@Reinhold: ich bin davon ausgegangen (Datum!), das das ganze inzwischen längst gelaufen ist, und die Rechtsprechung eben wie oben beschrieben, bzw wie Gerds Frage: was ist denn nun da gewachsen...
Solange ich Eigentümer oder Pächter der Fläche bin darf noch immer ich entscheiden was passiert und nicht irgendwer anders.
Mag an den unterschiedlichen Bundesländern liegen, aber SO ist das hier eher ganz und gar nicht. "Eigentum verpflichtet", und Du kannst weder das befahren zum Gräben räumen, oder eben ausbaggern, verbieten, noch ohne einen "angemessenen Grund" den Abtransport des Schlammes verlangen, solange die Wasserwirtschaft der Meinung ist, das das alles sauber und ok ist. Schließlich kann ja nicht der Steuerzahler oder der Wasser- und Bodenverband für Deine Allüren aufkommen, wenn bisher immer aller Schlamm an den Rand gekippt wurde - so wird auch schon mal argumentiert.
Kompromisse in dem Bereich treiben manchmal wunderliche Blüten, das ist hier auch grade aktuell,. Deichrückverlegung, und der alte Deich voller Dioxin, Schwermetalle etc.. Transport nicht gestattet, bewegen nicht gestattet, nicht mal einen Grashalm abzupfen darf man da, theoretisch. Aber wie nun die Löcher in den Deich machen, damit die Rückverlegung noch Sinn macht? Jetzt werden 3 oder vier Stücke alter Deich abgetragen und links und rechts wieder angelagert, insgesamt sind das dann 6 oder 8 Mini-Sondermüll-Deponien mitten in einem europaweit einmaligen Naturschutzgroßprojekt ....
Grüße
Brigitta