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Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon DWEWT » Do Okt 28, 2021 21:59

langholzbauer hat geschrieben:
Die Höfeordnung sollte mal der Erhaltung " wirtschaftsfähiger" Agrarstrukturen dienen.


Wie willst du denn "wirtschaftsfähig" definieren ohne zu der Erkenntnis gelangen zu müssen, dass über 60% der ldw. Existenzen eigentlich schon gar nicht mehr existieren? In Brandenburg wurde die Höfeordnung vor wenigen Jahren erneut eingeführt. Man wollte, was niemand wirklich glaubt, die "kleinbäuerlichen Strukturen" konservieren. Naja, in Brandenburg sind das Betriebe, die deutlich über der deutschen Durchschnittsgröße liegen! :D
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon T5060 » Fr Okt 29, 2021 0:12

DWEWT hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:
Die Höfeordnung sollte mal der Erhaltung " wirtschaftsfähiger" Agrarstrukturen dienen.


Wie willst du denn "wirtschaftsfähig" definieren ohne zu der Erkenntnis gelangen zu müssen, dass über 60% der ldw. Existenzen eigentlich schon gar nicht mehr existieren? In Brandenburg wurde die Höfeordnung vor wenigen Jahren erneut eingeführt. Man wollte, was niemand wirklich glaubt, die "kleinbäuerlichen Strukturen" konservieren. Naja, in Brandenburg sind das Betriebe, die deutlich über der deutschen Durchschnittsgröße liegen! :D


Das hat der BGH längst ausgeurteilt und gesagt, wenn der "Betrieb nachhaltig einen positiven Beitrag zum Familieneinkommen leisten kann"
d.h. besonders gute oder schlechte Leistungen des Betriebsleiters / Unternehmer sind hier auszublenden, da ja dieser i.d.R. nicht mit vererbt wird.
Somit ist die Def. "Wirtschaftlich" nicht das was sich heute einige Herrschaften, entsprechend ihrer Vorstellungen wünschen würden.

Die Systematik nach der HöfeO ist aber eine vollständig andere als hier diskutiert wird, das hängt von vielen Faktoren ab die und/oder gegeben sein müssen.
Ist nicht so ganz einfach, da bei Schaffung der HöfeO niemand von dem wirtschaftlichen Druck ausgehen konnte der heute herrscht.

Denkt bitte mal drüber nach wie HEUTE viehhaltende Betriebe da stehen, da ist jeder Nachweis eines wirtschaftlichen Erfolgs problematisch.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon Obelix » Fr Okt 29, 2021 6:16

langholzbauer hat geschrieben:....und seit wann sind Cousin und Cousine "Abkömmlinge" des vererbenden Vaters? ...

Sehe ich laienhaft genau so.
Cousin und Cousine haben m.E. keinen Anspruch auf Erbe bzw. einen Pflichtanteil.
Theoretisch könnte Cousin und Cousine ins Rennen kommen, wenn Du entmündigt bist und keine anderen
Erben da sind.

Die Probleme mit der "Wirtschaftsfähigkeit" treten meiner Ansicht nach nur auf, wenn Du Geschwister hast,
die mit Ihrem vom Vater vorgesehenen Erbanteil nicht zufrieden sind. Und dann prüfen lassen, ob es sich um
einen Hof nach Höfeordnung handelt oder nicht. Oder evtl. auch ob sie die geeigneteren Hoferben (Ausbildung
als Landwirt oder Agrarstudium oder ...) sind.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon henryhb » Do Nov 11, 2021 22:24

Ich hatte jetzt zwischenzeitlich eine online Fortbildung bei der Landwirtschaftskammer zum Thema.

Laut der Referentin ist es wohl so:

Ich muss wirtschaftsfähig sein.

Wirtschaftsfähigkeitsprüfung wird vom Gericht an die Landwirtschaftskammer abgegeben. Gericht folgt Empfehlung der Kammer.

Das ich als Erbe im Testament stehe, ist egal.

Wenn die Kammer und dann das Gericht mich nicht als wirtschaftsfähig sieht, dann wird seitens des Gericht so getan, als sei ich nicht in der Erbfolge zu beachten und es wird nach anderen wirtschaftsfähigen Erben gesucht (=meine Cousins).

Ein Ass habe ich aber vielleicht noch im Ärmel.
Ich habe viel Wissen um Immobilien-, Miet- und Baurecht.

