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Hofaufgabe - Altersrente

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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31 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon fedorow » Di Sep 25, 2018 23:04

bauer hans hat geschrieben:
fedorow hat geschrieben:
Der Betrieb wurde dann umgehend geschlossen und fast alle Grundstücke mussten verkauft werden um die Banken bedienen zu können.
Aber solche Einzelschicksale interessieren die amtlichen Berater nicht, die jeden Freitag ab 12 Uhr - Montag früh ihr freies Wochenende haben und ihren eigenen landw. Betrieb, meist vor vielen Jahren geschlossen haben.

berater berechnen und beurteilen den betrieb,die entscheidung liegt ausschliesslich beim betriebsleiter und dessen familie.


Ja und Nein.
Es wird doch bei der Beratung mit erhobenem Zeigefinger gesprochen. Wenn du denn Betrieb weiterführen willst, MUSST Du :
Jeder kennt doch den alten Spruch : wachsen oder weichen.

Und wenn ein Landwirt eine Familie incl den Altenteilern ernähren muss, und noch Kapitaldienst erbringen muss, ist doch der Weg des Wachstums praktisch vorgegeben. Eine freie Entscheidung anders aus.
Ich kenne auch gelernte Landwirte die mit 40 oder 50 Jahren ausgestiegen sind. Die buckeln teilweise für 11 oder 12 Euro brutto als Hilfskräfte auf dem Bau oder in Sägewerken. Auch nicht der Hit.
Und in dem Alter nochmal eine jahrelange Ausbildung incl Schule zu absolvieren ist auch nicht so einfach.
Da sitzt man doch als Opa unter Jugendlichen in der Ausbildung und muss dann als Greis erstmal eine Arbeitsstelle finden.
Wobei diese Umschulungen bei einem selbstständigen Landwirt ohnehin nicht vom Arbeitsamt bezahlt wird da er ja nicht die Staatskasse ( ALG, Hartz4 ) belastet.
fedorow
 
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon eifelrudi » Mi Sep 26, 2018 7:27

Als Landwirt bin ich als erstes Unternehmer und nicht Unterlasser, wie es unser Landwirtschaftslehrer und -berater immer sagte. Nächste Aussage von ihm : " Und wenn Ihr 90 % Zuschuss bekommt, ihr müsst immer noch 10% selber zahlen ."
Unter Beachtung dieser beiden Aussagen,wenn man sie denn verstanden hat und dem ablegen der Denkweise : " Was mein Nachbar hat, kann oder tut kann ich immer auch und besser = größerer Stall, Schlepper, höhere Pacht etc" ist der Kopf frei für die richtigen Entscheidungen und keine Berater- und Vertreterhörigkeit.
Und die können wachsen, weichen oder kreativ sein heißen, je nach Unternehmertyp und Vorraussetzung. Es gibt in der Landwirtschaft wie im Handwerk und Industrie kein Patentrezept, vorallem nicht auf Dauer und keinen Bestandsschutz.
[b]Ich als Unternehmer treff die Entscheidungen und hab die zu Verantworten, wenn die Berater die treffen, bin ich schon verloren aber schon viel früher.[/b]
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon rebstock53 » Sa Dez 22, 2018 21:09

Hallo im Forum zum Thema Altersrente.

Diese Thema ist bei mir gerade aktuell.
Ich habe 163 Monate Beiträge in den Jahren 1985 bis 1999 eingezahlt, bis ich mich als Nebenerwerbslandwirt/ -winzer von diesen Beiträgen befreien lassen konnte. Es gab keine entsprechende Beratung, wie dies von Banken oder Ärzten gefordert wird, welche Folgen dies für mich hat.
Dies ist bei Rentenversicherungsträgern nicht nötig.
Da mir noch einige Beitragsmonate /Wartezeiten o.ä. fehlen, erhalte ich nun keine (geminderte) Altersrente für Landwirte.
Ausbildungszeit und Technikerschule werden auch nicht als Wartezeit anerkannt, da hier keine Beiträge gezahlt wurden.
Meine Beiträge von umgerechnet 20.896,50€ muss ich wohl als Spende für die Alterskasse abschreiben.

Zur Hofübergabe und Hofabgabeklausel:
Ich sollte den Hof übernehmen und habe diesen ab 1989 auch gepachtet. Wegen der entsprechender finanziellen Situation des Hofbauern (Höferolle Rhld-Pfalz)
habe ich den Betrieb umgestellt und - erfolgreich - im Nebenerwerb bewirtschaftet, da eine Familie ernährt werden musste. Der Hofbauer (Vater / Eltern) konnte deshalb seine Schulden durch Mitarbeit zügig zurückzahlen. Thema Hofübergabe und unentgeltliche Mitarbeit (ab 1969) wurde mit dem Spruch beiseite geschoben: Du kriegst ja den Hof.
Der Hof wurde sillschweigend 2002 in der Höferolle gelöscht.
Nach 25 Jahren Vertröstung erfolgt die Pachtkündigung - Klage blieb erfolglos (BGB).
Vater verstirbt mit 90 Jahren und hat mich, den Nachfolger (Sohn) 10 Monate vor seinem Tod enterbt und eine meiner Schwestern, die nie im Betrieb gearbeitet / geholfen hat als Alleinerbin eingesetzt.

