Hallo, es geht doch hier um Verkehrssicherungspflicht.
Makkutz
[Meine Mutter hat ein kleines Grundstück geerbt:
- Weinberg + kleines Waldgrundstück
- dazwischen verläuft ein öffentlicher "Feld-/Forstweg"
- es geht hier nur um ca. 10 m, die der Weg an den Wald angrenzt*]
Lodar:
[*Das hat allerdings mit unserem Waldbaumproblem nichts zu tun. Dieses Schriftstück zielt eindeutig auf die stadt, Dorf mit einigen Bäumen oder Alleen ab. Man kann vielleicht einzelne Bäume überprüfen aber doch niemals einen Wald.]
Der Feld-/Forstweg ist genau so öffentlich wie eine Strasse im Ort. Also kann man es für die den Weg gefährdenden Bäume heranziehen.
Kormoran 2:
[*Ein vom Wind angeschobener Baum hängt in 10m Höhe bedrohlich quer über einen Weg.Er hängt da nicht erst seit gestern. Der Weg wird von Wanderern viel benutzt, die alle angstvoll schnell drunter durch laufen.]
Ein gutes Beispiel. Wenn der Baum dort schon 1 Jahr hängt und fällt zufällig einen Wanderer auf die Birne und es findet sich ein Zeuge der aussagt
das der Baum schon ewig so hängt hat man ganz schlechte Karten.
Es ist natürlich so das man nicht 10 Minuten nach jeden Sturm losrennen muß um zu schauen ob irgendwo ein Ast oder Baum über dem Weg hängt. Aber 2x im Jahr und nach einem starken Sturm sollte man schon eine Kontrolle machen.
Gruß Yogi
