wie immer gibts da ein paar ganz unqualifizierte und polemische Antworten auf den Beitrag des TO.
Rechtlich gesehen gehören je 50% dem Grundstückseigentümer und dem Finder. So regelt es das BGB. Dem TO öffentlich Fundunterschlagung und unlautere Geschäftspraktiken zu unterstellen ist rufschädigend. An dieser Stelle würde ich mich recht schnell und kleinlaut entschuldigen. Falls der TO hiergegen anwaltlich vorgeht, schauts für den Thesenaufsteller schlecht aus.
Gruß Gluehstrumpf der auch immer wiede mal die Sonde schwingt
gluehstrumpf hat geschrieben:Dem TO öffentlich Fundunterschlagung und unlautere Geschäftspraktiken zu unterstellen ist rufschädigend.
Dazu müßte man man den TO aber auch öffentlich nennen ... Also: Wenn alle den Ball etwas flacher halten, braucht sich auch niemand direkt angespielt fühlen ...