Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 23:11

Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Makkutz » Di Jun 25, 2013 0:09

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage betreffend Haftung/Haftpflicht (ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden... auch nicht unter Freund Google):

Meine Mutter hat ein kleines Grundstück geerbt:
- Weinberg + kleines Waldgrundstück
- dazwischen verläuft ein öffentlicher "Feld-/Forstweg"
- es geht hier nur um ca. 10 m, die der Weg an den Wald angrenzt
- der Weinberg ist nicht relevant, da verpachtet
- Waldgrundstück ca. 10 x 15 m (also eher winzig ;-) )

Frage:
- Inwieweit ist man haftbar für Schäden, die an der Grenze zum Weg auftreten (durch herabfallende Äste o.ä.)?
- im Netz habe ich nur dieses relativ aktuelle Urteil des BGH gefunden: http://www.dstgb.de/dstgb/Wir%20%C3%BCb ... im%20Wald/
- ich würde das jetzt so interpretieren, dass man für den Wald meiner Mutter hier nicht extra über eine Haftpflichtversicherung nachdenken müsste, oder?

Hintergrund:
- Mein Vater macht die Gute schon ganz verrückt mit seinen imaginären Horrorgeschichten, was denn nicht alles auf 10 m Waldweg passieren kann (notorischer Schwarzmaler ;-) ) und würde den Grund am liebsten verkaufen, um ja kein Risiko einzugehen... :roll:

Würde mich freuen, Eure Interpretationen bzw. Meinungen zu diesem Thema zu hören

Viele Grüße & danke! - Makkutz
Makkutz
 
Beiträge: 2
Registriert: Mo Jun 24, 2013 22:55
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Robiwahn » Di Jun 25, 2013 0:25

Tachchen und willkommen im Forum

Lasst euch nicht verrückt machen. Auf die paar Meter passiert schon allein aus Wahrscheinlichkeitsgründen wenig. Und das wenige Risiko was noch besteht, könnt ihr noch minimieren, wenn ihr 2x jährlich (Frühling+Herbst) die Bäume am Weg auf tote Äste oder gleich tote Bäume kontrolliert und gegebenfalls die Äste absägt oder die Bäume rausnehmt. Sogenannte Verkehrssicherungspflicht.

Grüße, Robert
Robiwahn
 
Beiträge: 3526
Registriert: Fr Sep 07, 2007 18:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 25, 2013 1:05

.....und irgendwo Protokoll führen über diese Verkehrssicherungsarbeiten, damit man das notfalls vorführen kann.
Wenn du nachweisen kannst, daß du deiner Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachgekommen bist, hast du vor Gericht gute Chancen, falls doch mal jemandem etwas auf seine Birne fällt. Für höhere Gewalt kannst du nämlich nix.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Makkutz » Di Jun 25, 2013 16:54

Hallo!

Vielen Dank Euch beiden!

Das mit den Verkehrssicherungsarbeiten sollte sich durchführen lassen, ist ja nun wirklich keine Strecke... ;-)
Das Grundstück ist zwar 1 1/2 h Fahrzeit weg, aber das ist ein schöner Tagesausflug.

Viele Grüße & danke nochmal! - Makkutz
Makkutz
 
Beiträge: 2
Registriert: Mo Jun 24, 2013 22:55
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 25, 2013 20:29

Wichtige Ergänzung für deinen Vater:
Laut neuester, höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Wanderer, die Waldwege benutzen, mit waldtypischen Gefahren rechnen. Wenn trotz regelmäßiger Prüfung vom Boden aus irgendwann ein Ast abfault, was der Eigentümer nicht sehen und ahnen konnte, so ist er für solche waldtypischen Gefahren nicht haftbar. Wohl aber, wenn der Ast schon deutlich sichtbar eine Gefahr darstellte.

