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H - Kennzeichen und Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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35 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Farmer108 » Mi Jan 09, 2013 13:49

hallo,

ich habe bereit herausgefunden, dass ich an ein Traktor mit Schwarzer Nummer einen landwirtschaftlichen Anhänger eines Landwirts anhängen darf, wobei der Anhänger ein grünes Kennzeichen eines auf dem Betrieb laufenden Schleppers trägt.
Voraussetzung bis 25km/h

Jetzt die Frage: Darf für diesen Zweck der Traktor auch ein H- Kennzeichen haben?

Meines Wissen gibt es für H-Kennzeichen keine Nutzungseinschränkungen.

ich brauch die gesetzliche Grundlage.

Vielen Dank.
Farmer108
 
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Güldnerfahrer » Mi Jan 09, 2013 13:56

Moin,

also ich wollte meinen G30 damals auch als Oldtimer anmelden, aber da gibt es Nutzungseinschränkungen. Mir haben se damals gesagt
das ich mit dem Kasten dann nur auf Treffen fahren darf, "Spazierfahrten" etc. aber keine Arbeiten mehr.

Meine ist nu auch seit 12 Jahren mit schwarzer Nummer angemeldet und ich fahre auch damit einen zulassungsfreien Anhänger
mit grünem Folgekennzeichen und das ist laut meinem Vater der bei der Polizei ist legal.

Gruß
Wir fahren Rot, Wir sind fertig!!!

Wahre Igenieurskunst ist Rot, das Ergebnis pures Gold-> Massey Ferguson bis in Ewigkeit!

Güldner bietet jederzeit, Treue und Zufriedenheit!

www.g30.de.tl
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Mi Jan 09, 2013 16:37

Hallo Farmer108,

also mir sind beim H-Kennzeichen aus zulassungstechnischer Sicht auch keine Nutzungseinschränkungen bekannt.
Es gibt ja bereits mehrere Firma die Kfz mit H-Kennzeichen gewerblich nutzen (Hochzeits"kutschen", histr. Busreisen ect.)

Eine Einschränkung könnte aus eine speziellen Oldtimerversicherung kommen, hier kann der Versicherer ja vorschreiben was er will.
Allerdings kann man auch H-Kennzeichen Kfz. normal versichern, man ist also nicht an einer Oldtimerversicherung gebunden.

Farmer108 hat geschrieben:...
ich habe bereit herausgefunden, dass ich an ein Traktor mit Schwarzer Nummer einen landwirtschaftlichen Anhänger eines Landwirts anhängen darf, wobei der Anhänger ein grünes Kennzeichen eines auf dem Betrieb laufenden Schleppers trägt.
Voraussetzung bis 25km/h
...


Nicht ganz richtig!

Welches Kennzeichen (H, schwarz, grün, saison) ist bei zul. freien Anhänger egal
Das Wiederholungskennzeichen muss aber ein Kennzeichen vom Halter des Zugfahrzeuges sein!

Ansonsten ist die Zulassungsfreiheit des Anhängers an vier Bedingungen gekoppelt, die alle erfüllt werden müssen
- in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
- nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- hinter Zugmaschinen

Bei den meisten wird es wohl an der 1. Bedingung scheitern - also nicht mal eben beim Nachbar-Landwirt einen Anhänger ausleihen und sein Brennholz nach Hause fahren.

Gruss
Unimog 411
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Nijura » Mi Jan 09, 2013 16:41

Unterschieden bei Oldtimern

Einmal Zulassung mit H Kennzeichen.

Das H heist nur, dass es ein Historisch wertvolles Fahrzeug ist und erhaltungswürdig für die Nachwelt. Umbauten müssen zeitgemässer Stand sein
bzw dürfen MAX. 20-25% vom Orginal abweichen.

