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Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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31 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Malte » Do Jan 25, 2007 10:30

Eddi hat geschrieben:BE= max. Gesamtgewicht des Zuges 4250kg :!:


Und was soll uns das sagen?
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Beitragvon SHierling » Do Jan 25, 2007 10:39

Ich versteh jetzt auch eher nichts mehr.
Der link von JimPanse ist schon sehr gut, ich hab 1+3, darf also jedes Motorrad fahren und alles bis 7,5t und damit
alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

aaaaber
müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2) hinausgehen (über 12 t zG7)).

DASSEIN??? :shock: :shock:

Muß ich das machen? Hab ich irgendwelche Beschränkungen, wenn ich das nicht tu? Was ist mit T? Den kann man eintragen lassen, wird aber nicht automatisch gemacht? Und ich häng so an meinem grauen "Lappen" mit dem Jugendfoto, den könnte ich problemlos verleihen, da erkennt kein Mensch mehr was ;-)

ich find diese ABC wirklich soooooooooo Sch...
Brigitta
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Beitragvon Ackermeister » Do Jan 25, 2007 12:49

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Beitragvon Eddi » Do Jan 25, 2007 13:12

Das ist mir neu. Ich hab damals auch BE gemacht.
Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nur 4250 kg wiegen.
So hab ich es gelernt.
Egal in welchen verhältniss Fahrzeugewicht und Anhänger steht.
Das Fahrzeug darf nur nicht leichter wie der Anhänger sein.
Ich hab Rücken Schätzelein....
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Beitragvon Manfred » Do Jan 25, 2007 13:42

@Eddi:

Guck mal hier:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... .htm#ziel2
Ich vermute du verwechselst dass mit der Reglung für B, dass Anhänger auch über 750 kg gefahren werden dürfen, wenn das Gesamtgewicht des Zugs unter 3,5 t liegt.
Erst wenn PKW+Anhänger zusammen über 3,5 t haben brauchst du für Anhänger über 750 kg den E-Schein. D.h. Züge bis 4250 kg kannst du mit B ohne E fahren, wenn der Anhänger max. 750 kg wiegt.

Wer den alten 3er hat, kann sich beim Umschreiben auf EU-Führereschein neben B und BE übrigens die Klassen C1E und CE mit Beschränkung auf 12 Tonnen Gesamtgewicht mit eintragen lassen, und hat das Thema Anhänger damit erschlagen.
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Beitragvon VarioDriver » Do Jan 25, 2007 15:52

Wißt Ihr was? Deswegen habe ich gleich CE gemacht. Ich hatte 1999 mit 18 die Klasse B gemacht und wollte 2000 die Klasse BE machen. Dann hat der Fahrlehrer gesagt, das sind 75 DM für den Antrag, 150 DM die Prüfungsfahrt für den Prüfer, 150 DM die Prüfungsfahrt für Ihn. Sind 375 DM ohne eine Fahrstunde gehabt zu haben, nur um etwas schwerere, aber längst noch nicht alle Anhänger für PKW fahren zu dürfen. Dann sagte ich, dann gehen wir eben in die nächst höhere Klasse, also C1E (7,5t + Anhänger). Da meinte er ´nen 7,5t hat er nicht, müsste er mieten. Da könne er mir den CE billiger anbieten, den hat er selber. Fast die gleiche Ausbildung wie C1E. So hab ich dann eben meine Pflichtstunden auf dem 40-Tonner gemacht und damals 2400 DM gezahlt, war supergünstig. Ich empfehle heute jedem, der irgendwann vielleicht mal größere Maschinen fahren will, mit 18 zu sparen und direkt den CE zu machen, da Führerscheine sowieso jedes Jahr wesentlich teuerer werden und man nur einmal die Antrags- und Theoriegrundgebühr zahlen muss.
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Beitragvon FloISP1488 » Do Jan 25, 2007 16:11

Die, die hier alle den BE angeblich haben sollten sie es doch wissen...

BE gilt für zugfahrzeuge bis 3,5t und alle dafür zugelassene anhänger...

z.B. Mercedes Sprinter mit 3,5t und 2t Anhänger = 5,5t und absolut legal

genauso... Mecedes Sprinter 3,5t oder irgend nen anderer Transporter mit 3,5t zGG oder nen ami Pick up mit 3,5t zGG oder ähnliches mit nem Auflieger oder Anhänger mit durchgehender Bremsanlage (Druckluft) bis zu 5,25t zGG
= 8,75 t zGG und auch mit BE legal...

Weiss ich weil ich bei der Theorie für den BE nich geschlafen habe...
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Beitragvon IHC1255XL » Do Jan 25, 2007 16:15

Sag ich doch!

Übrigens: Wenn der Hänger nur bei 60 ruhig läuft würde ich ihn an deiner Stelle gar nicht nehmen sondern dem Besitzer empfehlen ihn reparieren zu lassen. Ich fahre auch ständig schwere und schwerste Güter auf Autotrailern und das mit dem Aufschaukeln darf nicht sein!
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Beitragvon FloISP1488 » Do Jan 25, 2007 16:18

Jim Panse hat geschrieben:Sag ich doch!

Übrigens: Wenn der Hänger nur bei 60 ruhig läuft würde ich ihn an deiner Stelle gar nicht nehmen sondern dem Besitzer empfehlen ihn reparieren zu lassen. Ich fahre auch ständig schwere und schwerste Güter auf Autotrailern und das mit dem Aufschaukeln darf nicht sein!


