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Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Family Guy » Sa Jan 13, 2018 9:52

T5060 hat geschrieben:Ist heute Beihilfe zur Steuerhinterziehung, schon der Hinweis auf eine solche wird wie eine tatsächliche Steuerhinterziehung bestraft.


Was genau ist gemeint?
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Family Guy
 
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon marius » So Jan 14, 2018 13:48

Also mein Rat an Paule hatte schon einen ernsten Hintergrund.
Viele sind in Steuersachen nicht on Top informiert.
Wenn auf dem Bescheid draufsteht : Unter Vorbehalt der Nachprüfugn ist klar was das bedeutet : Der Bescheid kann jederzeit von beiden Seiten geändert werden. Die Festsetzungsfrist endet nach 4 Jahren.
Nicht selten kommt es bei dem Vermerk " unter Vorbehalt der Nachprüfung " in naher Zukunft zu einer Aussenprüfung/Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Was eigentlich nur Unternehmer trifft.
Das weiss soweit jeder, aber
wenn der Bescheid nach § 165 Abs 1 ... teilweise vorläufig ist, wird er nach 4 Wochen bestandskräftig und kann nur noch in den offenen Punkten ( siehe Erläuterungen ) geändert werden. Nun fühlen sich viele Unternehmer in Sicherheit.

Aber aufpassen. Auch diese bestandskräftigen Steuerbescheide können rückwirkend noch viele Jahre durch das Finanzamt geändert werden, nämlich dann wenn dem Finanzamt nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen. §173 AO
in diesem Punkt ist es völlig egal ob ein Steuerbescheid bereits seit Jahren bestandskräftig ist oder unter Vorbehalt der Nachprüfung steht. Das Finanzamt kann in diesen Fällen bis zu 10 Jahren rückwirkend die Bescheide ändern.
Bedingter Vorsatz : steuerliche Verjährungsfrist 10 Jahre

Wie ich weiter vorne schon an Paule schrieb. Besonders hart kann das §13a Betriebe treffen wenn sie falsche Angaben gemacht haben oder herumtricksen. Die meinen sobald der Steuerbescheid Bestand hat ist alles gut. Aber auch sie müssen als Unternehmer die Aufbewahrungsfristen von Rechnungen usw. einhalten. Tun sie das nicht wirds bei einer evtl Nachprüfung erst richtig teuer weil sie keine Betriebsausgaben beweisen können.

Die Finanzämter können bei den 13a Betrieben selbst nach 10 Jahren noch im Mehrfachantrag, HIT oder bei der LSV rückwirkend alle Angaben ( 13a Grenzen ) nachprüfen. Dann wären wir wieder bei dem Punkt " Das dem Finanzamt somit nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekanntwerden, die ja zu einer höheren Steuer führen." Somit können sämtliche betreffenden Steuerbescheide auch nachdem sie bestandskräftig sind, geändert werden.
Diesen Sachverhalt § 173 AO betrifft übrigens auch jeden einzelnen Beleg, Quittung, oder Rechnung bei der Buchführung oder EÜR. wenn es dadurch zu einer höheren Steuer kommt.

Muss der 13a Betrieb nun nach der Aufforderung des Finanzamtes 10 Jahre komplette Buchführung nachreichen sind das incl Abschluß und Buchungen locker 25 000 Euros was allein der Steuerberater kassiert. Und dann wurde noch kein Cent ans Finanzamt abedrückt. Heftig trifft das Nachzahlungen aus früheren Jahren.
Eine Steuerschuld von vor 10 Jahren mit 3000 Euro kostet incl 6 % Zinsen jährlich dann schonmal 4800 Euro an Nachzahlung also 1800 an Zinsen.

Bei mir warens das letzte mal 3 Jahre und diese Prüfung wurde auf 5 Jahre erweitert. Das Verhältnis war damals recht kühl. Als ich dem Prüfer im Wohnzimmer was zu trinken angeboten habe, hat er abgelehnt. Vermultich ging ihm die Düse weil ich könnte ihm ja was in den Drink mischen.
Naja.
Wobei Paule da schon aufpassen muss mit seiner vermeintlichen Vergesslichkeit.
Man kann eigentlich überall experimentieren nur beim Finanzamt ist das heikel.
Steuer sparen ja aber legal. Wobei es besonders am Anlagemarkt selbst heute noch Schlupflöcher gibt.
Damit meine ich aber nicht die "Cum-Ex"-Geschäfte.

Und wenn es doch mal unvermeitlich ist lautet die oberste Regel : Bloss nichts der Frau erzählen. :klug:
Es darf nur einer wissen und selbst dann weiss es schon einer zuviel.

