Ach, weil ich oben noch die Frage gelesen habe, ob man ein Tier nicht vor dem Schlachten einschläfern könne.....
Puh.... also wenn ein 12 jähriges Kind die Frage stellen würde hätte ich ja Verständnis übrig, aber so? Man sieht eben, dass hohe Bildungsabschlüsse garnichts nützen.
Mal behutsam und sachlich ausgedrückt: Wir Landwirte müssen über alle Arzneien genau Buch führen. Auf Arzneien ist mehrere Tage Wartezeit, sprich man kann ein Tier nicht behandeln und dann im Zeitraum der Wartezeit schlachten lassen, das ist verboten. Es darf keinerlei Rückstände geben. Das Märchen vom ,,Antibiotika verseuchten Fleisch´´ kannst du daher getrost auch vergessen, das gibt es nämlich nicht. Falls das Tier nicht mehr zu retten ist muss es eingeschläfert und entsorgt werden. Das holt dann die Tierkörperbeseitigung und verbrennt es. Und du fragst dann ernsthaft, ob man ein Tier nicht vor der Schlachtung einschläfern könnte? Merkst was? Wenn das Tier tot ist, wie soll es denn dann noch ausbluten? Merkst was?