Ein Oldtimergutachten nach § hau mich blau(kostet ca. 150€) damit zur Zulassungstelle und man bekommt weder etwas vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ausser dass, was man sowie so machen muss darf. Die Prüfbehörde macht erstmal eine allgemeine HU und geht dann noch etwas spezieller ins technische Detail(allgemeiner Zustand, technisches Orgnial, usw)
Das Gute, mit H Kennzeichen darf man legal in jede Umweltzone ohne Plakette einfahren und bei Fahrzeugen über 12t GM entfällt die BAB Maut in D(schriftliche Auskunft BAG)
Die Steuer beträgt 191€ für alle(Ausnahme Zweiräder)und Versicherung ist verschieden.
Ausserdem gelten keine Sonn und Feiertagsfahrverbote für H zugelassene Fahrzeuge über 7,5t.
Deine Versicherung kann dir noch verschiedenes in der Police vorschreiben, nur so und so viele km pro Jahr, es muss noch ein anderes Fahrzeug vorhanden sein usw, aber rein rechtlich darfst du mit dem Auto ganz normal im Alltag fahren.
Hatte einen Oldtimer LKW und durfte damit alles fahren, ja auch gewerblich und musste nicht einmal einen Fahrtschreiber nachweissen, da es zu dem Baujahr keine Fahrtenschreiber gab.(Für die gaaaanz schlauen, Aufzeichnungspflicht besteht bei gewerblichen Transporten trotzdem, man muss das halt handschriftlich machen)

Dann gibt es noch 07 rotes Oldtimerkennzeichen.

das muss wer anders erklären was genau da von nöten ist und was nicht, denn das weiss ich wieder rum nicht.

Das darf nur zu Fahrten für Veranstaltungen und Probe-/Bewegeungsfahrten genutzt werden. Das war damals bei mir der Knacksus und ich machte das H Kennzeichen.

Ich würde jederzeit wieder ein H kennzeichen machen, wenn ich denn wieder einen entsprechenden LKW/PKW finde.

Gruss Frank
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Farmer108 » Mi Jan 09, 2013 20:39

Hallo und viele Dank an die Antworter.

Stückweise kommt man auch zum Ziel!

an Unimog 411:
du schreibst:
"Welches Kennzeichen (H, schwarz, grün, saison) ist bei zul. freien Anhänger egal
Das Wiederholungskennzeichen muss aber ein Kennzeichen vom Halter des Zugfahrzeuges sein!"

hast du dafür auch die gesetzliche Grundlage, d.h. wo steht das ?
kann das Wiederholungkennzeichen nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb sein für den ich fahre?
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Mi Jan 09, 2013 22:04

Fahrzeugzulassungsverordnung FZV

FZV hat geschrieben:§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Also § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a

FZV hat geschrieben:§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...

Du bist ja der Halter von Deinen Schlepper, damit kann es nicht eines von lof-Betrieb sein.
Solltes Du kein eigenen lof-Betrieb haben und leihst Dir den Anhänger aus, verliert er auch seine Zulassungsfreiheit.
Dh. für den Anhänger: eigene Zulassung, Kennzeichen, HU (TÜV), Versicherung.
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon robs97 » Mi Jan 09, 2013 22:12

Farmer108 hat geschrieben:Hallo und viele Dank an die Antworter.

Stückweise kommt man auch zum Ziel!

an Unimog 411:
du schreibst:
"Welches Kennzeichen (H, schwarz, grün, saison) ist bei zul. freien Anhänger egal
Das Wiederholungskennzeichen muss aber ein Kennzeichen vom Halter des Zugfahrzeuges sein!"

hast du dafür auch die gesetzliche Grundlage, d.h. wo steht das ?
kann das Wiederholungkennzeichen nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb sein für den ich fahre?


Dann ist es kein Wiederholungskennzeichen sondern ein anderes.
Wiederholungskennzeichen richtig Folgekennzeichen heißt, Schlepper Nr ist identisch Anhänger Nr.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Farmer108 » Sa Jan 12, 2013 18:55

vielen Dank für die Antworten

besonders an Unimog 411.

alles schönreden hilft also nichts.

im Klartext heißt das: zulassungsfreie Anhänger gibt es nur für die LOF und das bei bis zu 25km/h
und das auch nur an deren Traktoren.

demnach dürfte ein Lohnunternehmer der mit seinem Schlepper für einen landwirtschaftlichen Betrieb
tätig ist, niemals den Anhänger des Betriebs an seinen Schlepper anhängen.
oder sehe ich das falsch?
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon berlin3321 » So Jan 13, 2013 21:37

Hallo,

Jein.

Für den Lohnunternehmer gilt m. Wissens nach der Passus Wiederholungskennzeichen nicht.

Den Anhänger seines Kunden darf er eigentlich nicht anhängen, eigentlich darf sich Landwirt A bei seinem Nachbarn B den auch nicht leihen. Aber Theorie und Praxis sind 2 verschiedene Schuhe.

