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Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon kerby499 » Fr Jan 30, 2015 9:39

Hallo,

unser Aussiedlerhof wird über Telegraphenmasten mit Strom/Internet/Telefon versorgt. Die Zuführung erfolgt
mittels Überlandleitung, bei der die Telegraphenmasten auf meinem Eigentum stehen.

Diese Grundstücke nutze ich als Weide für Kühe und Pferde gemeinsam, was sehr gut funktioniert, aber hier nicht
Bestandteil des Threads sein soll.

Ich beobachte immer wieder, dass Kühe die Masten zum Kratzen nutzen und die Pferde daran rumkauen, mit
dem Effekt, dass die Telegraphen angefressen sind und def nicht mehr im Blei stehen.

Meine Frage, die ich mir leider nicht selbst beantworten kann, ist nun wer haftet nun für die enstanden Schäden.
Natürlich habe ich ein Eigeninteresse nicht durch einen Schaden an den Masten vom Strom/Internet getrennt zu sein.

Bin ich dafür verantwortlich die Tiere von den Masten fernzuhalten bzw muss ich Massnahmen treffen ( was ich schon gemacht habe in Form von Antackern von Hasendraht um die Masten - über die Zeit gesehen muss ich den regelmäßig erneuern. Eine permanente Lösung ist nicht )
dass die Tiere die Masten nicht beschädigen, oder ist dies Aufgabe des Netzbetreibers ?
Und wer haftet wenn dochmal ein Mast kippen sollte und dies zu Folgeschäden bzgl Stromausfall etc führt ?

LG
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon T5060 » Fr Jan 30, 2015 10:30

Interessante Frage. Ich sage mal zu 80 % NEIN, weil du einen Schaden hast, weil die Tiere holzschuzmittelbelastetes Holz zu sich nehmen. Von daher müsste der "Mastbetreiber" von sich aus die Mäste schützen, damit Tier das toxische Holz nicht aufnehmen können und kein belasteter Abrieb in den Boden gelangen kann. Auch ein Problem bei alten lackierten Stahlmasten.

Den im Umkehrschluß würdest du alte Mäste nehmen als Zaunpfosten, wäre das ein Grund für "umweltgefährdende Abfallbeseitigung", dazu gibt es viele Urteile zu Lasten der Landwirte mit Strafe und Beseitigungsanordnung.

Es liegt in der Natur der Pferde, Schafe und Ziegen das diese Schälen.

PS: Ein Verlag versucht gerade mit mir über ein Buch zu "Leitungsbau auf landw. Flächen" zu reden. Mal sehen .... ob ichs mach.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Spoonman86 » Fr Jan 30, 2015 18:14

Ich tippe darauf, das hier das Verursacher-Prinzip greift. Deine Tiere bringen beispielsweise den Mast zu Fall oder du fährst mit deinem Traktor dagegen, so haftest du als Eigentümer bzw. Verursacher.

Das Argument, die Masten wären giftig, greift aus meiner Sicht nicht. Es mag zwar stimmen, dass diese mit entsprechenden Substanzen getränkt sind, aber die bestehenden Masten haben genauso Bestandsschutz wie z.B. als Zaunspfähle genutzte Bahnschwellen. Anders würde ich es sehen, wenn die Masten frisch gestellt werden.

Ein Tipp: frag doch einfach mal den zuständigen Betreiber der Leitung(en) an. Die reißen dir nicht den kopf ab ;-)
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon T5060 » Fr Jan 30, 2015 20:34

NEIN... das ist ein Denkfehler

Das Weidetiere einen Mast schälen, ist die Natur der Weidetiere. Die Weide erfüllt auch ihren Zweck ohne Mast.
Stellt das EVU nun einen Mast auf eine Weide, muss es den Mast so bauen dass :
a) das Weidetiere keinen Schaden durch den Mast erleiden
b) das der Mast vor Tieren geschützt ist

Den nach deutschem Enteignungs - und Entschädigungsrecht hat der Bauer nämlich ein Recht darauf, dass der Mast geschützt ist.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Spoonman86 » Sa Jan 31, 2015 13:20

Weidetiere können einen Mast nicht schälen, da dieser keine Rinde hat ;-) Unabhängig davon wäre ich mir dabei nicht so sicher.

Um auch aus eigener Erfahrung zu berichten: unsere Rinder und Schafe haben sich an den Masten nie vergriffen, weder daran geknabbert noch gescheuert. Hätten sie es getan, dann hätte ich 4 Pfähle drum herum gestellt und ein bisschen Draht dran statt hier das EVU zu belangen, denn schließlich bin ich auch abhängig von denen und im Leben ist nun mal alles ein Geben und Nehmen.

Wenn zudem die Masten auf dem Grundstück nur den Eigentümer eben dieses Grundstückes versorgen, so besteht nach NAV Duldungspflicht, meine ich mich zu erinnern.

