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Moderator: Falke
Wenn ein Mauerer eines Betriebes bei mir vom Gerüst fällt, dann muß meine BG zahlen, oder wie? Wenn man die offiziel als stehend verkauft, dann ist der Selbstwerber auch selbst haftbar.Forstwirt92 hat geschrieben:Ganz sicher bin ich nicht aber ich meine dass deine BG dafür aufkommt. Ist ja dein betrieb auf dem jemand anders zu schaden kommt.
Wuestenfuchs00 hat geschrieben:
Hallo,
ich habe noch ca. 25 Käferholzfichten stehen für die ich keine Verwendung habe.
Wuestenfuchs00 hat geschrieben: ... kenne ich mich bezüglich der aktuellen Brennholzpreise gar nicht so aus. Was kann man denn wohl für einen Festmeter Käferholz ungefähr verlangen?
Südheidjer hat geschrieben:Z.B. einen Schrieb aufsetzen wie das Formular der FBG Ostheide:
https://www.fbg-ostheide.de/download.html?file=files/fbg/media/Download_Dateien/Selbstwerbereinsatz_FBG_Ostheide.pdf
Ich denke mal, da haben Juristen rübergeguckt, um eine Haftung für den Waldbesitzer auszuschließen.

ChrisB hat geschrieben:ich habe seit mehreren Wochen, so eine Fläche mit nur dürren Fichten angeboten bekommen! Nur sehr beengte Zufahrt, Ernte geht nur mit Seilwinde.
Wuestenfuchs00 hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten. Ich glaube das von Südheidjer verlinkte Formular werde ich nehmen. Da wir nur ein paar Hektar Wald haben kenne ich mich bezüglich der aktuellen Brennholzpreise gar nicht so aus. Was kann man denn wohl für einen Festmeter Käferholz ungefähr verlangen?
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