wiederholt, von daher muss es natürlich auch die Farbe der abgestempelten Kennzeichen vom Zugfahrzeug tragen.


Und weil wir uns mit sowas schon befassen, mit Klasse L/T darf man natürlich auch Schlepper mit schwarzer Nummer und zugelassenem Anhänger mit schwarzer Nummer fahren, nur eben für Fahrten mit LOF-Zweck und nicht schneller als 25 km/h.

An die, die ihren Schlepper auf schwarze Nummer zulassen wollen, meldet ihn wie bisher mit "LOF Zugm. Ackerschlepper" an, nicht mit "Zugmaschine". Da denken auch viele das schwarze Nummer dann zur Zugmaschine wird, ist falsch, wenn im Fahrzeugbrief "Ackerschlepper" drinnen steht. Steht aber im originalen oder bisherigen Brief nur "Zugmaschine", müsst ihr schauen ob ihr es umtragen lassen könnt.

P.S. Hab auch nen IHC mit schwarzer Nummer und fahr mit Folgekennzeichen am Anhänger rum (haben Betrieb). Aber eben nur LOF-Zweck, 25 km/h und Folgekennzeich (allerdings Kennzeichen vom Motorrad am Anhänger). Mein alter Kramer hatte grünes Saisonkennzeichen. ICh sag euch, wenn man sich in der komplizierten Sache auskennt, macht es richtig Spass in verschiedenen Foren zu lesen, weil 90% der Antworten falsch sind.


Gute Fahrt euch allen! :)
Toska
Gruß Toska
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon etaner » Di Jan 15, 2013 18:13

Moin,
die Farbe des Folgekennzeichens muss der Farbe des Zugmaschinenkennzeichens entsprechen. Und das muss nicht immer grün sein!
Wir haben hier im Ort mehrere kleine Nebenerwerbslandwirte, die die Kriterien unseres Finanzamtes für die Steuerbefreiung nicht erfüllen. Also müssen sie Ihre Schlepper notgedrungen versteuern, was eine schwarz gefärbte Nummerntafel nach sich zieht. Nichtsdestowenigertrotz erfüllen sie einen LoF-Zweck mit Ihren Fahrten, was Ihnen die benutzung zulassungsfreier Anhänger gestattet. Halt dann mit schwarzem Folgekennzeichen!

MfG Max
Do wat du wullt- de Luet snakt doch!
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Toskana1000 » Mi Jan 16, 2013 16:05

Wie bei uns :)
Gruß Toska
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Roadrunner77 » So Mär 05, 2017 15:41

Hallo in die Runde,

Ich stehe jetzt genau vor dem selben Problem. Ist das denn heute auch noch so? Am Gesetzestext hat sich ja noch nichts verändert.Werde jetzt den Schlepper auf H-Kennzeichen schwarz anmelden.
Muss ich dem Anhänger dann das selbe Kennzeichen mit dem H geben oder ohne H als Wiederholungskennzeichen?

Gruß Ronald
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon mad ass » So Mär 05, 2017 17:31

Roadrunner77 hat geschrieben:Hallo in die Runde,

Ich stehe jetzt genau vor dem selben Problem. Ist das denn heute auch noch so? Am Gesetzestext hat sich ja noch nichts verändert.Werde jetzt den Schlepper auf H-Kennzeichen schwarz anmelden.
Muss ich dem Anhänger dann das selbe Kennzeichen mit dem H geben oder ohne H als Wiederholungskennzeichen?

Gruß Ronald



Hast du dich schon mit den Rechtlichen Bedingungen für ein Wiederholungskennzeichen befasst?
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon MF-133 » Mo Mär 06, 2017 8:42

Schwarze Nummer am Schlepper heißt Anhänger extra zulassen und versichern. Es könnte hinter einer "schwarzen" Zugm. lediglich dann ein nicht zugelassener Anhänger bewegt werden, wenn der Anhänger zu einem lof Betrieb gehört und zu dessen Nutzen eingesetzt wird, z.B. Mithilfe bei der Ernte mit eigenem Traktor. MFG
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon mad ass » Mo Mär 06, 2017 10:01

Faslch das Folgekennzeichen hat zu einem Fahrzeug des Fahrzeughalters zu gehören.
Hat dieser jedoch kein LOF Betrieb, ist es ihm nicht erlaubt zulassungsfreie Anhänger zu Nutzen, Auch wenn er für einen LOF Betrieb unterwegs ist :klug:

Rechtlich halbwegs sicher wäre nur Schlepper an entsprechenden LOF Betrieb vermieten und dann desen Folgekennzeichen nutzen.

Aber Folgekennzeichen von einem H Kennzeichen geht halt nicht, bzw nur wenn du eien LOF Betrieb zuhause hast
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Mo Mär 06, 2017 12:54

mad ass hat geschrieben:[...] ist es ihm nicht erlaubt zulassungsfreie Anhänger zu nutzen, auch wenn er für einen LOF Betrieb unterwegs ist :klug:

[...]


Falsch. Oder wo steht das?

Entscheidend ist das LOF vorliegt und zum zweiten 25 km/ h gefahren wird. Da ist die Zugmaschine Latte....Du weißt schon, dass im LOF Betrieb das (Wiederholungs-) Kennzeichen nicht dem des ziehenden Schleppers entsprechen muss sondern auch das eines anderen Schleppers tragen darf? Wichtig ist nur das dieser zum LOF Betrieb "gehört".


mad ass hat geschrieben:Rechtlich halbwegs sicher wäre nur Schlepper an entsprechenden LOF Betrieb vermieten und dann dessen Folgekennzeichen nutzen.


