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Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » So Jul 15, 2012 15:15

Wer kennt oder hat nicht auch schon von Familienbetrieben gehört welche mehre Betrieb auf der selben Produktionsstätte haben.
Kann dieses Konstrukt bei einer Steuerprüfung stand halten oder arbeitet die Steuerbehörte mal mit der Zeit, wo dann doch so manches im Ldw, Betrieb nicht mehr ganz klar getrennt wird.??

Mal ein Beispiel damit es Verständlich wird.

Ein Landwirschaftlicher Betrieb hat zum Beispiel auf der selben Hofstelle mit Außenbereich

1. Der Betriebsleiter
Kühe und Mastschweine


2. Die Ehefrau
Bullenmast und Mastscheine



3.Die Mastgemeinschaft
Schweinemast im Außenbereich


Wird dieses Konstrukt auch nach Jahren Steuerlich Bestand haben??

Der Vater der Steffi Graf war auch der Meinung immer alles richtig gemacht zu haben bis er im Gefängnis saß :mrgreen:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » So Jul 15, 2012 15:31

Meine Frage wäre dazu wer hat hierzu Positive und oder Negative Erfahrungen ??
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon forenkobold » So Jul 15, 2012 19:18

GBr mit Gewinnteilung bringt doch fast soviel.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » So Jul 15, 2012 19:38

Wir sind auch nicht besser wie die Griechen-Spanier und Italiener, KEINER will Steuer zahlen und der Saat geht somit Pleite :idea:

Nur die Steuerberater nicht :prost:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » Di Jul 17, 2012 21:08

Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Das wird sich zeigen wenns soweit ist, keiner wag sich hier im öffentlichem Forum zu weit aus dem Fenster :idea:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » Mi Jul 18, 2012 21:53

Die Steuerberater werden so oder so damit ihr Geld verdienen :prost:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » Mi Jan 10, 2018 18:35

Diese Thema scheit hier keine Sau zu interessieren :roll:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon marius » Do Jan 11, 2018 23:18

Paule1 hat geschrieben:Diese Thema scheit hier keine Sau zu interessieren :roll:


nachdem du Biogas, Stallneubau usw alles ad Akta gelegt hast ( was imho eine gute Idee war ).
Hast du doch deinen Betrieb inzwischen fast schon stillgelegt und die Viehhaltung abgeschafft.
Sollten also Betriebs/Steuerprüfungen in Zukunft kein großes Problem mehr sein.
Wobei man bei Betriebsaufgaben steuerlich viel falsch machen kann.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon T5060 » Fr Jan 12, 2018 1:53

Eine Betriebsteilung oder Umstellung, die betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, bringt am Ende steuerlich auch nichts ein.
Oftmals ist aber auch der steuerliche Vorteil auch nicht mehr als ein zinsloses Darlehen, was die Umstrukturierungskosten und den Managementaufwand nicht einspielt.
Manchmal geht es aber auch gar nicht anders.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Elisa » Fr Jan 12, 2018 7:54

Wenn man das ordentlich trennt ist das kein Problem.
Bei uns hatten auch nach den Steuerprüfungen noch alle Betriebe bestand.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Estomil » Fr Jan 12, 2018 8:52

Ja sicher funktioniert das. Man muss halt alles trennen und abrechnen. Also pachten, Futtermittel sowie auch Strom, Gas und wasser.

Was ich heute nicht mehr empfehlen würde ist eine betriebsteilung in einem Gebäude. Zb einen 2000er maststall halbieren. Das fliegt einem um die ohren, da sowas auch immer einem fremdvergleich standhalten muss.

Es macht aber durchaus Sinn den Betrieb auf den altenteiler sowie die junge Generation aufzusplitten. Da hat man erstmal die Freibeträge und steuerprogression ausgenutzt. Zudem ist ein gewerbebetrieb im System vorteilhaft.
Zb sauenhaltung gewerblich(hoher Anteil an kosten mit 19% Umsatzsteuer wie energie, Medikamente etc sowie hohen baukosten) sowie ein landwirtschaftlicher ferkelaufzuchtstall.

Da lässt sich die ein oder andere Rechnung auch kreativ passend zuordnen.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » Fr Jan 12, 2018 11:52

Also bei mir ist eine Betreibsteilung denke ich kein Thema, eher ob der Betrieb weiter selbst bewirtschaftet oder verpachtet werden soll.

Ein Hofübergabe sollte geplant werden ist jedoch noch kein Thema, zumindest müssen überlegungen gemacht werden.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon Paule1 » Fr Jan 12, 2018 11:56

Diese Woche Anruf von einem Landwirt-Wirt-und Arbeitnehmer, er hat gerade eine Steuerprüfung laufen und wollte von mir wissen ob ich 13a bin, er hat bei mir vor Jahren mal Futtergetreide gekauft.

Die Prüfer gehen sehr weit zurück, da kann man sich an vieles nicht mehr so Recht erinnern :mrgreen:
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon marius » Fr Jan 12, 2018 21:35

Paule1 hat geschrieben:Diese Woche Anruf von einem Landwirt-Wirt-und Arbeitnehmer, er hat gerade eine Steuerprüfung laufen und wollte von mir wissen ob ich 13a bin, er hat bei mir vor Jahren mal Futtergetreide gekauft.

Die Prüfer gehen sehr weit zurück, da kann man sich an vieles nicht mehr so Recht erinnern :mrgreen:


An deiner Stelle würde ich mich sehr genau dran erinnern und keine Experimente machen wie z.b. nach Jahren noch Rechnungen/Quittungen nachträglich ausstellen oder ähnliche Scherze und Freundschaftsdienste.
Sonst wird die Steuerprüfung auf deinen Betrieb ausgeweitet. Wäre nicht das erste mal das Prüfer bei Betriebsprüfungen Ungereimtheiten bei anderen Betrieben finden und diese kurze Zeit später ebenfalls gefilzt werden.

Und als 13a Landwirt wäre ich ganz besonders vorsichtig. Wenn er da Ungereimtheiten findet und das rumstochern anfängt, und was findet kannst im schlimmsten Fall 10 Jahre Buchführung nachreichen.
Die Miteilungspflicht zur Buchführung zum Ende eines Wj gilt nur wenn alles mit rechten Dingen zugeht.
Bei Betrugsverdacht usw kann jederzeit rückwirkend 10 Jahre Buchführung angefordert werden.

Kenne so einen Fall wo bei 13a über Jahre unter 50 GV in der Steuererklärung angegeben wurden, jedoch mehr Vieh gehalten wurde, und nach dem sie auf die Schliche kamen, dass Finanzamt 10 Jahre Buchführung rückwirkend angefordert hatte + Steuernachzahlung + 6 % Zinsen + Strafe. :shock:
Da kosten allein die Buchführunbgsabschlüsse rund 15 000 Euro.
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Re: Haben Betriebsteilungen bei Steuerprüfungen Bestand??

Beitragvon T5060 » Fr Jan 12, 2018 21:54

Ist heute Beihilfe zur Steuerhinterziehung, schon der Hinweis auf eine solche wird wie eine tatsächliche Steuerhinterziehung bestraft.
Da gibts kein GrüßGott. Wer das Finanzamt bescheissen möchte, darf das heute nicht mal den Ehepartner wissen lassen.
Wer erpreßbar ist/wird, ist weg vom Fenster, früher oder später, aber garantiert.
Man darf noch nicht mal in die Nähe einer Erpreßbarkeit kommen, sonst ist ALLES weg.
In dem Fall Frau und Kinder zu erst.
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