Der Waldeigentümer haftet aber für nicht waldtypische Gefahren. Da fällt es jetzt schwer, ein Beispiel zu finden. Wenn z.B. wegen Bauarbeiten ein tiefes, ungesichertes Loch im Waldweg ist, das der Wanderer in der Dämmerung nicht sehen konnte, ist das wohl der Fall.
Streiten kann man jetzt darüber, ob ein Holzpolter am Weg eine waldtypische Gefahr darstellt oder nicht. Ich würde das bejahen, weil in meinem Wald immer irgendwo Holzpolter sind. Man geht aber auf Nummer Sicher, wenn das Polter ein paar Meter vom Weg entfernt errichtet wird und irgendwie gesichert wird.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Brotzeit » Di Jun 25, 2013 20:41

Bei einem Waldstück von 10 x 15 m wird sich das Polter (wenn es irgendwann eins geben sollte) in Grenzen halten :wink:

Nix für Ungut
Brotzeit
Benutzeravatar
Brotzeit
 
Beiträge: 1006
Registriert: So Nov 28, 2010 19:13
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Falke » Di Jun 25, 2013 21:04

Auch die Anzahl von Bäumen (nicht Bäumchen) entlang von 10 m Weg wird überschaubar sein . Zwei oder drei !?

Ich hab' auch wo gelesen, dass der Aufwand für die Kontrolle solcher Bäume dem Waldbesitzer zumutbar sein muss.

Eine Sichtkontrolle "von unten" dürfe also ausreichen ...

meint
Adi
Benutzeravatar
Falke
Moderator
 
Beiträge: 25815
Registriert: Mo Dez 15, 2008 20:15
Wohnort: SüdOst-Kärnten, AUSTRIA
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 25, 2013 21:26

Auch die Anzahl von Bäumen (nicht Bäumchen) entlang von 10 m Weg wird überschaubar sein . Zwei oder drei !?

Einem Phobiker (Angsthasen) wird das nicht helfen. :D
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon amwald 51 » Mi Jun 26, 2013 1:26

Servus mitanand
... Frage: was steht eigentlich auf den 150 m2 ?? 150 jährige Douglasien, 200 jährige Eichen, 1000 jährige Linde oder irgendein -jüngerer- Wildwuchs
(nennt sich dann Plenterwald) :?: :?:
grüße vom alpenrand
amwald 51
amwald 51
 
Beiträge: 3843
Registriert: So Jun 14, 2009 23:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon lodar » Mo Jul 01, 2013 21:45

Interessantes Thema:
Aber da würd ich mich mal überhaupt nicht verrückt machen. Niemand kann verlangen daß ich bei 10 Ha Wald jeden Weg (2 bis 3 KM) täglich ablaufe und jeden Ast überprüfe. Und wenn doch was passiert hab ich immer noch eine Rechtschutz und Haftpflichtversicherung! :klug:

Kormoran:

Wohl aber, wenn der Ast schon deutlich sichtbar eine Gefahr darstellte.


Wie erklärt er denn dann dem Richter daß er trotzdem durchgelaufen ist? :mrgreen:
lg
Erwin


Deutz DX 85 mit Forstkran KTS 6,30.
Rückewagen Eigenbau 4 T.
Hydraulische Winde Eigenbau für den Frontanbau .
Fendt GT für Hackschnitzelbunkerbefüllung und Schneeräumen.
2 Hänger
Stihl 044
Stihl 035C
Benutzeravatar
lodar
 
Beiträge: 2763
Registriert: Do Jan 05, 2012 13:54
Wohnort: Ansbach
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jul 01, 2013 22:05

Dazu mal den umgekehrten Fall angenommen:

Ein vom Wind angeschobener Baum hängt in 10m Höhe bedrohlich quer über einen Weg.Er hängt da nicht erst seit gestern. Der Weg wird von Wanderern viel benutzt, die alle angstvoll schnell drunter durch laufen.

Wie wäre die Rechtslage, wenn dann Murphy zuschlägt?

Ich denke, daß man dann dem Waldeigentümer mit Berechtigung vorwerfen könnte, dass er die erkennbare Gefahr nicht beseitigt hat. Der Wanderer hatte vielleicht keine andere Möglichkeit als schnell drunter her zu laufen oder wieder umzukehren. Hat er deshalb ein Selbstverschulden? Bekanntermaßen muß er ja im Wald mit waldtypischen Gefahren rechnen. Geht also der Unfall dann auf seine eigene Kappe?

Als Schmalspurjurist würde ich vermuten, daß primär der Eigentümer in der Verpflichtung steht, ganz offensichtliche Gefahren zu beseitigen. Tut er das nicht und nötigt quasi den Wanderer, sich dieser Gefahr auszusetzen, da es keinen Umweg gibt, trifft meiner Meinung nach mit Berechtigung den Eigentümer die Verantwortung. Die Frage, ob typische oder atypische Gefahr spielt dann keine Rolle mehr. Auch nicht, warum er denn nun unter der schwebenden Gefahr drunter hergelaufen ist.