Und nun gehen wir theoretisch wirklich mal davon aus, dass der Netzbetreiber für den Schutz sorgen soll: ich kenne keinen einzigen Masten, welcher extra gegen Tiere gesichert ist. Wie will man das denn auch machen? Hauptgründe für Mastenbruch sind dann eher Fälle, wo jemand dagegen fährt.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon T5060 » Sa Jan 31, 2015 14:36

Spoonman86 hat geschrieben:Weidetiere können einen Mast nicht schälen, da dieser keine Rinde hat ;-) Unabhängig davon wäre ich mir dabei nicht so sicher.

Um auch aus eigener Erfahrung zu berichten: unsere Rinder und Schafe haben sich an den Masten nie vergriffen, weder daran geknabbert noch gescheuert. Hätten sie es getan, dann hätte ich 4 Pfähle drum herum gestellt und ein bisschen Draht dran statt hier das EVU zu belangen, denn schließlich bin ich auch abhängig von denen und im Leben ist nun mal alles ein Geben und Nehmen.

Wenn zudem die Masten auf dem Grundstück nur den Eigentümer eben dieses Grundstückes versorgen, so besteht nach NAV Duldungspflicht, meine ich mich zu erinnern.

Und nun gehen wir theoretisch wirklich mal davon aus, dass der Netzbetreiber für den Schutz sorgen soll: ich kenne keinen einzigen Masten, welcher extra gegen Tiere gesichert ist. Wie will man das denn auch machen? Hauptgründe für Mastenbruch sind dann eher Fälle, wo jemand dagegen fährt.


Oh da kennt jemand die NAV... :-) ... schön das du hier aus Sicht eines EVU argumentierst. Wie gesagt die Weide erfüllt auch ihren Zweck ohne Mast. Sehr interessante Frage. Also wie gesagt, der Schutz des Mastes vor Weidetiere bzw. die Schäden durch Holzschutzmittelverschleppung sind Sache des EVU.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Spoonman86 » Sa Jan 31, 2015 15:31

Ich arbeitet bei einem EVU ;-) Allerdings sind Masten dort nicht ganz so mein Thema, aber ich werde montag mal nachhaken, was die Kollegen zu solch einem Thema meinen.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Cordula Schröder » Sa Jan 31, 2015 16:21

Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber das Pferde schälen ist nicht normal. Ich beobachte das nur, wenn 1. ) Mineralienmangel vorliegt oder 2. ) lange Weile.

Ich würde die Masten einzäunen wenn das geht, ansonsten mit Lebertran einpinseln, dass HASSSEN PFERDE. Fischgeruch oder Geschmack ist widerlichst für sie. Es funktioniert 1 A. Hier müssen wir das wegen einer unterforderten Jungstute auch dauernd machen, weil ihre Besitzerin kein Bock hat, etwas zu tun.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Ferengi » So Feb 01, 2015 18:32

Das Rinder sich an Pfählen schubbern ist ganz normal.

Unser Bulle spielt, wenn er übermütig, oder schlecht gelaunt ist, auch gerne mal Holzfäller. :wink:
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Cordula Schröder » So Feb 01, 2015 20:55

schubbern ja, das machen auch Pferde gern, aber abschälen ist ne andere Sache. :)
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon T5060 » So Feb 01, 2015 21:35

Spoonman86 hat geschrieben:Ich arbeitet bei einem EVU ;-) Allerdings sind Masten dort nicht ganz so mein Thema, aber ich werde montag mal nachhaken, was die Kollegen zu solch einem Thema meinen.


Ob nun TKG, NAV, EnWG, ABElt oder WHG, wenn ein Versorger einen Mast neu in eine Weide stellt, da ist davon ausgehen, dass die Weidetiere
a) irgendetwas mit dem Mast anstellen können und der Mast dabei beschädigt wird
b) das vom Mast Einwirkungen auf das Tier oder den Aufwuchs ausgehen ( Farbe - war mal ein ganz großes Thema, wegen schwermetallverseuchten Böden oder Holzschutzmitteln )

Der Versorger hat diesbezüglich nach deutschem Eigentumsrecht ( sonderopfer des Eigentums greift hier nicht, Art. 14 GG, greift ebenso nicht, wenn die verpachtet oder gepachtet ist, da sie dann nicht mehr in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen Grundstück steht - OLG Ffm. 1994 ), dafür Sorge zu tragen, dass keine Beeinflussung der Bewirtschaftung entsteht.

Wenn in NAV was von untentgeltlich steht, betrifft dies nach herrschender Rechtssprechung nur die Inanspruchname der "Grundfläche", aber nicht durch den Mast entstehende Aufwuchsminderungen und Arbeitsmehraufwand.