Mfg Berlin
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon countryman » So Jan 13, 2013 22:00

korrekt LU können die zulassungsfreien Anhänger nicht nutzen.
Landwirte können sich Anhänger untereinander ausleihen, müssen aber jeweils ein dem Betrieb zugehöriges Wiederholungs-Kennzeichen anbringen.
Wichtig sind die 4 Kriterien von Unimog 411:
-Halter muss lw.Betrieb haben
-Einsatz muss lof sein
-max 25km
-hinter Zugmaschinen.
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon berlin3321 » So Jan 13, 2013 22:48

Hallo,

Deinen Punkt 2 meinte ich, nur in der Praxis macht das keiner, deshalb schrieb ich nicht ausleihen.

Entschuldigung, es war nicht klar ausgedrückt.

Mfg Berlin
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Toskana1000 » Mo Jan 14, 2013 14:23

Also H-Kennzeichen und zulassungsfreier Anhänger geht, Beschränkungen können wie gesagt von der Versicherung aus kommen, müssen aber nicht.

Und wenn du schwarze Nummer am Schlepper hast, darfste das Kennzeichen am zul.-freien Anhänger NICHT grün machen, wie manche denken. Ist ja nur ein Folgekennzeichen und kein amtliches/abgestempeltes Kennzeichen vom Anhänger (da zulassungsFREI).


Gute Fahrt! :)
Toska
Gruß Toska
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Mo Jan 14, 2013 18:23

Farmer108 hat geschrieben:...
demnach dürfte ein Lohnunternehmer der mit seinem Schlepper für einen landwirtschaftlichen Betrieb
tätig ist, niemals den Anhänger des Betriebs an seinen Schlepper anhängen.
oder sehe ich das falsch?

Die Frage ist wirklich gut und ich kann sie garnicht 100%ig beantworten.

"countryman" hat ja geschrieben der Halter muss einen lof-Betrieb haben. Der Halter bezieht sich aber auf den Anhänger und nicht auf der Zugmaschine davor.

Fahrt ein LU mit zul. freien lof-Anhänger vom lof-Betrieb für den lof-Betrieb bleiben die Kriterien weiterhin alle erfüllt.
Dennach sollte es eigentlich möglich sein, vorausgesetzt das Kennzeichen (Anhänger) wird entsprechend angepasst.
Wie gesagt nur Spekulation von mir. :?


Toskana1000 hat geschrieben:...
Und wenn du schwarze Nummer am Schlepper hast, darfste das Kennzeichen am zul.-freien Anhänger NICHT grün machen, wie manche denken. Ist ja nur ein Folgekennzeichen und kein amtliches/abgestempeltes Kennzeichen vom Anhänger (da zulassungsFREI).
...

Dazu habe ich mal eine Frage ins Verkehrsportal geschrieben - sind dort aber auch nicht auf einen Nenner gekommen.
Meine Überlegung war: zul. Anhänger = steuerfrei = grüne Kennzeichen
Ausführlich siehe >>hier<< (Links zum Verkehrsportal)

Gruss
Unimog 411
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon countryman » Mo Jan 14, 2013 19:20

in der AID Broschüre "landwirtschaftliche Fahrzeuge..." von 2008 steht in einem Nebensatz dass LU alle Anhänger über 6km Betriebsgeschwindigkeit anmelden müssen,ohne weitere Erläuterung. Daher die Aussage...

Schwierig wird es ja spätestens dann wenn der LU auch selbst Landwirt ist - für sich selbst dürfte er zulassungsfreie Hänger bewegen,für Kunden nicht. Wer soll das bitteschön nachprüfen? Hat sich durch die immer größeren Fuhren und Betriebsgeschwindigkeiten ohnehin erledigt.
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Re: H - Kennzeichen und Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Mo Jan 14, 2013 20:05

Deswegen hatte ich geschrieben: Theorie und Praxis.

Allerdings sind die lauen mit den silbernen Auto´s inzwischen auch nicht mehr ganz blöd: Die stellen sich jetzt häufiger mal vor die BGA oder während der Erntezeit vor den Raiffeisen und messen mit der Radarpistole. Wer dann mit 40 und Wiederholungskennzeichen unterwegs ist, der ist dran.

Mfg Berlin
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