Anderer Fall: In 25 m Höhe hängt ein loser Ast so auf einem anderen Ast, daß man es von unten nicht ausmachen kann. Fällt nun dieser Ast während eines leichten Windzuges herunter und trifft einen Wanderer, so ist der Eigentümer außen vor, weil er die Gefahr mit zumutbaren Mitteln nicht erkennen konnte.Und den Wanderer trifft das Alleinverschulden, weil er im Wald prinzipiell mit sowas rechnen muß. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon lodar » Mo Jul 01, 2013 22:27

Das ist wie immer! Kein Vorteil ohne Nachteil, kein Plan der nicht von anderen untergraben werden kann. :roll:
Wenn ein Spaziergänger hinterher erzählen will daß der schon immer so komisch oben hing, frage ich mich trotzdem warum er durchgelaufen ist. Wenn das schon so eine große Gefahr war ist es ja geradezu Fahrläßig, wenn nicht grob Fahrlässig so etwas zu riskieren!? Wär es da nicht seine Pflicht den Waldbesitzer ausfindig zu machen oder es dem zuständigen Förster mitzuteilen?
Wie oben schon geschrieben braucht man gute Argumente und eine plausible Strategie um sich wegen so einem bedauerlichen Vorfall nicht sein ganzes Leben zu ruinieren.
Es kann auf jeden Fall niemand verlangen daß ich jede Woche durch meinen Wald lauf! :klug:
Hört sich jetzt hart an, ist aber so. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. :wink:
lg
Erwin


Deutz DX 85 mit Forstkran KTS 6,30.
Rückewagen Eigenbau 4 T.
Hydraulische Winde Eigenbau für den Frontanbau .
Fendt GT für Hackschnitzelbunkerbefüllung und Schneeräumen.
2 Hänger
Stihl 044
Stihl 035C
Benutzeravatar
lodar
 
Beiträge: 2763
Registriert: Do Jan 05, 2012 13:54
Wohnort: Ansbach
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon yogibaer » Mo Jul 01, 2013 22:27

Hallo, hier findet man etwas zum Thema Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei eventuellen Unfällen.
http://www6.fh-eberswalde.de/forst/forstnutzung/diplom_fowi/homepage/dokumente/zustandsanalyse/baeumeundrecht.pdf
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon lodar » Mo Jul 01, 2013 22:55

Das hat allerdings mit unserem Waldbaumproblem nichts zu tun. Dieses Schriftstück zielt eindeutig auf die stadt, Dorf mit einigen Bäumen oder Alleen ab. Man kann vielleicht einzelne Bäume überprüfen aber doch niemals einen Wald. :) Problematisch wird es vielleicht wenn ich meinen Wald verwildern und verwahrlosen lasse. Wenn dann was passiert, hab ich natürlich sehr schlechte Argumente. Aber wenn ich meinen Wald jährlich durchforste und alles kranke, krumme und schiefe entferne habe ich keine Angst daß mir da viel passiert. vor allem wenn ich zusätzlich noch vernünftig versichert bin. :)
lg
Erwin


Deutz DX 85 mit Forstkran KTS 6,30.
Rückewagen Eigenbau 4 T.
Hydraulische Winde Eigenbau für den Frontanbau .
Fendt GT für Hackschnitzelbunkerbefüllung und Schneeräumen.
2 Hänger
Stihl 044
Stihl 035C
Benutzeravatar
lodar
 
Beiträge: 2763
Registriert: Do Jan 05, 2012 13:54
Wohnort: Ansbach
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Haftung: Kleines Waldgrundstück an öffentlichem Weg

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jul 01, 2013 23:04

Wir handhaben es schon seit Jahren so, dass unser LU und unser Forstbetreuer einmal jährlich die kritischen Wege abgehen und wie Hans-guck-in-die-Luft alle Gefahren abchecken.
Danach wird ein Protokoll darüber angefertigt und Ende.
Kürzlich haben wir 4 Bäume gefällt, die vom Weg aus bei der Beschau gesund ausgesehen hatten. Von der anderen Seite aber sah man, daß sie faul sein mußten. Sie wurden sofort gefällt und zu Brennholz verarbeitet.
Will sagen: Trotz der jährlichen Schau ist man nicht davon befreit, erkannte neue Gefahren zu beseitigen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki