wastl90 hat geschrieben:Bisschen leidest du schon an Verfolgungswahn oder?
Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.
Damit können heute nicht mehr soviele mit umgehen.
Aktuelle Zeit: Mi Mai 01, 2024 23:02
wastl90 hat geschrieben:Bisschen leidest du schon an Verfolgungswahn oder?
T5060 hat geschrieben:
Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.
DWEWT hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:
Ne mein Kumpel Gerichtsgutachter für Psychoprobleme bewundert mich immer für klares Denken und kerzengerades Handeln.
Der gute Mann verfährt nach der Devise "bestätigen und laufen lassen"; nur nicht aus der Bahn werfen! Obschon, bei den derzeitigen Temperaturen ist das mit geraden Kerzen auch so eine Sache.
langholzbauer hat geschrieben:Auch unabhängig von der Landwirtschaft sollte eine Grenzbebauung mit allen juristischen Mitteln verhindert werden.
Denn dass bringt zukünftig nur Einschränkungen und Ärger auf dem eigenen Grundstück!
3 m Grenzabstand für Bebauung sind nicht umsonst in vielen Landesbauordnungen vorgesehen.
Fendt 308 ci hat geschrieben:
Muss man das als Nachbar dulden?
wastl90 hat geschrieben:Klär uns mal bitte auf was genau auf dem Nachbargrundstück passiert. Wird ein bestehendes Gebäude abgerissen und ersetzt, wie weit ist das (geplante) Gebäude von der Grenze weg?
Wenn der Nachbar sich dir nähert musst auch du bei zukünftigen Neubauten oder Nutzungsänderungen (beispielsweise Lager oder Tierart) auf die entsprechenden Emissionswerte acht geben! Das kann ganz schnell mal ein neues Getreidelager und sowieso einen Stall verhindern.
ackerer hat geschrieben:wastl90 hat geschrieben:Klär uns mal bitte auf was genau auf dem Nachbargrundstück passiert. Wird ein bestehendes Gebäude abgerissen und ersetzt, wie weit ist das (geplante) Gebäude von der Grenze weg?
Wenn der Nachbar sich dir nähert musst auch du bei zukünftigen Neubauten oder Nutzungsänderungen (beispielsweise Lager oder Tierart) auf die entsprechenden Emissionswerte acht geben! Das kann ganz schnell mal ein neues Getreidelager und sowieso einen Stall verhindern.
Das Haus wird 3m weit weg von der Grundstücksgrenze gebaut. D.h. auch drei Meter von der Stallwand. Die Fläche ist eine Garten/Rasen/Wiesenfläche von 1400qm. Das wird ein Zweithaus auf dem Grundstück.
Ich habe genau diese Bedenken die geschrieben wurden, das Absichtserklärungen der Häuslerbauer nachher nichts mehr wert sind.
ackerer hat geschrieben:
Das Haus wird 3m weit weg von der Grundstücksgrenze gebaut. D.h. auch drei Meter von der Stallwand. Die Fläche ist eine Garten/Rasen/Wiesenfläche von 1400qm. Das wird ein Zweithaus auf dem Grundstück.
Ich habe genau diese Bedenken die geschrieben wurden, das Absichtserklärungen der Häuslerbauer nachher nichts mehr wert sind.
Mitglieder: albfarmer, Bing [Bot], countryman, Google Adsense [Bot], MikeW, Nick