fendt59 hat geschrieben:Hallo Jim / Hallo Malte
Meine Aussage über die Kombination behalte ich bei,ich denke,daß es
bestimmt nicht falsch ist auf einen weit verbreiteten Irrtum hinzuweisen.
Unsere liebe Bundesregierung hat es damals verpennt mit der Einführung
der EU-Führerscheine die alten Regelungen der Zugfahrzeuge zu übernehmen.
Ihr könnt das gerne unter verkehrsportal.de Rubrik Führerscheine nachlesen .Dort wird eindeutig bei der Beschreibung der Klassen B / BE /
C1 / C1E auf die Leergewichtsregel zum Gesamtgewicht des Anhängers
verwiesen.Da Ihr mit Sicherheit der deutschen Sprache mächtig seid
und das Ganze interpretieren könnt empfehle ich,dort einmal nachzulesen.
Das ist von mir bestimmt keine Besserwisserei,aber vor nicht all zu langer Zeit hätte ich in einer Verkehrskontrolle mit meinem PKW (Subaru ) mit Pferdeanhänger ,ohne den richtigen Führerschein den Selben nämlich verloren.Der Polizist bestätigte mir,daß sie genau gezielt
nach der Gewichtsregel überprüfen sollten.
Gruß Ralph
ohne Worte...