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Hausbau auf Grenze zum Stall

Alles rund um das Borstenvieh.
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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon T5060 » Sa Jun 19, 2021 16:47

wastl90 hat geschrieben:Bisschen leidest du schon an Verfolgungswahn oder?


Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.
Damit können heute nicht mehr soviele mit umgehen.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon DWEWT » Sa Jun 19, 2021 17:18

T5060 hat geschrieben:
Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.


Der gute Mann verfährt nach der Devise "bestätigen und laufen lassen"; nur nicht aus der Bahn werfen! Obschon, bei den derzeitigen Temperaturen ist das mit geraden Kerzen auch so eine Sache. :lol:
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon Neo-LW » Sa Jun 19, 2021 18:19

Moin,

ich kenne einen Fall, wo Häuslebauer neben einem bestehenden KK-Schießstand gebaut haben.

Dann haben sie die Stadt verklagt, weil in ihren Augen die Betriebsgenehmigung für den
Schießstand feherhaft war.

Ende vom Lied:

Schießstand zu.

Der Stadt waren die Häuslebauer wichtiger als der eine Schießstandbetreiber.


Olli
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon T5060 » Sa Jun 19, 2021 18:56

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.


Der gute Mann verfährt nach der Devise "bestätigen und laufen lassen"; nur nicht aus der Bahn werfen! Obschon, bei den derzeitigen Temperaturen ist das mit geraden Kerzen auch so eine Sache. :lol:


Der eine Allgäuer Tierskandalbauer sagte immer 14 Tage Klapsmühle ist besser wie Urlaub: Ein mal Festplatte neu formatieren und man ist wie Neu !
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon Fendt 308 ci » Sa Jun 19, 2021 22:32

langholzbauer hat geschrieben:Auch unabhängig von der Landwirtschaft sollte eine Grenzbebauung mit allen juristischen Mitteln verhindert werden.
Denn dass bringt zukünftig nur Einschränkungen und Ärger auf dem eigenen Grundstück!
3 m Grenzabstand für Bebauung sind nicht umsonst in vielen Landesbauordnungen vorgesehen.


Kann ich nur zustimmen.

Wie sieht es aber mit sogenannten Carports aus?
Habe nämlich grad den Fall an meiner Grenze, laut Gemeindeverwaltung soll das als Grenzbebauung bis zu einer Länge von 9 m !!! zulässig sein.
Ist das wirklich so?

Muss man das als Nachbar dulden?
Zumal ich selbstverständlich die damals gültigen 3 Meter mit meinen Ökonomiegebäuden eingehalten habe.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon langholzbauer » Sa Jun 19, 2021 23:06

Die jeweilige Landesbauverordnung gibt den gesetzlichen Rahmen vor!
Da sollte eine Unterschreitung der Gerüstbreite als Grenzabstand nicht ohne Genehmigung des betroffenen Grundeigentümers möglich sein!
Und denkt bitte bei solchen Unterschriften auch an folgende Generationen, die vielleicht nicht mehr so gut mit den Nachbarn können! :klug:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon DWEWT » So Jun 20, 2021 7:00

Fendt 308 ci hat geschrieben:
Muss man das als Nachbar dulden?


Grundsätzlich ja! Allerdings geben die Landesvorschriften für solche Bauwerke max. Höhen vor. In NRW sind das z.B. 2,5 m.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon einsiedler » So Jun 20, 2021 8:39

Beim Hausbau neben Stall gelten die gleichen Abstände wie beim Stallbau neben Haus.
Als Nachbar wird Dir der Bauplan zur Unterschrift vorgelegt werden. Spätestens dann mußt Du deine Bedenken vortragen. (Bestand und Entwicklung des Betriebes gefährdet.)
Bauvoranfrage geht manchmal auch ohne Nachbarbeteiligung. Dann unaufgefordert bei der Baugenehmigungsbehörde melden.

Nachtrag:
Bauplan oder Bauvoranfrage auf keinen Fall unterschreiben, sonst bist Du im Konfliktfall derjenige, der was ändern muß.

Erklärungen der Häuslebauer, sich über die Landwirtschaft, besonders Tierhaltung nicht zu beschweren, sind das Papier nicht wert.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon Lemberger » So Jun 20, 2021 12:02