Das sehe ich allerdings auch so.

MfG Berlin

Edit: Rechtschreibung im Zitat korregiert
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Agrokid » Mo Mär 06, 2017 13:55

mad ass hat geschrieben:Faslch das Folgekennzeichen hat zu einem Fahrzeug des Fahrzeughalters zu gehören.
Hat dieser jedoch kein LOF Betrieb, ist es ihm nicht erlaubt zulassungsfreie Anhänger zu Nutzen, Auch wenn er für einen LOF Betrieb unterwegs ist :klug:


absolut Falsch!

mad ass, wo steht das, oder wo willst Du das gelesen haben. Immer so ein Sch.... zu schreiben! Das Thema ist doch schon so oft hier durchgekaut worden. Aber einige wollen es nicht verstehen.

§3 KfZ Steuergesetz.:
Ein Landwirt fährt mit Zugmaschine (schwarzes Kennzeichen) und zulassungsfreiem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen (grün) lof Erzeugnisse zum Betrieb--- Diese Fahrzeugkombination ist möglich, weil lof Zweck erfüllt ist.

Quelle.: AID, Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr Auflage 2016
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon mad ass » Mo Mär 06, 2017 16:37

Agrokid hat geschrieben:
mad ass hat geschrieben:Faslch das Folgekennzeichen hat zu einem Fahrzeug des Fahrzeughalters zu gehören.
Hat dieser jedoch kein LOF Betrieb, ist es ihm nicht erlaubt zulassungsfreie Anhänger zu Nutzen, Auch wenn er für einen LOF Betrieb unterwegs ist :klug:


absolut Falsch!

mad ass, wo steht das, oder wo willst Du das gelesen haben. Immer so ein Sch.... zu schreiben! Das Thema ist doch schon so oft hier durchgekaut worden. Aber einige wollen es nicht verstehen.

§3 KfZ Steuergesetz.:
Ein Landwirt fährt mit Zugmaschine (schwarzes Kennzeichen) und zulassungsfreiem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen (grün) lof Erzeugnisse zum Betrieb--- Diese Fahrzeugkombination ist möglich, weil lof Zweck erfüllt ist.

Quelle.: AID, Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr Auflage 2016



Zu 1) So zu lesen in §10 Absatz 8 FZV
Ich hab das relevante gerade mal rot für dich unterlegt :prost:

(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich


Zu 2)
Vollständig richtig allerdings ist in der Fragestellung auf die ich eingegangen bin nirdendwo ersichtlich das es sich um den Inhaber eines LW Betriebs handelt.
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Agrokid » Mo Mär 06, 2017 17:00

und was hat das mit dem zulassungsfreien ( grünen) Anhänger hinter einem Schlepper mit schwarzen Kennzeichen zu tun?
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon mad ass » Mo Mär 06, 2017 17:12

Agrokid hat geschrieben:und was hat das mit dem zulassungsfreien ( grünen) Anhänger hinter einem Schlepper mit schwarzen Kennzeichen zu tun?



Du überfliegst meine Beiträge auch nur oder?
Hättest du meine Beiträge ansatzweise gelesen UND verstanden wüsstest du worauf ich hinaus wollte.

Der eine fragte bei H Kennzeichen ob das H mit auf das Folgekennzeichen muss ===> es ist anzunehmen das es keinen LW Betrieb gibt der durch das Finanzamt anerkannt ist

Jemand anderes sagte er fährt mit seinem Schlepper für nen Bauern mit dessen Kipper

und ganz oben wurde Leuten das grüne Kennzeichen aberkannt ===> Liebhaberei aber kein LOF Betrieb mehr
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon BauerSeibold » Mo Mär 06, 2017 19:33

Hallo,

hätte da auch noch Klärungsbedarf:

Zugmaschine schwarzes Kennzeichen und Anhänger hat BE mit grünen Folgekennzeichen ( Folgekennzeichen ist vom anderem Schlepper der grüne Kennzeichen besitzt)
ist das gestzlich korrekt ?
Das grüne Kennzeichen vom anderem Schlepper hat Bestandsschutz da die Zulassung schon paar Jahre her ist und es liegt kein Lof Betrieb vor.


gruß Bauerseibold
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon countryman » Mo Mär 06, 2017 20:27

grüne Kennzeichen haben keinen Bestandsschutz, sie dürfen ausschließlich für lof Zwecke genutzt werden, wenn keine zeitweise Nachversteuerung erfolgt. Kein Betrieb aber grüne Kennzeichen = Steuerhinterziehung.
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon mad ass » Di Mär 07, 2017 13:33

BauerSeibold hat geschrieben:Hallo,

hätte da auch noch Klärungsbedarf:

Zugmaschine schwarzes Kennzeichen und Anhänger hat BE mit grünen Folgekennzeichen ( Folgekennzeichen ist vom anderem Schlepper der grüne Kennzeichen besitzt)
ist das gestzlich korrekt ?
Das grüne Kennzeichen vom anderem Schlepper hat Bestandsschutz da die Zulassung schon paar Jahre her ist und es liegt kein Lof Betrieb vor.


gruß Bauerseibold


Nein und nein, weder hat das grüne Kennzeichen Bestandsschutz, kann sogar sein das du nachträglich versteuern darfst, nnoch darfst du als nicht LOF Betrieb Folgekennzeichen werwenden. Warum auch, es liegt ja auch kein LOF Zweck mehr vor :prost:
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