Zum Hof gehören Mietwohnungen, deren Ertrag meinem Vater neben der kleinen Landwirtschaftsrente als Rente dienen. Mit diesen Wohnungen wird mehr verdient als bei mir mit dem Ackerbau. Ich kümmere mich um Abrechnungen, Renovierung, Neugewinnung und Auswahl von Mietern, Übergabe bei Auszug usw. Ich bin quasi Hausverwalter.

Im Gesetz steht ja, dass die Wirtschaftsfähigkeit zur Art des Hofes passen muss.

Zusätzlich dazu habe ich durch zahlreiche Gespräche mit dem Landkreis dafür gesorgt, dass auf zweier unserer landwirtschaftlicher Flächen jeweils ein Baugrundstück ausgewiesen werden kann und damit den Wert des Hofes erhöht. Sowas kann man ja auch zur Wirtschaftsfähigkeit zählen, oder?
Zuletzt geändert von henryhb am Do Nov 11, 2021 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Nov 11, 2021 22:39

Das deckt sich mit der Info des Rechtsanwaltes aus dem folgenden Link.
https://www.zm-kanzlei.de/loeschung-des ... achteilen/
Evtl. ist es sinnvoll den Hofvermerk vor dem vererben löschen zu lassen.
https://www.xn--hfeordnung-ecb.de/lexikon/hofvermerk/
https://www.hausherr-steuerwald.de/hoef ... ehrenfrei/
https://www.rosepartner.de/rechtsberatu ... dnung.html
Ich würde mit einem spezialisierten Anwalt darüber sprechen und auch den Steuerberater mit involvieren.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon henryhb » Do Nov 11, 2021 23:03

Ein Hinweis von der Kammermitarbeiterin war auch, einen Hofübergabevertrag zu machen und den Hof jetzt schon zu übergeben. Da wird zwar auch die Wirtschaftsfähigkeit geprüft, meine Cousins würden aber evtl nicht meine Wirtschaftsfähigkeit anfechten, so lange mein Vater noch da ist.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Nov 11, 2021 23:08

henryhb hat geschrieben:…………Da wird zwar auch die Wirtschaftsfähigkeit geprüft, meine Cousins würden aber evtl nicht meine Wirtschaftsfähigkeit anfechten, so lange mein Vater noch da ist.

Das wäre mir zu unsicher. Bei Geld hört die Freundschaft und die Familie leider häufig auf. Und es haben sich schon mehr Familien wegen weniger Geld zerstritten.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon henryhb » Do Nov 11, 2021 23:20

Trecker-fahrer hat geschrieben:Das deckt sich mit der Info des Rechtsanwaltes aus dem folgenden Link.
https://www.zm-kanzlei.de/loeschung-des ... achteilen/
Evtl. ist es sinnvoll den Hofvermerk vor dem vererben löschen zu lassen.
https://www.xn--hfeordnung-ecb.de/lexikon/hofvermerk/
https://www.hausherr-steuerwald.de/hoef ... ehrenfrei/
https://www.rosepartner.de/rechtsberatu ... dnung.html
Ich würde mit einem spezialisierten Anwalt darüber sprechen und auch den Steuerberater mit involvieren.



Das mit der Löschung des Hofvermerks ist ein ganz wichtiger und toller Hinweis!
Danke
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon meyenburg1975 » Fr Nov 12, 2021 8:46

henryhb hat geschrieben:Zusätzlich dazu habe ich durch zahlreiche Gespräche mit dem Landkreis dafür gesorgt, dass auf zweier unserer landwirtschaftlicher Flächen jeweils ein Baugrundstück ausgewiesen werden kann und damit den Wert des Hofes erhöht. Sowas kann man ja auch zur Wirtschaftsfähigkeit zählen, oder?


Willst du einen Bauernhof oder ein Maklerbüro aufmachen?
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon julius » Fr Nov 12, 2021 9:08

Das Problem sind immer diese Steuern.
Wenn er Bauerwartungsland verkauft für 40 Euro/m2 sind es nachher nur noch gut 20 Euro was man erhält. Bei hohen Einnahmen zahlt man weiterhin den Soli.
20 Euro sind auch nicht soviel wenn man damit was ausserhalb der Landwirtschaft anstellen will wenn man die Preissteigerungen sieht.
Ausser man investiert im Betrieb dann steuerfrei aber dann würde ich keine Fläche verkaufen wenn man keinen Ersatz bekommt.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon 2250 » Fr Nov 12, 2021 10:03

