Eddi hat geschrieben:BE= max. Gesamtgewicht des Zuges 4250kg
Und was soll uns das sagen?
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 9:18
alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2) hinausgehen (über 12 t zG7)).
Jim Panse hat geschrieben:Sag ich doch!
Übrigens: Wenn der Hänger nur bei 60 ruhig läuft würde ich ihn an deiner Stelle gar nicht nehmen sondern dem Besitzer empfehlen ihn reparieren zu lassen. Ich fahre auch ständig schwere und schwerste Güter auf Autotrailern und das mit dem Aufschaukeln darf nicht sein!
fendt59 hat geschrieben:Hallo
Du darfst diese Kombination nicht fahren.
Generell gilt,das Leergewicht des Zugfahrzeug muß dem Gesamtgewicht
des Anhänger entsprechen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen: nämlich CE also alter Klasse 2 oder neuer
CE 79.Den bekommt man aber normalerweise nur,wenn man bis 31.12.1979 seinen Führerschein erworben hat und nachweisen kann,daß
man bisher die obigen Kombinationen gefahren hat.Mit dem CE 79 ist
man automatisch im untersuchungs Intervall wie CE ( 2 ) also ab dem
50ten Lebensjahr die Tauglichkeitsprüfung.Es ist eigentlich beschämend,
wie wenig Fahrlehrer etc. über diese Regelung Bescheid wissen.Das selbe gilt natürlich für den netten " Besserwisser " von der Führerscheinstelle.
Gruß Ralph
fendt59 hat geschrieben:Hallo
Du darfst diese Kombination nicht fahren.
Generell gilt,das Leergewicht des Zugfahrzeug muß dem Gesamtgewicht
des Anhänger entsprechen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen: nämlich CE also alter Klasse 2 oder neuer
CE 79.Den bekommt man aber normalerweise nur,wenn man bis 31.12.1979 seinen Führerschein erworben hat und nachweisen kann,daß
man bisher die obigen Kombinationen gefahren hat.Mit dem CE 79 ist
man automatisch im untersuchungs Intervall wie CE ( 2 ) also ab dem
50ten Lebensjahr die Tauglichkeitsprüfung.Es ist eigentlich beschämend,
wie wenig Fahrlehrer etc. über diese Regelung Bescheid wissen.Das selbe gilt natürlich für den netten " Besserwisser " von der Führerscheinstelle.
Gruß Ralph
FloISP1488 hat geschrieben:Die, die hier alle den BE angeblich haben sollten sie es doch wissen...
BE gilt für zugfahrzeuge bis 3,5t und alle dafür zugelassene anhänger...
z.B. Mercedes Sprinter mit 3,5t und 2t Anhänger = 5,5t und absolut legal
genauso... Mecedes Sprinter 3,5t oder irgend nen anderer Transporter mit 3,5t zGG oder nen ami Pick up mit 3,5t zGG oder ähnliches mit nem Auflieger oder Anhänger mit durchgehender Bremsanlage (Druckluft) bis zu 5,25t zGG
= 8,75 t zGG und auch mit BE legal...
Weiss ich weil ich bei der Theorie für den BE nich geschlafen habe...
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