Ein heikles Thema. Da könnt ich hier nochmal 10 Seiten allein zum Steuerrecht schreiben. :prost:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon T5060 » So Jan 14, 2018 14:39

Schön wie sich Marius Mühe macht. Muss man nicht wissen, braucht man nicht wissen und kann man nicht wissen.
Das ist Sache eines in diesen Dingen erfahrenen Steuerberaters, der auch die Umsetzung begleiten muss.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » So Jan 14, 2018 15:19

Sorry das mit der Betriebsteilung ist bei mir kein Thema genauso wie 13a nicht mehr, die Schätzung des Gewinnes hab ich nur 1x gemacht und dann lieber Buchführung nachgemacht.

seither bekommt halt die Buchstelle mehr Geld als der Staat :idea:


Hab erst am 11.01.18 von der Treukontax meinen Einkommensteuerbescheid von 2016 erhalten, dieser wurde auftragsmäß geprüft, er ist in Ordnung.
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Mr.T. » So Jan 14, 2018 18:01

Paule1 hat geschrieben: wie 13a nicht mehr, die Schätzung des Gewinnes hab ich nur 1x gemacht und dann lieber Buchführung nachgemacht.


Mal eine Frage. Bei 13a würdest doch die teuren Buchführungskosten sparen und beim Gewinn wirst bei 13a auch nicht so hoch eingestuft pro ha.
Warum dann freiwilig Buchführung-
Hast du viel zum Abschreiben was bei Buchführung den Gewinn senkt ?
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Elisa » So Jan 14, 2018 18:12

Hmmm ??
Wir haben jedes 3. Jahr eine Prüfung. Und dann immer 3 Jahre rückwirkend.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Mr.T. » So Jan 14, 2018 20:13

Elisa hat geschrieben:Hmmm ??
Wir haben jedes 3. Jahr eine Prüfung. Und dann immer 3 Jahre rückwirkend.


Deshalb meine Frage warum man freiwillig Buchführung macht und alle paar Jahre der Steurprüfer kommt wenn man wie Paule 13a machen könnte.
Bei 13a kann man sich nach ha Sätzen fest einstufen lassen wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Die Angaben müssen halt richtig sein dann ist gut und man hat seine Ruhe vor dem Finanzamt.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Estomil » So Jan 14, 2018 21:07

13a ist aber auch an viele punktebgeknüpft die nicht jeder einhalten kann. Bis 20ha, keine sonerkulturen, Max 50VE etc.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon julius » Mo Jan 15, 2018 1:04

Estomil hat geschrieben:13a ist aber auch an viele punktebgeknüpft die nicht jeder einhalten kann. Bis 20ha, keine sonerkulturen, Max 50VE etc.


Wobei das mit max. 20 ha und max. 50 VE also dann 2,5 GV /ha auch vorbei ist.
Zuviel Gülle somit zuviel tierischer N / ha.
Da gibts mit der Nährstoffbilanz erhebliche Probleme weil sie nicht eingehalten wird, da deutlich über 170 kg N /ha.
Das mit dem Gülle abgeben oder verschenken wird auch nicht mehr so einfach weil ein viehhaltender Betrieb der Gülle aufnimmt die Stoffstrombilanz schon ab 2018 machen muss. Und der Gülle N bei ihm in der Bilanz weitgehend angerechnet wird obwohl es je nach Witterung zu größeren N Verlusten kommen kann.
Viele die bisher Gülle aufgenommen haben, auch viehlose Betriebe, machen das ab 2018 nicht mehr wegen dem zusätzlichem Aufwand und Risiko. Die kaufen nach eigenen Angaben Mineraldünger da ist die N Wirkung deutlich sicherer und die Ausbringung günstiger. Zudem gibt es bei Gülleverträgen und Transporten noch Anzeigepflichten vom Abnehmer und Aufnehmer und es müssen Formulare ausgefüllt werden. Und wer weiss ob dann nicht noch eine Kontrolle an die Türe klopft der das ganze wieder überprüft ?

Bei §13a. Du musst von den max 20 ha die gesamte Hofstelle, Feldstadel, Fahrsilos oder private Wege abziehen. Denn das zählt alles bei den 20 ha mit rein. Sonst fällt man aus 13a sofort raus.
Bei dann noch grob 19,5 ha Nutzfläche würde ich in Zukunft mit maximal 40 VE planen die man halten kann weil sich die Vorschriften in Zukunft noch weiter verschärfen. Und maximal 40 VE für den Betrieb ist wirklich nicht viel.
julius
 
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