Ich bin neu hier und habe eine Frage betreffend Haftung/Haftpflicht (ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden... auch nicht unter Freund Google):
Meine Mutter hat ein kleines Grundstück geerbt:
- Weinberg + kleines Waldgrundstück
- dazwischen verläuft ein öffentlicher "Feld-/Forstweg"
- es geht hier nur um ca. 10 m, die der Weg an den Wald angrenzt
- der Weinberg ist nicht relevant, da verpachtet
- Waldgrundstück ca. 10 x 15 m (also eher winzig
Frage:
- Inwieweit ist man haftbar für Schäden, die an der Grenze zum Weg auftreten (durch herabfallende Äste o.ä.)?
- im Netz habe ich nur dieses relativ aktuelle Urteil des BGH gefunden: http://www.dstgb.de/dstgb/Wir%20%C3%BCb ... im%20Wald/
- ich würde das jetzt so interpretieren, dass man für den Wald meiner Mutter hier nicht extra über eine Haftpflichtversicherung nachdenken müsste, oder?
Hintergrund:
- Mein Vater macht die Gute schon ganz verrückt mit seinen imaginären Horrorgeschichten, was denn nicht alles auf 10 m Waldweg passieren kann (notorischer Schwarzmaler
Würde mich freuen, Eure Interpretationen bzw. Meinungen zu diesem Thema zu hören
Viele Grüße & danke! - Makkutz