Sofern eine Rahmenvereinbarung mit dem Versorger und dem BV besteht, muss der Landwirt ohnedies für den Schaden nicht haften.
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Fassi » So Feb 01, 2015 23:41

Nunja, da hier ja nur der Flächeneigentümer über diese Leitung selber mit Strom und Telefon versorgt wird, wäre halt die Frage, in wiie weit ist der Versorger verpflichtet, den Threadersteller zu versorgen? Er könnte ja auch die Verträge kündigen, die Masten abbauen und sagen, "wenn Du wieder haben willst, zieh nen Graben oder stell selber Masten auf, dann legen wir auch wieder ne Leitung". man könnte also auch am eigenen Ast sägen.

Hatten wir so ähnlich im Dorf, da hat ein aussenliegendes Gehöft auch erst Strom ausm Versorgungsnetz bekommen, nachdem sie selber die Leitung zum Hof gelegt haben. Die Stromversorger wollten (und brauchten wohl auch) nicht.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Guetzli » Mo Feb 02, 2015 21:18

Ja "fegen" nennen es die Jäger wenn der Rehbock (oder auch der Rothirsch)den Bast vom Geweih am Baum "abfegt ".
Rinder haben natürlich keinen Bast auf den Hörnern "fegen" aber auch am Baum oder am Strommasten aus Holz .
Das machen sogar Angusbullen ,und die haben nichtmal Hörner .

In der Nachbarschaft ist es schon passiert das der Deckbulle in der Milchviehherde dermaßen am Holzstrommast gerieben hat bis oben zwei Leitungen zusammenkamen .

Peng ,Sicherung am nächsten Trafohäuschen war draußen .

Der Energieversorger ist gekommen und hat den Schaden anstandslos beseitigt .

Ich mein auch ,die Haftung und Betriebssicherheit der Leitung liegt in der Verantwortung der Energieversorger/Netzbetreiber.

Auch das Freischneiden von Bäumen an der Leitung ,wenn sie zu nahe an die Stromleitung wachsen .
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon kerby499 » Mi Feb 18, 2015 10:19

Mal ein Update dazu:

Ich habe tatsächlich mal bei dem zuständigen Energieversorger angerufen. Bis ich jemanden am Telefon hatte, der mir zumindest ansatzweise was dazu sagen konnte dauerte es eine gefühlte Ewigkeit. Die Person
nahm alle Daten von mir auf und sagte dann wie selbstverständlich, dass ich dafür zu sorgen hätte wirksame Maßnahmen zu ergreifen, dass die Massten nicht beschädigt werden...
Etwas enttäuscht von der herben Abfuhr und vor allem den Ton mit dem man mir dies mitgeteilt hat , habe ich dann aufgelegt.

Umso mehr traute ich meinen Augen nicht, als ich eines nachmittages nach hause kam und auf der Wiese nach dem Rechten sehen wollte...
Zwei Pfosten sind erneuert worden....Ohne mir was davon zu sagen, ohne dies anzukündigen ... auch meine Frau wurde nicht kontaktiert.

Was soll man nun davon halten ? Auf der einen Seite habe ich - wie bereits bemerkt - ein Eigeninteresse keine Schäden durch Ausfälle zu erleiden, auf der anderen Seite finde ich es schon dreist die Verantwortung
demonstrativ von sich zu weisen und dann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Masten zu ersetzten. Das klingt ein wenig so wie Kulanz aber ohne "Schuldeingeständnis" - wobei Schuld hier fragwürdig ist...
Ein erneutes Telefonat erspare ich mir nur, werde dies aber - sollte der Fall nochmal entreten - auf jeden Fall erneut tun..

LG
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Re: Haftung bei Schäden an Telegraphenmasten

Beitragvon Leonie1963 » Mo Feb 23, 2015 13:04

Hallo,

schon so viele Antworten, da möchte ich auch noch was dazutun.

Grundsätzlich haftet der, den den Schaden (siehe BGB) verursacht - also Du als Tierhalter. Sollte irgendetwas passieren (Mast umstürzen, der Betreiber Ansprüche stellen, d.h. Dich zur Schadensbeseitigung auffordern oder Eigenvornahme ankündigen etc.) bis Du als Halter in der Haftung. Dafür müsstest Du eine Tierhalterversicherung haben (HV für Pferd und für Rinder). Der müsstest Du den Schaden dann melden und die sollte diesen auch regulieren.

Damit es dazu aber gar nicht erst kommt, wäre es sinnvoll, die Masten einfach auszukoppeln. Das löst gleich mehrere Probleme - Deine Tiere knabbern nicht dran rum, können nicht krank werden und es entsteht auch kein Schaden. Auskoppeln ist doch nicht schwer (mach ich auch) - 4 weiße Pfähle - Zaunband - fertig.

Und als Kratzersatz findet sich bestimmt ein Baumstamm, den man dann eingraben kann.

Also ich würd nicht so lange warten, bis der Betreiber klingelt. Im Übrigen, der hat eh die Leitungsrechte im Grundbuch eingetragen und ist abgesichert. und ich geh mal davon aus, dass die Masten ordnungsgemäß aufgestellt waren und sind. Eine zusätzliche Absicherung vor Eingriffen Dritter muss der Betreiber nicht Vornehmen.
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