Die Hofabgabeklausel war auch vorher keine Garantie, dass ein Hof entsprechend übergeben wird.
Der Eintrag in die Höferolle-Rhld-Pfalz bietet keinen Schutz.
Ich kann nur den jungen Nachfolgern raten, (knall)hart ihr Recht frühzeitig einzufordern.
Eine entsprechende Unterstützung durch Berufsverbände oder Berater gibt es nicht.
Die deutsche Gesetzgebung hat hier ebenfalls nichts geregelt!

Berater raten gern und viel, für sie steht auch nicht auf dem Spiel.
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon DST » So Dez 23, 2018 21:34

@rebstock53

Mein vollstes Mitgefühl.

Willkommen im Club derer, die es ihren Alten nie richtig machen konnten.

Wünsche dir weiterhin starke Nerven und ein dickes Fell.

Laß die Vergangenheit hinter dir und genieße die Möglichkeiten einer unverplanten Zukunft.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon BMWi3 » Di Jan 08, 2019 11:13

Was auch zum Thread passt, wie geht ihr mit der Höfeordnung um?

Ist es so, dass ein "Berliner Testament" die Höfeordnung aushebelt?
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon Trecker-fahrer » Di Jan 08, 2019 12:54

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Höfeordnung
https://www.rosepartner.de/rechtsberatu ... dnung.html

Im Grundbuch muß vor dem Sterbensfall der entsprechende Eintrag vom Eigentümer gelöscht werden. Dann kann vererbt werden wie bei allen anderen auch.
Ein vorheriges Gespräch mit einem versierten Rechtsanwalt würde ich aber immer machen.
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon BMWi3 » Di Jan 08, 2019 14:58

Trecker-fahrer hat geschrieben:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Höfeordnung
https://www.rosepartner.de/rechtsberatu ... dnung.html

Im Grundbuch muß vor dem Sterbensfall der entsprechende Eintrag vom Eigentümer gelöscht werden. Dann kann vererbt werden wie bei allen anderen auch.
Ein vorheriges Gespräch mit einem versierten Rechtsanwalt würde ich aber immer machen.


Ja das glaube ich auch. Danke für die Links. Bei Wikipedia steht, dass das älteste männliche Kind erbt. Das ist glaube ich so nicht richtig, wenn alle keine Landwirtschaft gelernt haben.
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon rebstock53 » Fr Mär 05, 2021 9:37

Hallo, ich bin wieder zurück! WARNUNG an alle, die blauäugig auf eine Hofübergabe (im Nebenerwerb) hoffen!
Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. Vorsicht: Höfeordnung ist nicht gleich Höfeordnung!
Zu meinem Beitrag vom Dez. 2018 folgen nun Ergänzungen:
Kurzer Rückblick: 1969 Lehre auf dem elterlichen Hof (Gemischtbetrieb) begonnen, Abschluss als Techniker, 1989 den (verschuldeten) Hof gepachtet, umstrukturiert, im Nebenerwerb erfolgreich bewirtschaftet, erweitert und modernisiert. Die Eltern konnten ihre Schulden tilgen. Bis zur Pacht habe ich unentgeltlich gearbeitet und während den ersten 10 Jahren der Pachtzeit den Eltern erhebliche Zugeständnisse gemacht.

Die Mutter verstarb 2011, 2012 erhielt ich die Pachtkündigung, wurde enterbt und eine meiner 4 Schwestern wurde Alleinerbin. Sie hat nie im Betrieb gearbeitet und
erfolgreich die Räumungsklage betrieben! Ich muss den Hof räumen!!
2014 habe ich gegen die Pachtkündigung geklagt - erfolglos, obwohl der Pachtvertrag 25 Jahre bestand. Der Hof bildet nicht meine Existenzgrundlage
Klage auf fehlgeschlagene Vergütungserwartung unmittelbar nach dem Tod des Vaters erhoben.
Ich habe auf Abschluss eine Hofübergabevertrags geklagt - nach der Nordwestdeutschen Höfeordnung wäre das problemlos erfolgreich gewesen. Aber die Rheinland-Pfälzische Höfeordnung kennt dies nicht. Der "Hofbauer" kann letztlich frei entscheiden und wenn der Betrieb im Nebenerwerb geführt wurde, bildet er nicht die "Existenzgrundlage" und somit habe ich nach Ansicht der Gerichte erst recht keinen Anspruch!