Bei mir wurde die Wirtschaftlichkeit vom Geschäftsführer der Landwirtschaftkammer geprüft.
Das war aber nicht sehr schwierig wir sind über den Hof gegangen und haben uns die Buchhaltung angeschaut dazu hat er immer mal wieder Fragen gestellt. Das war aber ok.
Standort NRW
Ohne Höfeordung gäbe es mit Sicherheit hier noch weniger Landwirte.
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon DWEWT » Sa Nov 13, 2021 12:40

Die Wirtschaftsfähigkeit ist definiert als Nachweis der Fähigkeit, einen landwirtschaftlichen Betrieb führen zu können. Es geht nicht um die Fähigkeit irgendwelche Geschäfte machen zu können. Deine Ambitionen Flächen als Bauland verkaufen zu wollen, könnten kontraproduktiv gewesen sein. Das lässt dann auf den wahren Grund für die Hofübernahme schließen. :wink:
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon Obelix » So Nov 14, 2021 8:48

henryhb hat geschrieben: ... Wenn die Kammer und dann das Gericht mich nicht als wirtschaftsfähig sieht, dann wird seitens des Gericht so getan, als sei ich nicht in der Erbfolge zu beachten und es wird nach anderen wirtschaftsfähigen Erben gesucht (=meine Cousins). ...


Ich glaube, hier werden verschiedene Sachverhalte nicht in der notwendigen Exaktheit getrennt:

a.) Die Wirtschaftsfähigkeit des Hofes selbst.
(Ist das überhaupt noch ein Hof, der nach den Vergünstigungen der Höfeordnung vererbt werden kann
oder ist das Eigentum, das "normalem Erbrecht" unterliegt.)

b.) Die Wirtschafts- bzw. Geschäftsfähigkeit des Hofnachfolgers.
Ist der Hoferbe zur Fortführung des Hofes geeignet.
b1.) Es sind geeignetere, besser landwirtschaftlich ausgebildete Geschwister vorhanden.
(Dann ist es blöd, wenn man als Erbe über keine landwirtschaftliche Ausbildung verfügt.)
b2.) Der Hoferbe ist so ungeeignet, das Cousins oder Cousinen ins Rennen kommen.
(Das ist m.E. [Laienwissen] eine ganz hohe Hürde. Da muss man schon vollkommen geschäftsunfähig
oder der Dorfdepp sein, dass so etwas greift. Ich hab noch nichts davon gehört, dass ein Hof, den der
Vater an seinen Sohn/seinen Tochter vererbt hat, aus wirtschaftlichen Gründen [sprich aus Kammer-
gründen] an einen Cousin oder eine Cousine gegangen ist.)
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Re: Höfeordnung: Wirtschaftsfähigkeit Niedersachsen

Beitragvon aldersbach » Mi Nov 17, 2021 13:31

[quote="henryhb"]Ich hatte jetzt zwischenzeitlich eine online Fortbildung bei der Landwirtschaftskammer zum Thema.
Laut der Referentin ist es wohl so:
Wirtschaftsfähigkeitsprüfung wird vom Gericht an die Landwirtschaftskammer abgegeben. Gericht folgt Empfehlung der Kammer.
Das ich als Erbe im Testament stehe, ist egal.
Wenn die Kammer und dann das Gericht mich nicht als wirtschaftsfähig sieht, dann wird seitens des Gericht so getan, als sei ich nicht in der Erbfolge zu beachten und es wird nach anderen wirtschaftsfähigen Erben gesucht (=meine Cousins)./quote]
Sorry ich denke Du hast da nicht wirklich gut aufgepasst bei der Fortbildung
Wenn Dein Hof oder Du als nicht wirtschaftsfähig gesehen werdet dann ändert sich hier nur das Verhältnis zu evt. vorhandenen Miterben (in der Regel Geschwister)
Wenn Du als nicht wirtschaftsfähig gesehen wirst dann könnte - falls vorhanden - eines Deiner Geschwister sagen "ich kann das besser gemäß meiner Ausbildung". Das dürfte aber wahrscheinlich nicht der Fall sein.
Der Normalfall ist dass Dein Hof aus der Höfeordnung rausfällt und vorhandene Miterben dann einen höheren Pflichtteilanspruch haben.
Deine Cousins sind definitiv nicht in der Erbfolge solange es Kinder oder Enkelkinder Deines Vaters gibt.
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