In B-W sind die alten Innerortsbereiche meistens baurechtlich unbeplanter Innenbereich, d.h. es gibt keinen Bebauungsplan. Dadurch kommt es seit einigen Jahren immer wieder vor, daß Wohnbauunternehmen dort große Mehrfamilienhäuser (6 bis 12 Woheinheiten) bauen wollen, was meist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben z.b. des Grenzabstandes, auch zulässig ist, jedoch immer wieder mal am politischen Druck durch die Anwohner auf die Gemeindeverwaltung und den Bauträger verhindert wird.
Wenn sich dein Nachbar an die gesetzlichen Vorgaben hält und den Bauantrag durch den Gemeinderat bringt, dann kannst du es nicht verhindern. Deine bestehenden Gebäude haben mit der bisherigen, genehmigten Nutzung Bestandsschutz. Jeder Neubau oder Nutzungsänderung wird dann auch bei dir mit den aktuell geltenden Regeln bewertet. Dies ist unabhängig vom jetzigen Neubau deines Nachbarn, da du vermutlich noch weitere Nachbarn hast, die das dann betrifft.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon T5060 » So Jun 20, 2021 12:55

Als Viehhalter in einem Wohnumfeld sollte man seine Karten kennen ggf. jemand der diese erläutert.
Die Arschkarte hat man allemal.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon ackerer » So Jun 20, 2021 20:38

wastl90 hat geschrieben:Klär uns mal bitte auf was genau auf dem Nachbargrundstück passiert. Wird ein bestehendes Gebäude abgerissen und ersetzt, wie weit ist das (geplante) Gebäude von der Grenze weg?
Wenn der Nachbar sich dir nähert musst auch du bei zukünftigen Neubauten oder Nutzungsänderungen (beispielsweise Lager oder Tierart) auf die entsprechenden Emissionswerte acht geben! Das kann ganz schnell mal ein neues Getreidelager und sowieso einen Stall verhindern.



Das Haus wird 3m weit weg von der Grundstücksgrenze gebaut. D.h. auch drei Meter von der Stallwand. Die Fläche ist eine Garten/Rasen/Wiesenfläche von 1400qm. Das wird ein Zweithaus auf dem Grundstück.

Ich habe genau diese Bedenken die geschrieben wurden, das Absichtserklärungen der Häuslerbauer nachher nichts mehr wert sind.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon T5060 » So Jun 20, 2021 21:14

Man muss die zukünftige Betriebsplanung und Entwicklung kennen,
man muß auch das Umfeld des Betriebs kennen.
Das Haus mit den 12 Eigentumswohnungen im gehobenen Standard neben dem Bauernhof,
muss nicht zwingend zum Nachteil sein und aktuell kommen auch genug gute und weniger gute Boxenlaufställe im Außenbereich auf den Markt.
Da muss man auch mal zum Befreiungsschlag ausholen. Alles nicht so einfach.
Bei alten Hofstellen ist gerade wieder gut Musik drin, besonders als Gewerbeflächen.
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon Biohias » Mo Jun 21, 2021 4:51

ackerer hat geschrieben:
wastl90 hat geschrieben:Klär uns mal bitte auf was genau auf dem Nachbargrundstück passiert. Wird ein bestehendes Gebäude abgerissen und ersetzt, wie weit ist das (geplante) Gebäude von der Grenze weg?
Wenn der Nachbar sich dir nähert musst auch du bei zukünftigen Neubauten oder Nutzungsänderungen (beispielsweise Lager oder Tierart) auf die entsprechenden Emissionswerte acht geben! Das kann ganz schnell mal ein neues Getreidelager und sowieso einen Stall verhindern.



Das Haus wird 3m weit weg von der Grundstücksgrenze gebaut. D.h. auch drei Meter von der Stallwand. Die Fläche ist eine Garten/Rasen/Wiesenfläche von 1400qm. Das wird ein Zweithaus auf dem Grundstück.

Ich habe genau diese Bedenken die geschrieben wurden, das Absichtserklärungen der Häuslerbauer nachher nichts mehr wert sind.


Weil ich grad in der Thematik unterwegs bin, wie sieht das mit dem Brandschutz aus, wenn der nicht die 10 Meter lichte Weite erfüllt?
Macht der dann die Seite vom Haus in F90?
Machen grad ne Brandwand zwischen neuem Getreidelager(ehemaliger Schweinestall) und der vorhandenen Scheune.
Wegen der Sch.... Nutzungsänderung ist der Bestandsschutz auch flöten, andererseits weiß man ja nie für was es gut is....
Aber auf Absichtserklärungen würde ich mich in deinem Fall auch nicht verlassen....
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon wastl90 » Mo Jun 21, 2021 10:49

ackerer hat geschrieben:
Das Haus wird 3m weit weg von der Grundstücksgrenze gebaut. D.h. auch drei Meter von der Stallwand. Die Fläche ist eine Garten/Rasen/Wiesenfläche von 1400qm. Das wird ein Zweithaus auf dem Grundstück.

Ich habe genau diese Bedenken die geschrieben wurden, das Absichtserklärungen der Häuslerbauer nachher nichts mehr wert sind.

Dann steht dein Stall quasi auf der Grenze?
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Re: Hausbau auf Grenze zum Stall

Beitragvon langholzbauer » Mo Jun 21, 2021 11:20

So kann der Titel von Thema abweichen! :oops:
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