Nach der Nordwestdeutschen Höfeordnung wäre ein "formlos wirksamer Hofübergabevertrag" entstanden, auch bei Löschung des Hofes! In Rheinland-Pfalz sieht die Höfeordnung das nicht vor, kennt das nicht - zumindest nicht im Nebenerwerb! Bisher wurde dies für Rheinland-Pfalz nie beim BGH verhandelt.

Bis demnächst!
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon ChrisB » Sa Mär 06, 2021 18:39

Hallo Rebstock 53,
sowas ist Bitter, tut mir leid für Dich :(
Aber bei vielen Mitgeschwistern, auch ich habe 3 .
Sollte bei einem Einstieg in den Hof,
die Erbfolge schon frühzeitig geregelt werden,
ältere Leute werden wie kleine Kinder :oops:
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon rebstock53 » Sa Mär 13, 2021 15:16

ChrisB hat geschrieben:Hallo Rebstock 53,
sowas ist Bitter, tut mir leid für Dich :(
Aber bei vielen Mitgeschwistern, auch ich habe 3 .
Sollte bei einem Einstieg in den Hof,
die Erbfolge schon frühzeitig geregelt werden,
ältere Leute werden wie kleine Kinder :oops:


Ich habe als Jugendlicher "blauäugig" auf die Höferolle in Rheinland-Pfalz als Sicherheit vertraut.
Dass das Ehren-Wort der Eltern über Jahrzehnte! am Ende nicht mehr als hohle Worte gewesen sein sollten,
bleibt unverständlich, wenn Gerichte mit landwirtschaftlichen Beisitzern so entscheiden und als ablehnende Begründung "nur im Nebenerwerb bewirtschaftet" anführen.
In der ehemaligen "britischen Besatzungszone" ist in diesem Fall die Testierfreiheit eingeschränkt.
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon Paule1 » So Mär 14, 2021 16:06

Die Alterrente kommt doch die Hofübergabe bleibt :idea:
Gerade wenn die Höfe nicht mehr im Vollerwerb bewirtschaftet werden können.
Bei mehreren Geschwistern ohne Ausbildung als Landwirt, werden bei uns die meisten Höfe im Dorf zerschlagen, d.h. unter den Geschwistern aufgeteilt, da ist dann schnell der Verkauf vorprogrammiert.
Die Bauernhöfe über Generationen wird es so bald nicht mehr geben in den Dörfern, selbst wenn die Enkel wieder Bauern werden möchten ist keine Fläche mehr vorhanden.
Bei vielen Betrieben ist "Guter Rat " teuer :mrgreen:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon Englberger » Di Mär 16, 2021 21:12

Paule1 hat geschrieben:Bei vielen Betrieben ist "Guter Rat " teuer

Hallo,
die Grundsatzfrage steht bei mir in wenigen Jahren auch an. im Moment denke ich folgendermassen: Wenn sich ein Verkaufspreis erzielen lässt der weit über der Rentabilität liegt, und wieder in Immobilien investiert werden soll , dann ist verkaufen angesagt.
Wenn der Betrieb eine existenzfähige Einheit darstellt, und nur ein Durchschnittspreis zu erzielen wäre, dann würde ich verpachten und zuwarten. Für nötige Auszahlungen an Kinder notfalls Teilflächen beleihen.
Bei Crash und Inflationsangst ist doch landwirtschaftliche Fläche das Ideale um Werte durch eine Krise zu bringen.
Gruss Christian
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon aldersbach » Mo Mär 29, 2021 14:27

Paule1 hat geschrieben:Bei mehreren Geschwistern ohne Ausbildung als Landwirt, werden bei uns die meisten Höfe im Dorf zerschlagen, d.h. unter den Geschwistern aufgeteilt, da ist dann schnell der Verkauf vorprogrammiert.
..., selbst wenn die Enkel wieder Bauern werden möchten ist keine Fläche mehr vorhanden.

Thema 1 ein Betrieb der mal aufgegeben wurde, der wird nicht mehr zum Leben erweckt "They never come back"
Thema 2 Flächenverkauf Davon merke ich nichts. Es ist so gut wie nichts auf dem Markt. jeder der etwas weiter denkt sagt sich "das bringt zwar nicht viel Rendite, ist aber sicher"
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon CarpeDiem » Mo Mär 29, 2021 16:04

aldersbach hat geschrieben:Es ist so gut wie nichts auf dem Markt.


So ist es, noch nicht einmal Preise weit über den offiziellen Schätzpreisen können Flächen mobilisieren.
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Re: Hofaufgabe - Altersrente

Beitragvon Paule1 » Mo Mär 29, 2021 21:21

Wenn die Steuer nach der Wahl kommt werden viel sehr schnell verkaufen :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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