Das oder einfach mal 4 Bar auf die Reifen...
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Beitragvon fendt59 » Do Jan 25, 2007 18:55

Hallo
Du darfst diese Kombination nicht fahren.
Generell gilt,das Leergewicht des Zugfahrzeug muß dem Gesamtgewicht
des Anhänger entsprechen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen: nämlich CE also alter Klasse 2 oder neuer
CE 79.Den bekommt man aber normalerweise nur,wenn man bis 31.12.1979 seinen Führerschein erworben hat und nachweisen kann,daß
man bisher die obigen Kombinationen gefahren hat.Mit dem CE 79 ist
man automatisch im untersuchungs Intervall wie CE ( 2 ) also ab dem
50ten Lebensjahr die Tauglichkeitsprüfung.Es ist eigentlich beschämend,
wie wenig Fahrlehrer etc. über diese Regelung Bescheid wissen.Das selbe gilt natürlich für den netten " Besserwisser " von der Führerscheinstelle.
Gruß Ralph
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Beitragvon Ackermeister » Do Jan 25, 2007 19:10

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Beitragvon IHC1255XL » Do Jan 25, 2007 19:52

fendt59 hat geschrieben:Hallo
Du darfst diese Kombination nicht fahren.
Generell gilt,das Leergewicht des Zugfahrzeug muß dem Gesamtgewicht
des Anhänger entsprechen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen: nämlich CE also alter Klasse 2 oder neuer
CE 79.Den bekommt man aber normalerweise nur,wenn man bis 31.12.1979 seinen Führerschein erworben hat und nachweisen kann,daß
man bisher die obigen Kombinationen gefahren hat.Mit dem CE 79 ist
man automatisch im untersuchungs Intervall wie CE ( 2 ) also ab dem
50ten Lebensjahr die Tauglichkeitsprüfung.Es ist eigentlich beschämend,
wie wenig Fahrlehrer etc. über diese Regelung Bescheid wissen.Das selbe gilt natürlich für den netten " Besserwisser " von der Führerscheinstelle.
Gruß Ralph


fendt59, du wiederholst diesen geistigen Dünnpfiff bei jeder sich bietenden Gelegenheit! Kann es nicht auch sein, daß du falsch liegst wenn alle Fachleute um dich herum das Gegenteil behaupten?

Aber o.k, Anwälte lasst die Schublade zu, fendt59 hat Recht. Da die Polizei, BAG, Besserwisser von der Führerscheinstelle (ich lach mich kaputt) usw., seine Informationen aber nicht haben ,darf ackermeister das Gespann fahren. Und alle anderen auch. :roll:
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Beitragvon Malte » Do Jan 25, 2007 20:42

fendt59 hat geschrieben:Hallo
Du darfst diese Kombination nicht fahren.
Generell gilt,das Leergewicht des Zugfahrzeug muß dem Gesamtgewicht
des Anhänger entsprechen.
Es gibt nur 2 Ausnahmen: nämlich CE also alter Klasse 2 oder neuer
CE 79.Den bekommt man aber normalerweise nur,wenn man bis 31.12.1979 seinen Führerschein erworben hat und nachweisen kann,daß
man bisher die obigen Kombinationen gefahren hat.Mit dem CE 79 ist
man automatisch im untersuchungs Intervall wie CE ( 2 ) also ab dem
50ten Lebensjahr die Tauglichkeitsprüfung.Es ist eigentlich beschämend,
wie wenig Fahrlehrer etc. über diese Regelung Bescheid wissen.Das selbe gilt natürlich für den netten " Besserwisser " von der Führerscheinstelle.
Gruß Ralph

Gehörst Du da jetzt auch zu? :shock: :shock:
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Beitragvon Herr_Schmidt » Fr Jan 26, 2007 6:57

FloISP1488 hat geschrieben:Die, die hier alle den BE angeblich haben sollten sie es doch wissen...

BE gilt für zugfahrzeuge bis 3,5t und alle dafür zugelassene anhänger...

z.B. Mercedes Sprinter mit 3,5t und 2t Anhänger = 5,5t und absolut legal

genauso... Mecedes Sprinter 3,5t oder irgend nen anderer Transporter mit 3,5t zGG oder nen ami Pick up mit 3,5t zGG oder ähnliches mit nem Auflieger oder Anhänger mit durchgehender Bremsanlage (Druckluft) bis zu 5,25t zGG
= 8,75 t zGG und auch mit BE legal...

Weiss ich weil ich bei der Theorie für den BE nich geschlafen habe...


Und ich weiss, dass ich das fahren darf, weil den alten 3er und den alten 2er (für 38DM noch von Bundeswehrzeiten) hab :lol:
Mein Motto: Klarheit statt Schonung !!
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Beitragvon fendt59 » Sa Jan 27, 2007 12:50

Hallo Jim / Hallo Malte
Meine Aussage über die Kombination behalte ich bei,ich denke,daß es
bestimmt nicht falsch ist auf einen weit verbreiteten Irrtum hinzuweisen.
Unsere liebe Bundesregierung hat es damals verpennt mit der Einführung
der EU-Führerscheine die alten Regelungen der Zugfahrzeuge zu übernehmen.
Ihr könnt das gerne unter verkehrsportal.de Rubrik Führerscheine nachlesen .Dort wird eindeutig bei der Beschreibung der Klassen B / BE /
C1 / C1E auf die Leergewichtsregel zum Gesamtgewicht des Anhängers
verwiesen.Da Ihr mit Sicherheit der deutschen Sprache mächtig seid
und das Ganze interpretieren könnt empfehle ich,dort einmal nachzulesen.
Das ist von mir bestimmt keine Besserwisserei,aber vor nicht all zu langer Zeit hätte ich in einer Verkehrskontrolle mit meinem PKW (Subaru ) mit Pferdeanhänger ,ohne den richtigen Führerschein den Selben nämlich verloren.Der Polizist bestätigte mir,daß sie genau gezielt
nach der Gewichtsregel überprüfen sollten.
Gruß Ralph
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